Wie errechnet sich der Finderlohn?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Finderlohn berechnet sich nach dem Zeitwert.

In deinem Fall also 5 % vom Zeitwert.

DatLicht 
Beitragsersteller
 24.04.2016, 09:03

Danke! Die erste sachliche Antwort des Tages :-)

Willst Du wegen 3,20€  so´n Aufwand betreiben? Du musst Dir überhaupt nix bieten lassen, hast aber wenigstens das Gefühl, was Gutes getan zu haben, ohne gleich  die Hand dafür aufzuhalten!

Meist geht es ja dem  Loser gar  nicht um den materiellen Wert des Gegenstandes, sondern um den ureigenen Wer des Gespeicherten.

DatLicht 
Beitragsersteller
 24.04.2016, 08:47

Ist halt die Frage, ob das so 3,20 sind. Mir kommt es auch eher aufs Prinzip an, denn so mancher Verlierer ist ganz schön unverschämt (bitte, wie dreist muss jemand sein, vom Finder zu verlangen, dass der eine Beschädigung am Fundstück ersetzt!?). Ich selbst würd allein schon aus Anstand nen Zwanziger geben, das kann man allerdings nicht automatisch von anderen erwarten.

meinerede  24.04.2016, 08:55
@DatLicht

Sowas ist ja wohl die absolute Ausnahme und derjenige hatte se auch nicht alle! :)))

Dies hat der Gesetzgeber nicht berücksichtigt.

Nimm den goldenen Mittelweg, für die berechtigte Forderung des 5 %igen Finderlohns.

Zeitwert 320,-- + Verkehrswert 400,-- : 2 ergibt bei 5 % -- 18,-- €uro

Ich finde diesen Finderlohn sollte es dem Eigentümer auch wert sein.                                                                                                       

Messkreisfehler  24.04.2016, 11:43

Der Gesetzgeber nicht, allerdings gibts ja noch die Rechtssprechung und diese geht grundsätzlich vom Zeitwert aus.

Man misst ihn in dem guten Gefühl, etwas nettes getan zu haben.

Ich finde ständig Handys in Bahnen, in der Uni, in Clubs usw manche wollen mir 10€ geben, aber das lehne ich ab. 

Berechnet sich aus dem Zeitwert wenn du darauf bestehst und beträgt 5%.