Fahrrad gefunden, Finderlohn, vorheriger Eigentümer meldet sich?
Ich habe ein gut erhaltenes Fahrrad gefunden und beim Rathaus abgeliefert. Ich wurde dort u.a. gefragt, ob ich Interesse hätte, es zu kaufen, falls der Eigentümer sich nicht meldet. Jetzt habe ich allerdings auf der Webseite des Rathauses einen Hinweis gefunden, dass der Finder den Gegenstand bekommt, wenn er nicht in öffentlichen Gebäuden gefunden wurde etc.
1 - Kann das Amt lokal eine andere Regelung verfügen (nur Kauf möglich)? 2 - Sollte ich das Rad bekommen: was passiert, wenn mich der (frühere) Eigentümer mit dem Rad sieht? Kann er es zurückfordern?
3 Antworten
Das wird in deinem NICHT-beisein mit Unterschrift vom Geschädigten und dem "Fundbüro" geklärt.
Also kann es er dir nicht wieder wegnehmen, es sei denn ihr klärt das und er gibt dir ein wenig Geld als Dankeschön.
Das Rad gehört dir, wenn der Besitzer sich nicht meldet.
Ich kenne das nur so, das der Finder nach einer gewissen Zeit das Recht hat, das Fundstück zu bekommen, ohne weitere Kosten.
Wenn Der Ex Eigentümer nach der Zeit behauptet, das dass Rad Seins war, hat er Pech gehabt, wenn es öffentlich als Fundsache ausgeschrieben war. Dann ist es dein Eigentum.