Ist das Fundunterschlagung?

9 Antworten

Nachtrag: Habe das Gerät jetzt frisch im Fundbüro abgegeben. Die Sachbearbeiterin war sehr nett und hat mich aufgeklärt.

5 % gibbet nur vom ZEITWERT! Das wird geschätzt. Das wären konkret so gute 400 €.

Finderlohn ist Zivilrecht. Muss ich ggf. einklagen (aber dann haue ich diesen Fritzen :-P !).

Unverzüglich ist NICHT wörtlich zu nehmen! In den Folgetagen reicht vollkommen. Ich sollte halt vorher nach Möglichkeit nicht noch die Galapagosinseln bereisen...

Nach Ablauf der 6 Monate wird das Gerät eingestampft - aus Datenschutzgründen. In dem Fall ginge ich leer aus.

Fundunterschlagung ist es nicht. Dafür fehlt der Aneignungswille. Unterschlagung ist ein VORSATZ Delikt. Der Vorsatz muss äußerlich klar erkennbar sein. Es muss offensichtlich sein, dass ich das Ding nicht mehr rausrücken will. Ja klar, drum schreibe ich ja auch hier ins Forum :-P !

Versuchte Erpressung ist es nicht. Dafür fehlt das empfindliche Übel.

Es bliebe versuchte Nötigung, weil ich Fundsachen nicht "gewaltsam" zurückhalten darf, auch dann nicht, wenn mir der Finderlohn zusteht.

PS: Der Fritze soll drei Kreuze machen (auch wenn er nicht an Gott glaubt), dass er sein Handy (fast) unbeschädigt wiederbekommt! Allein für die Lauferei müsste ich schon einen Zehner nehmen. Wenn ich ein Halunke wäre, würde ich das Ding zum Ausschlachten auf Ebaykleinanzeigen verchecken. Da fragt niemand woher das stammt...

Wenn du sagst dass das Gerät 600 Euro und mehr kostet, stehen dir rechtlich gesehen ab 500 Euro nur 3% zu, du verlierst aber den Anspruch wenn du der Anzeigepflicht nicht umgehend nachgekommen bist. Wenn du den Fund nicht umgehend meldetest, egal ob mit zur Aneignung oder solchen vorgehen wie hier, machst du dich Erstlings der Unterschlagung schuldig. 

Davon abgesehen ist das nicht grade nett wie du es machst, aber dafür kann man ja auf Karma hoffen ;-)

Du musst den Fund unverzüglich entweder dem Eigentümer oder den zuständigen Behörden melden. E-bay Kleinanzeigen ist keines von beidem.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__965.html

Myrine  20.05.2019, 22:45

Ich habe mal ein bisschen weitergelesen, weil es mich interessiert. So wie ich das verstehe, hast du jetzt keinen Anspruch mehr auf den Finderlohn, weil du deine Anzeigepflicht verletzt hast.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__971.html

Dem Staatsanwalt in diesem Artikel zufolge machst du dich mit deiner Aktion außerdem strafbar.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.unehrlicher-finder-in-stuttgart-finderlohn-fuer-handy-erpresst-ein-fall-fuer-die-kripo.8583b607-4909-412a-955e-c792e612e31a.html

RobertLiebling  20.05.2019, 22:15

Ergänzung: die Legaldefinition von „unverzüglich“ findet sich in § 121 BGB und lautet „ohne schuldhaftes Zögern“.

mhambi78 
Beitragsersteller
 20.05.2019, 23:32

Myrine hat mich überzeugt. Danke!

Ich vermute, dass das nicht als Unterschlagung gilt, aber ich persönlich würde auch nicht auf die Idee kommen auf Kleinanzeigen zu suchen. 😅

5% stehen dir auf jeden Fall zu.

Ist das iPhone noch an?

Versuch doch mal über Siri jemanden anzurufen oder wenn du 5 mal die Tastensperre drückst, dann könnte es sein, dass ein Notfallpass auftaucht.

Natürlich nur wenn der Besitzer das auch eingerichtet hat.

Ich würde Siri als erstes fragen wem dieses iPhone gehört. Eventuell wurde es ja mit dem richtigen Namen eingerichtet.

Und naja... Was deinen Mitbewohner anbelangt... Solche Menschen gehen mir einfach nur auf die Nerven. 😂

19Michael69  20.05.2019, 22:43
Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, 

Es sind zwar nur ein paar Euro Unterschied, aber es stehen ihm bei einem Wert von 600 Euro keine 5 % zu.

Gruß Michael

ErsterSchnee  20.05.2019, 22:23

Da das iPhone gar nicht bei ebay Kleinanzeigen aufgetaucht ist, handelt es sich selbstverständlich um Unterschlagung...

ismiregal7777  20.05.2019, 22:34
@ErsterSchnee

Hä?

Er meinte doch, dass er eine Anzeige bei Kleinanzeigen aufgegeben hat?

ErsterSchnee  20.05.2019, 22:40
@19Michael69

Stimmt - war mein Fehler. Hat er mir beim ersten Versuch nicht angezeigt!

Trotzdem ist es mächtig unverschämt!

Ein Witz sind deine Einstellung und deine Wortwahl.

Es wäre ein Leichtes, das Smartphone auf dem "offiziellen Weg" zurückzugeben.

Wenn dir wirklich daran gelegen ist, es überhaupt zurückzugeben, ist dein seltsames Verhalten nicht nachvollziehbar.

"Unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen" - so steht es im Gesetz.

Du kannst sogar den Anspruch auf Finderlohn verlieren, wenn du die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlichst.

Viele Grüße

Michael

19Michael69  20.05.2019, 22:53

Du willst es tatsächlich zurückgeben ...

... aber sind wir doch mal ehrlich, die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der Eigentümer nicht auf die Idee kommt, auf eBay Kleinanzeigen danach zu suchen.

Offiziell stehen dir 28 Euro zu, du verlangst 30 Euro.

Mir erschließt sich noch immer nicht, warum du nicht einfach den offiziellen Weg beschreitest.

Gruß Michael