TVöD Kündigung?

5 Antworten

Hallo,

haben Sie den Tarifvertrag, der bei Ihnen Anwendung findet, zur Hand oder einen Link?

Familiengerd  11.05.2020, 17:55
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1) 1 Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses
beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2 Im Übrigen
beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1
und 2)
 bis zu einem Jahr  ein Monat zum Monatsschluss,
 von mehr als einem Jahr  6 Wochen,
 von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
 von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
 von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
 von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Die TVöD für alle Bereiche (Bund, Länder - mit Ausnahme von Hessen -, Kommunen, Krankenhäuser, Pflege, Sparkassen usw.) sind in den allgemeinen Punkten identisch. Den TVöD-K (Stand 18.04.2018) findest Du z.B. hier: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D-K_iF_%C3%84V_11_Lesefassung(1).pdf .

Jannvis 
Beitragsersteller
 11.05.2020, 17:50

Ich habe auch gegooglet, nach dem TVöD und da die Fristen gefunden - war mir nur nicht schlüssig wann diese Greifen (wie o.g.) und ob diese für alle Bereiche gelten

Es ist richtig:

Bei einer Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zu 1 Jahr beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD § 34 "Kündigung des Arbeitsverhältnisses" Abs. 3 Satz 2).

Entscheidend ist das Datum, an dem der Arbeitgeber die Kündigung erhält.

Bis zum 31.08. - als Datum des Zugangs der Kündigung beim Arbeitgeber - kannst Du also mit eine Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats September, also zum 30.09., kündigen.

Geht die Kündigung dem Arbeitgeber aber erst nach dem 31.08. zu (z.B. erst am 01.09.), dann ist eine Kündigung nur noch mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres möglich, also erst zum 31.12.

Selbstverständlich kannst Du die Kündigung auch schon früher aussprechen, da die Kündigungsfrist nur eine Mindestfrist ist.

kabbes69  11.05.2020, 18:08

da es in dem Bereich gerne vergessen wird: die Beschäftigungszeit.

War AN vorher schon TVöD oder TV-L verlängert sich auch die Kündigungsfrist.

Familiengerd  11.05.2020, 18:31
@kabbes69

Das ist richtig: Beschäftigungszeiten bei einem demselben Tarifvertrag unterliegenden vorherigen Arbeitgeber sind mit zu berücksichtigen (§ 34 Abs. 3 Satz 3f)

Du kannst natuerlich auch jetzt schon zum 30.9. kuendigen. Wichtig ist halt nur, dass deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 31.8. zu postueblichen Zeiten beim Arbeitgeber zugeht.

In deinem Fall ist das aber sowieso egal. Der 31.8. ist ja ohnehin der letzte Tag, an dem du mit der einmonatigen Kuendigungsfrist zum 30.9. kuendigen kannst. Ab dem 1.9. ginge es nur noch mit (dann) sechswoechiger Kuendigungsfrist zum Quartalsende, also zum 31.12.

Jannvis 
Beitragsersteller
 11.05.2020, 17:41

Also zählt der ‚Eingang‘ der Kündigung; ja mein Problem ist dass ich den optimalsten Zeitpunkt für die Kündigung womöglich erst in einem Monat erfahre

Wenn noch im Mai 2020 deine Kündigung zum Ablauf des 30. Sep. 2020 bei deinem Arbeitgeber eingeht, sollten mit mehr als 3 Monaten zum Wirksamwerden der Kündigung genug Zeit dazwischen sein.

Mehr als 3 Monate Kündigungsfrist halte ich für unwahrscheinlich.

Zwar kein Arbeitsvertrag, nur ein Konsumentenvertrag: einen 24 Monatesvertrag für Internet & Telefon habe ich mal nach 10 Monaten schon gekündigt, also 14 Monate vor dem Wirksamwerden. Geht auch.

Futterschuessel  11.05.2020, 14:52

Im TVöD ist die Kündigungsfrist auch für den Arbeitnehmer gestaffelt. Bei einem Jahr Betriebszugehörigkeit sind es aber nur die genannten vier Wochen.

Familiengerd  11.05.2020, 15:07
@Futterschuessel
Bei einem Jahr Betriebszugehörigkeit sind es aber nur die genannten vier Wochen.

Nein!

Im öffentlichen Dienst beträgt die Kündigungsfrist im 1. Jahr (nach dem 6. Monat) 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats.

Futterschuessel  11.05.2020, 15:09
@Familiengerd

Und wieder der Klugscheißer Gerd. Dann ist es halt ein Monat. So what?

Familiengerd  11.05.2020, 15:16
@Futterschuessel
Dann ist es halt ein Monat. So what?

Das kann nur einer sagen, der keine Ahnung hat.

Vielleicht ist Dir noch nicht aufgefallen, dass es einen Unterschied gibt zwischen "4 Wochen" und "1 Monat" (außer beim Februar, wenn er nicht im Schaltjahr liegt).

Wenn die Kündigungsfrist 4 Wochen (28 Kalendertage) betrüge, könnte der Fragesteller noch am 02.09. zum 30.09.kündigen.

Damit hätte er aber - da die Kündigungsfrist 1 Monat beträgt - die Frist verpasst, und er könnte nur noch mit 6-wöchiger Frist zum 31.12. kündigen!

Wenn der Hinweis auf diesen kleine, aber sehr bedeutenden Unterschied für den Fragesteller in Deinen trüben Augen "Klugscheißerei" ist - gerne! Mit der Missachtung dieses Unterschieds disqualifizierst Du Dich aber nur selbst und dokumentierst Deine Unkenntnis oder Ignoranz!

die Beschäftigungszeit zählt. das ist mehr wie 1. Jahr

Ende September wäre bereits der 13. Monat.

1 Jahr wäre der 30.08.

Familiengerd  11.05.2020, 15:09
1 Jahr wäre der 30.08.

Nein, der 31.08. Und bis zu diesem Datum ist eine Kündigung zum 30.09. möglich!

DerCaveman  11.05.2020, 14:58

Das erste Jahr endet am 31.8. Bis dahin kann er mit einmonatiger Frist zum Monatsende kuendigen, danach (also ab dem 1.9.) nur noch mit sechswoechiger zum Quartalsende (so ist es im TVöD-K geregelt).