Etwas gefunden, was passiert, wenn man dies bei der Polizei abgibt.

11 Antworten

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Hallo Flitzpiepje,

ich finde es lobenswert, dass du deine Tochter dazu anhalten willst, das Dingens nicht einfach zu behalten, sondern als ehrliche Finderin abzugeben!

Wenn eine Fundsache bei der Polizei abgegeben wird, dann bekommt der Vorgang eine Akten- bzw. Tagebuchnummer - die kann dir der Polizist auch nennen!

Wenn innerhalb von sechs Monaten kein Eigentümer ermittelt werden kann, dann bekommt deine Tochter die Karte - allerdings sind dann an die Fundstelle der Stadt Bearbeitungsgebühren zu bezahlen (die sich an der Höhe des Werts festmachen).

Ich habe mal in der Weihnachtszeit eine Tüte mit Schmuck gefunden, die jemand stehen hat lassen.

Habe sie auch abgegeben - nach etwa acht Monaten erhielt ich eine Benachrichtigung vom Fundamt, dass ich das abholen könne und die Sachen in mein Eigentum übergehen würden.

In der Tüte war ein 750er Goldarmband, ein Silbercollier, ein massiver Sterlingsilber-Schlüsselanhänger = Gesamtwert damals ca. 2.800 DM!!

Hätte ich es einfach behalten, hätte ich mich strafbar gemacht und ich hätte ein schlechtes Gewissen gehabt! Aber so ...

Wenn der Eigentümer der Karte ausfindig gemacht werden kann, dann reihts halt blos für Finderlohn (glaub 10% des Wertes). Aber das gute Gefühl, ehrlich gewesen zu sein, das bleibt dann!

Liebe Grüße

ichausstuggi

Flitzpiepje 
Beitragsersteller
 16.06.2012, 22:25

Danke für Deine ausführliche Antwort! Ich denke mir auch, das diese Karte wohl nicht abgeholt wird, wenn aber doch, dann springt jedenfalls ein Eis für sie raus ;-)

ichausstuggi  11.07.2012, 10:49
@Flitzpiepje

Gerne geschehen! Danke dir für das nette, schmückende Sternle!

ich finde es lobenswert, dass du deine Tochter dazu anhalten willst, das Dingens nicht einfach zu behalten, sondern als ehrliche Finderin abzugeben!

Wenn eine Fundsache bei der Polizei abgegeben wird, dann bekommt der Vorgang eine Akten- bzw. Tagebuchnummer - die kann dir der Polizist auch nennen!

Wenn innerhalb von sechs Monaten kein Eigentümer ermittelt werden kann, dann bekommt deine Tochter die Karte - allerdings sind dann an die Fundstelle der Stadt Bearbeitungsgebühren zu bezahlen (die sich an der Höhe des Werts festmachen).

Das ist keine Frage der Pädagogik, sondern des Rechts. Du musst m.E. die Karte abgeben und darfst nur was behalten, wenn es nicht mehr als 5 oder 10 Euro (meines Wissens) wert ist.

Flitzpiepje 
Beitragsersteller
 16.06.2012, 22:23

Danke für Deine Antwort. Selbstverständlich hast Du recht!

Also ich habe mal eine tasche mit Schmuck gefunden und nach einem Jahr als ich sie schon wieder vergessen hatte zurückbekommen udn mich sehr gefreut :D

LG :)

Flitzpiepje 
Beitragsersteller
 16.06.2012, 22:18

Danke für Deine Antwort!

Ich persönlich find es einge gute Idee.. =).. aber wieso denn bei der Polizei ? das kann man doch auch beim Rathaus abgeben ? und da bin ich mir sicher das wenn sich niemand meldet, man es zurück bekommt.. Lg Negrita

Flitzpiepje 
Beitragsersteller
 16.06.2012, 22:20

Danke für Deine Antwort! Beim Rathaus in Hamburg nicht, eher beim Fundbüro. Dies ist aber mitten in der Stadt und ich müsste mit der Bahn reinfahren. Daher wollte ich es beim hiesigen Revier abgeben.