Gibt es Finderlohn, wenn man ein gefundenes Sparbuch gemeldet hat, aber das Sparbuch bereits gesperrt war?
Den gesetzlichen Finderlohn bei Wertgegenständen kenne ich. Jetzt fand ich ein Sparbuch und meldete es der Bank. Der Besitzer rief mich schon an und möchte sein Sparbuch abholen. Als ich ihn auf Finderlohn ansprach, meinte er, ich hätte keinen Anspruch darauf, weil er das Sprachbuch bereits gesperrt hatte. Das Internet, die Bank und auch die Polizei konnte mir nicht sagen, ob das stimmt. Weiß es jemand?
4 Antworten
Der Finderlohn berechnet sich nach dem Wert der Fundsache und gefunden hast du "nur" ein kleines Büchlein. Was da für Werte drin steht, hast du aber nicht gefunden.
Der Finderlohn berechnet sich also nur nach dem Wert des Büchleins und das dürfte nicht mal 10 Euro wert sein und daher leider auch kein Anspruch auf Finderlohn.
Ich sage er hat recht den wär das selbe wenn du deine Bankomartkarte verliert dann wirst du auch nicht der Person Finderlohn geben. Für was auch? Abheben kann man mit ein Sparbuch sowieso nichts
so ein geiziger junge. du hättest wirklich zum fundbüro gehen sollen oder wegwerfen. viele leute sind so undankbar heutzutage und geben dir kein cent. war bei mir auch mal so als ich ein geldbeutel gefunden habe. nicht mal ein anruf mit dankeschön gab es!
Du hättest es beim Fundbüro abgeben sollen.