Freie freie Tage nach Nachtdienst offizielle Regelung?

3 Antworten

Mir ist kein Gesetz bekannt, das eine bestimmte Anzahl freier Tage nach der Nachtschicht vorschreibt, es müssen allerdings die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden. Es gibt aber Bestimmungen darüber ob ein Arbeitnehmer immer einspringen muss.

Wenn ein Schicht-/Dienst-/Einsatzplan einmal bekannt gemacht wurde, müssen die AN sich auch darauf verlassen und ihre Freizeit planen können. Mit der Bekanntgabe der Arbeitseinsätze hat der AG sein Weisungsrecht verbraucht.

Soll nun ein AN für einen z.B. erkrankten Kollegen einspringen, ist der AG auf das Einverständnis des AN angewiesen. Außerdem muss der AG dem AN seinen Dienst mindestens vier Tage im Voraus bekannt geben. Hier richtet sich die Rechtsprechung nach dem § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Rufbereitschaft).

Wenn es einen Betriebs-/Personalrat gibt, hat dieser auch ein Mitspracherecht.

 

Taftan 
Beitragsersteller
 11.10.2017, 19:23

Das Problem war ich habe den neuen nicht Nächten zugestimmt und habe nur eine mündliche Zusage für die Freizeit bekommen ich habe heute meine Stationsleitung schon gesagt das nächste Mal wenn ich neun Nächte mache weil ich ein springe möchte ich vor der ersten Nacht die freien Tage im Dienstplan eingetragen sein sonst können Sie sich einen anderen suchen. Es ist ärgerlich wenn man wegen immer den gleichen Kollegen einspringen muss bzw gefragt wird ich muss ehrlich zugeben ich sage oft ja eben weil es sonst auf Kosten der Bewohner geht. Wie man ja weitesgehend weiß ist ja sowieso das Pflegepersonal in Augen der Angehörigen ja immer der blöde.

Hexle2  11.10.2017, 19:31
@Taftan

Wenn man wieder mal von Dir erwartet dass Du einspringst, verlange eine schriftliche Zusage für Deine freien Tage. Ansonsten lehnst Du die ungeplanten Schichten ab.

Du kannst ruhig sagen, dass Du Dich nach dem bekanntgegebenen Schichtplan gerichtet und entsprechend Termine vereinbart hast. Das ist Dein gutes Recht.

Das Problem ist bei Dir wie bei vielen anderen Mitarbeitern gleich: Man möchte helfen und springt ein. Je öfter man das tut, desto eher wird das zur Gewohnheit beim Arbeitgeber. Beobachte doch mal Kollegen die nicht so bereitwillig einspringen. Die werden auch viel seltener angesprochen weil man mit einer Absage rechnet.

Man muss auch lernen "Nein" zu sagen. Es fällt vielleicht anfangs etwas schwer, lohnt sich aber im Endeffekt.

Was Deinen letzten Satz betrifft, kann ich Dir pauschal nicht zustimmen. Meine Schwiegermutter ist auch im Pflegeheim. Ich bewundere das Personal und wundere mich manchmal, dass einige Pflegekräfte dort schon so lange arbeiten. Hut ab.

Ja, die gibt es. Frag ich aber nicht, wo die steht. Ich würde mal im Betriebsverfassungsgesetzt nachschauen. Oder gibt es vielleicht ein Arbeitszeitgesetzt oder so?

Grundsätzlich ist es aber auch so, dass dich niemand dazu verpflichten kann, einzuspringen. Wenn du es machst, bist du irgendwo selber Schuld, auch wenn du das vielleicht nicht hören/lesen willst. Sag halt einfach mal 'Nein'.

Das Arbeitsrecht gibt nur vor das du für einen gearbeiteten Sonntag nach spätestens 2 Wochen einen Ersatzruhetag bekommen musst. Damit wäre es möglich sich bis zu 19 Tagen am Stück arbeiten zu lassen. 

Deine 9 Tage und dann einen Tag frei ist also arbeitsrechtlich überhauptkein Problem (wenn es keine betriebliche Regelungen, Tarifvertrag oder ähnliches gibt was das weiter einschränkt)

ninchens  11.10.2017, 05:32

Gut, hast du Recht, hab ich nicht bedacht. Gibt dennoch eine weitere Regelung, die ich grad net zusammen bekomme, bezüglich der min. freien Tage auf eine gewisse Anzahl Tage und wenn man die anwendet, sind max. 12 oder 14 Tage am Stück drin. Ich bekomme es nur grad nicht zusammen! -.-

Familiengerd  11.10.2017, 12:36
@ninchens

Gibt dennoch eine weitere Regelung

Nein, eine solche Regelung gibt es nicht!

Es trifft nur das zu, was Nemesis900 bereits beschreiben hat.

ninchens  11.10.2017, 05:20

19 Tage am Stück geht definitiv nicht, egal, was für Schicht! Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen wäre bei 19 Tagen am Stück arbeiten ja nicht gegeben und das ist nur eine Regelung, die das unterbindet. ;)

Nemesis900  11.10.2017, 05:25
@ninchens

Doch das ist möglich, wenn man Montags anfängt zählt die Zeit ja erst ab dem ersten Sonntag. Somit hat man 6 Tage davor gearbeitet (ganz normale Werktage die man so oder so voll arbeiten darf) und dann kommt erst der Sonntag ab dem die zwei Wochen gelten.