Küche - Wer ist der Besitzer?
Guten Tag, ich trenne mich grade von meiner Freundin. Wir haben damals eine Küche gekauft - sie hatte mir das Geld (in bar) vorgestreckt (von mir hat sie das Geld durch höheren Mietanteil abgezahlt bekommen). Ich stehe im Kaufvertrag der Küche. Sie droht mir nun damit, mit Zeugen zu kommen, dass es ihr Geld war usw. Wenn ich als Käufer im Kaufvertrag stehe und bar gezahlt wurde. Ist die Küche auch rechtlich meine, oder? Mit freundlichen Grüßen, Matthias K.
7 Antworten
Besitzer ist deine Freundin, denn sie ist Mieterin der Wohnung, in der die Küche steht. Dabei ist es egal, wer sie bezahlt hat, es kommt für den Besitz auf die tatsächliche Sachherrschaft an. Auch ein Dieb, der dir etwas stiehlt, wird damit automatisch Besitzer des Diebesgutes.
Die Frage, die du wahrscheinlich aber beantwortet haben willst, ist die, wer nun Eigentümer der Küche ist - denn dieser kann vom Besitzer deren Herausgabe verlangen (§ 812 BGB).
Hierfür ist zunächst die Frage zu klären, ob die Küche überhaupt noch eine eigenständige Sache ist oder inzwischen zum Gebäude gehört. Die Abgrenzung ist oft schwirig, aber im Allgemeinen wird eine Küche dann Gebäudebestandteil, wenn sie passgenau auf die räumlichen Gegebenheiten angepasst und so mit dem Gebäude verbunden wird, dass sie nur unter gewissem Aufwand und mit nicht unerheblichem Wertverlust wieder davon entfernt werden kann. In diesem Falle ist der Eigentümer des Gebäudes auch Eigentümer der Küche geworden - sie gehört damit weder dir noch deiner (Ex-)Freundin.
Im anderen, etwas wahrscheinlicheren Falle kommt es darauf an, wer die Küche erworben hat. Woher das Geld zu Bezahlung stammt, ist hingegen irrelevant. Wenn du also im Kaufvertrag stehst, hast du gute Karten, dein Eigentum hierüber nachweisen zu können. Die Eigentumsvermutung nach § 1006 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/1006.html) greift dann nicht mehr und du kannst jederzeit die Herausgabe deiner Küche verlangen.
Wenn ich als Käufer im Kaufvertrag stehe und bar gezahlt wurde. Ist die Küche auch rechtlich meine, oder?
Nur anscheinend :-(
Denn ohne schrfitliche Vereinbarung, dass dein höherer Mietanteil der Rückzahlung ihres Darlehens geschuldet ist, nicht etwa der Tatsache, dass du als Besserverdiener hier stärker beitragen wolltest, um eure gemeinsame Wohnung zu beziehen, hat sie durchaus gute Karten, "mit Zeugen zu kommen, dass es ihr Geld war".
Sogar auf die ganze Küche, die sie beweislich voll bezahlt hat, auch wenn du als Besteller/Käufer im Auftrag/Rechnung genannt bist.
Wie sagst du selbst: "Wir haben damals eine Küche gekauft - sie hatte mir das Geld (in bar)" - und dann hat jeder eine ander Behauptung, wie es tatsächlich weiterging :-O
G imager761
Nun, wir waren die Küche kaufen mit einer Freundin von ihr 3 Freunden von mir (wir durften ja die Küche dann in die Wohnung tragen). Es gibt nichts schriftliches über dieses Darlehen. Würde in diesem Fall nicht Wort gegen Wort stehen (wenn meine 3 Freunde aussagen würden, dass das Geld für die Küche meines war)?
Besitzer der Küche ist derjenige, in dessen Wohnung die Küche steht.
Eigentümer der Küche scheinst mir nach vorliegender Schilderung Du zu sein, denn Du hast Dir das Geld von ihr geliehen, um Dir damit die Küche zu kaufen. Damit bist Du Eigentümer der Küche geworden.
Was genau habt Ihr denn damals vereinbart, was das Vorstrecken und die Rückzahlung anbelangt?
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Bei einer gemieteten Sache hat der Mieter – und nicht der Vermieter – in der Regel die tatsächliche Sachherrschaft. Damit ist er auch Besitzer.
Der Besitz ist vom Eigentum zu unterscheiden. Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.
du stehst zwar im kaufvertrag, aber ihr habt beide bezahlt, also gehört die küche auch euch beiden, wenn man es menschlich sieht. ich verstehe nicht, wieso man bei einer trennung so ein großes tamtam um soetwas machen muß. beide haben bezahlt, also zahlt der, der die küche behält dem anderen den restwert aus bzw der erlös aus dem verkauf wird geteilt usw...wo ist das problem?
Jo, sollte der einfachste Weg sein.
Die Küche ist komplett von mir abbezahlt, sie hat das Geld nur vorgestreckt so gesehen.
achso ok, dann bist du der besitzer. ich hatte das so verstanden, ihr hättet die küche zusammen gekauft und jeder hätte die hälfte bezahlt. sie hätte dir nur deine hälfte vorgestreckt. ok, ne somit bist du der besitzer.
Wenn ihr sonst keine Probleme habt..... Teilt euch den Spass.
Ihr könnt auch auch beide einen Rechtsanwalt nehmen und eine Gerichtsverfahren anstreben.
Dann könntet ihr aber auch einfacher eine zweite Küche kaufen.
Nein Besitzer der Küche ist nicht der Wohnungsmieter/Besitzer. Wie alle immer ist der Käufer der Besitzer.
Man kann Küchen auch mieten, in dem Falle gehört sie meist dem Vermieter der Wohnung.