Kreditkarte gefunden - bekommt man einen Finderlohn?
Ich habe vorhin 2 Geldkarten von jemanden gefunden, die auch beide noch gültig sind (Gedlkarte + Mastercard). Die möchte ich demjenigen natürlich zukommen lassen, daher werde ich nachher zur Polizei gehen, um sie dort abzugeben.
Was passiert dann,m kann ich mit einem Finderlohn rechnen?
6 Stimmen
4 Antworten
Finderlohn wird empfohlen, ist aber kein Muss. Wenn der Finder grosszügig ist, wird er dir Finderlohn geben. Wenn nicht, dann eben nicht: Man muss nicht.
nicht der Finder gibt Finderlohn sondern der Besitzer ^^ +Grableuchte
finderlohn ist sogar im BGB geregelt und keinesfalls freiwillig. nach § 971 BGB kann der finder einen finderlohn verlanegn. dieser beträgt 5 % bei einem wert der fundsache bis 500 €. jeder darüber hinausgehende wert wird mit 3% vergütet. dh. wenn man einen umschlag mit 1000 € findet bekommt man. 25 € für die ersten 500 € und 15 € für die restlichen 500 €, das wären dann 40 €. bei bank und kreditkarten ist die wertbestimmung natürlich schweriger, wahrscheinlich berechnet sie sich an den kosten der sperrung und ersatzbeschaffung
Nun, ich muss leider sagen, dass ich rein gar nichts bekommen habe. Nicht einmal ein einfaches "danke schön". Beim nächsten Mal lasse ich es liegen.
Das kommt darauf an, was die Karten dem Verlierer wert sind. Anspruch hast du keinen.
Nein, man kann nicht für alles Geld bekommen.
finderlohn ist sogar im BGB geregelt und keinesfalls freiwillig. nach § 971 BGB kann der finder einen finderlohn verlanegn. dieser beträgt 5 % bei einem wert der fundsache bis 500 €. jeder darüber hinausgehende wert wird mit 3% vergütet. dh. wenn man einen umschlag mit 1000 € findet bekommt man. 25 € für die ersten 500 € und 15 € für die restlichen 500 €, das wären dann 40 €. bei bank und kreditkarten ist die wertbestimmung natürlich schweriger, wahrscheinlich berechnet sie sich an den kosten der sperrung und ersatzbeschaffung