Ausweis gefunden kein finderlohn ___

7 Antworten

Hier mal was dazu:

Finderlohn kann nach deutschem Recht (§ 971

BGB) verlangen, wer eine verlorene Sache an sich nimmt und sie dem Verlierer oder Eigentümer herausgibt, sofern er seine gesetzlichen Pflichten als Finder erfüllt hat. Der Finderlohn bemisst sich nach dem Wert der gefundenen Sache:

bis 500 €: 5 % des Wertes,
über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

Wenn die Sache nur für den Verlierer einen Wert hat, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen festzusetzen.

Bei gefundenen Tieren ist der Finderlohn auf 3 % festgesetzt.

Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von 50 € keinen Finderlohn, darüber hinaus nur die Hälfte des normalen Finderlohnes (§ 978

BGB).

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Finderlohn

Meine Mutter und ich, haben auch schon Dinge gefunden und abgegeben, da gabs auch nichts. ;)

vlg. :)

gost89 
Beitragsersteller
 28.07.2011, 03:44

heheh das nächste mal solte ich geld finden dann gehört es mir :D

crazykitty1990  28.07.2011, 13:49
@gost89

Nein, das stimmt nicht, meine Mutter hat auch mal einen 100 € Schein gefunden, den hat sie abgegeben. Es hat sich aber ein halbes Jahr lang keiner gemeldet, so hat meine Mutter den Schein bekommen. :) Ist aber schon ne ganze Weile her.

vlg. :)

Ja, das stimmt....LEIDER!!! Habe vor einem guten Jahr zusammen mit meiner 4-jährigen Tochter einen geldbeutel mit VIEL Bargeld, Ausweis, Bankkarten etc. gefunden.... Die Besitzerin hat uns noch nicht mal 'ne Tafel Schokolade als Finderlohn gegeben, OBWOHL wir täglich an ihrem Haus vorbeilaufen....

Die Regelung des Finderlohns ist eine Sauerei. Wenn ich was finde, behalte ich es, wozu abgeben? Wenn ich eine Geldbörse finden würde, würde ich das gesamte Geld rausnehmen und den Rest anonym an den Besitzer schicken, sofern eine Adresse hinterlegt ist. Wenn kein Geld drin ist oder keine Adresse drin steht....lass ich das Teil liegen wo ich es gefunden habe.

Wenn der Ausweisinhaber von sich aus, etwas geben will, dann ist das seine Sache, ansonsten gibts dafür nichts: L.G.Elizza

ist kein wertsache ,,finderlohn kannste nur von wertsachen verlangen