Kündigung aufgrund Betriebsschließung
Folgendes Szenario:
Ein mittelständiges Unternehmen wird zum Zeitpunkt X geschlossen. Den Mitarbeitern wird allen ordentlich aufgrund der Betriebsschließung gekündigt mit den jeweiligen vertraglichen Kündigungsfristen, die jedoch bei den meisten Mitarbeitern über den Zeitpunkt der Betriebsschließung hinaus gehen (bis zu 4 Monate). Das Unternehmen besitzt keinen Betriebsrat.
Fragen: Hätte die Betriebsschließung nicht zum Zeitpunkt der längsten Kündigungsfrist gewählt werden müssen? Was darf von den Mitarbeitern nach dem Zeitpunkt X noch im Unternehmen gemacht werden? Hat eine Klage Sinn für diejenigen, deren Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt X der Betriebsschließung datiert ist?
Da der betrieb keinen Betriebsrat hat, sieht es mit Abfindungen ja schlecht aus, aber was ist mit dem Zeitpunkt der Betriebsschließung?
Vielen Dank bereits für eure Antworten.
5 Antworten
Ob der Betrieb nun schon zu hat kann den Kollegen egal sein. Lohn ist bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zu zahlen. Wenn sich der Betriebsinhaber darüber nicht im klaren ist kann/muß der Lohn eingeklagt werden.
Abfindung hat hier nix mit dem Betriebsrat zu tun. Der Betrieb hat keine Veranlassung, bei einer berechtigten Kündigung eine Abfindung zu zahlen.
Lies mal hier nach, es ist eine Menge.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Betriebsstillegung_Betriebsschliessung.html#tocitem4
.. und hier:
http://www.nci-net.de/Archiv/Umstrukturierung/Betriebsschliessung/Betriebsschliessung.html
Kündigungsfrist Im Falle einer Betriebsschließung kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer betriebsbedingt. Die Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB ist einzuhalten.
Auch die Betriebsschließung ändert nichts an den Kündigungsfristen. Wenn die Mitarbeiter nicht mit Aufräumungsarbeiten oder ähnlichem beschäftigt werden können, muss der Betrieb trotzdem zahlen.
Wenn natürlich die Firma pleite ist, muss man hoffen, dass da noch etwas zu holen ist.
Informiere dich bei der Gewerkschaft oder einem Anwalt. Da gibt es viel zu viele Eventualitäten um hier eine wirklich brauchbare Antwort zu bekommen.
Auf jeden Fall habt ihr "entsprechend" eurer Kündigungsfristen Anspruch auf Entlohnung. IHr bietet eure Arbeitskraft an....nur der Arbeitgeber braucht sie nicht.