Ist das Fundunterschlagung?
Hallo allerseits!
Mein Mitbewohner sitzt mir im Nacken, weil ich damit zögere ein gefundenes IPhone sofort im Fundbüro/Polizei abzugeben.
Ich habe gesagt, ich mache das lieber auf privater Ebene, da winkt mehr Finderlohn.
Ich habe das IPhone gestern Mittag auf der Straße gefunden, Radweg um genau zu sein. Ich habe heute frisch eine Anzeige auf Ebaykleinanzeigen aufgesetzt, um den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen und das Gerät gegen 5 % Finderlohn zurückzugeben.
Bin ich jetzt rechtlich nicht aus dem Schneider?
Mein Mitbewohner meint allen Ernstes, das sei jetzt schon Fundunterschlagung! Das ist gerade mal 1 Tag her als ich das gefunden habe!
Gehört zur Fundunterschlagung nicht vielmehr der Vorsatz die betreffende Sache NICHT abgeben zu wollen?
Dieser Vorsatz wäre bei mir ja wohl ganz klar zu verneinen! Es liegt der ernstzunehmende Versuch vor den Besitzer ausfindig zu machen! Reicht das nicht?
Ebaykleinanzeigen ist eine bekannte Seite auch für verlorene/gefundene Sachen!
Kann man nicht soviel erwarten, dass der Besitzer das Internet auf Google soweit abklappert? Die Anzeige würde jedes Kind finden!
Außerdem sei es laut meinem Mitbewohner auch Erpressung die Ware nur gegen Finderlohn (der mir aber rechtlich zusteht) rauszurücken! Halte ich persönlich für Quatsch!
PS: Sollte sich niemand auf meine Anzeige melden, kann ich immer noch ins Fundbüro gehen (was ich auch tun würde).
Der Fritze muss FROH sein sein Gerät überhaupt wiederzubekommen!
Das Teil kostet neu 600 € aufwärts!
Das würde ich sogar dem Dieb für 200 € zurückkaufen!
30 € sind ein Witz!
Wie ist eure Meinung?
9 Antworten
Nachtrag: Habe das Gerät jetzt frisch im Fundbüro abgegeben. Die Sachbearbeiterin war sehr nett und hat mich aufgeklärt.
5 % gibbet nur vom ZEITWERT! Das wird geschätzt. Das wären konkret so gute 400 €.
Finderlohn ist Zivilrecht. Muss ich ggf. einklagen (aber dann haue ich diesen Fritzen :-P !).
Unverzüglich ist NICHT wörtlich zu nehmen! In den Folgetagen reicht vollkommen. Ich sollte halt vorher nach Möglichkeit nicht noch die Galapagosinseln bereisen...
Nach Ablauf der 6 Monate wird das Gerät eingestampft - aus Datenschutzgründen. In dem Fall ginge ich leer aus.
Fundunterschlagung ist es nicht. Dafür fehlt der Aneignungswille. Unterschlagung ist ein VORSATZ Delikt. Der Vorsatz muss äußerlich klar erkennbar sein. Es muss offensichtlich sein, dass ich das Ding nicht mehr rausrücken will. Ja klar, drum schreibe ich ja auch hier ins Forum :-P !
Versuchte Erpressung ist es nicht. Dafür fehlt das empfindliche Übel.
Es bliebe versuchte Nötigung, weil ich Fundsachen nicht "gewaltsam" zurückhalten darf, auch dann nicht, wenn mir der Finderlohn zusteht.
PS: Der Fritze soll drei Kreuze machen (auch wenn er nicht an Gott glaubt), dass er sein Handy (fast) unbeschädigt wiederbekommt! Allein für die Lauferei müsste ich schon einen Zehner nehmen. Wenn ich ein Halunke wäre, würde ich das Ding zum Ausschlachten auf Ebaykleinanzeigen verchecken. Da fragt niemand woher das stammt...
Wenn du sagst dass das Gerät 600 Euro und mehr kostet, stehen dir rechtlich gesehen ab 500 Euro nur 3% zu, du verlierst aber den Anspruch wenn du der Anzeigepflicht nicht umgehend nachgekommen bist. Wenn du den Fund nicht umgehend meldetest, egal ob mit zur Aneignung oder solchen vorgehen wie hier, machst du dich Erstlings der Unterschlagung schuldig.
Davon abgesehen ist das nicht grade nett wie du es machst, aber dafür kann man ja auf Karma hoffen ;-)
Du musst den Fund unverzüglich entweder dem Eigentümer oder den zuständigen Behörden melden. E-bay Kleinanzeigen ist keines von beidem.
Ich habe mal ein bisschen weitergelesen, weil es mich interessiert. So wie ich das verstehe, hast du jetzt keinen Anspruch mehr auf den Finderlohn, weil du deine Anzeigepflicht verletzt hast.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__971.html
Dem Staatsanwalt in diesem Artikel zufolge machst du dich mit deiner Aktion außerdem strafbar.
Ergänzung: die Legaldefinition von „unverzüglich“ findet sich in § 121 BGB und lautet „ohne schuldhaftes Zögern“.
Myrine hat mich überzeugt. Danke!
Ich vermute, dass das nicht als Unterschlagung gilt, aber ich persönlich würde auch nicht auf die Idee kommen auf Kleinanzeigen zu suchen. 😅
5% stehen dir auf jeden Fall zu.
Ist das iPhone noch an?
Versuch doch mal über Siri jemanden anzurufen oder wenn du 5 mal die Tastensperre drückst, dann könnte es sein, dass ein Notfallpass auftaucht.
Natürlich nur wenn der Besitzer das auch eingerichtet hat.
Ich würde Siri als erstes fragen wem dieses iPhone gehört. Eventuell wurde es ja mit dem richtigen Namen eingerichtet.
Und naja... Was deinen Mitbewohner anbelangt... Solche Menschen gehen mir einfach nur auf die Nerven. 😂
Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert,
Es sind zwar nur ein paar Euro Unterschied, aber es stehen ihm bei einem Wert von 600 Euro keine 5 % zu.
Gruß Michael
Auch wenn ich die Einstellung des Fragestellers nicht teile, zurückgeben will er es tatsächlich.
https://m.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/schwarzes-iphone-in-auerberg-gefunden/1126082538-173-23691
Gruß Michael
Stimmt - war mein Fehler. Hat er mir beim ersten Versuch nicht angezeigt!
Trotzdem ist es mächtig unverschämt!
Ein Witz sind deine Einstellung und deine Wortwahl.
Es wäre ein Leichtes, das Smartphone auf dem "offiziellen Weg" zurückzugeben.
Wenn dir wirklich daran gelegen ist, es überhaupt zurückzugeben, ist dein seltsames Verhalten nicht nachvollziehbar.
"Unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen" - so steht es im Gesetz.
Du kannst sogar den Anspruch auf Finderlohn verlieren, wenn du die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlichst.
Viele Grüße
Michael
Du willst es tatsächlich zurückgeben ...
... aber sind wir doch mal ehrlich, die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der Eigentümer nicht auf die Idee kommt, auf eBay Kleinanzeigen danach zu suchen.
Offiziell stehen dir 28 Euro zu, du verlangst 30 Euro.
Mir erschließt sich noch immer nicht, warum du nicht einfach den offiziellen Weg beschreitest.
Gruß Michael
Da das iPhone gar nicht bei ebay Kleinanzeigen aufgetaucht ist, handelt es sich selbstverständlich um Unterschlagung...