Wie errechnet sich der Finderlohn?
Die Prozentzahlen sind mir bekannt, aber wie ermittelt man den Finderlohn z.B. eines gefundenen Handys?
- Der "Zeitwert", den auch Versicherungen verwenden, liegt etwa bei 320 Euro.
- Der Verkehrswert (zu dem ein vergleichbares Handy bei ebay, Amazon, etc, üblicherweise weg geht, liegt sogar bei 400 Euro).
- Der Neuwert lag damals wohl bei 700 Euro.
- Der heutige UVP (Listenpreis) für ein nagelneues Gerät liegt immer noch bei 459 Euro.
Was gilt denn jetzt für die Ermittling des Werts, von dem ja auch der Finderlohn abhängt? Will den Verlierer schließlich nicht abzocken, will aber auch selbst einen fairen Finderlohn erhalten.
Davon mal abgesehen, habe ich schon einmal ein Handy gefunden und diese Diskussionen echt satt. Letztes mal hat der Verlierer sogar behauptet, ich hätte sein Handy beschädigt und von mir verlangt, ich solle den Schaden ersetzen. Bin mir bisdato keiner Schuld bewusst. Das ganze ist letztlich irgendwann im Sand verlaufen, aber der deutliche Kratzer auf dem Display dieses Handys hinterlässt ja doch ein mulmiges Gefühl.
Etwas ähnliches habe ich auch schon bei einem Fahrrad erlebt, das die Versicherung dem Verlierer schon ersetzt hat, und ganz offen gesagt bin ich es echt leid. Muss man sich überhaupt auf solche Diskussionen einlassen? Ich weiss nicht, was man sich als ehrlicher Finder noch alles bieten lassen muss...
7 Antworten
Der Finderlohn berechnet sich nach dem Zeitwert.
In deinem Fall also 5 % vom Zeitwert.
Danke! Die erste sachliche Antwort des Tages :-)
Willst Du wegen 3,20€ so´n Aufwand betreiben? Du musst Dir überhaupt nix bieten lassen, hast aber wenigstens das Gefühl, was Gutes getan zu haben, ohne gleich die Hand dafür aufzuhalten!
Meist geht es ja dem Loser gar nicht um den materiellen Wert des Gegenstandes, sondern um den ureigenen Wer des Gespeicherten.
Sowas ist ja wohl die absolute Ausnahme und derjenige hatte se auch nicht alle! :)))
Dies hat der Gesetzgeber nicht berücksichtigt.
Nimm den goldenen Mittelweg, für die berechtigte Forderung des 5 %igen Finderlohns.
Zeitwert 320,-- + Verkehrswert 400,-- : 2 ergibt bei 5 % -- 18,-- €uro
Ich finde diesen Finderlohn sollte es dem Eigentümer auch wert sein.
Der Gesetzgeber nicht, allerdings gibts ja noch die Rechtssprechung und diese geht grundsätzlich vom Zeitwert aus.
Man misst ihn in dem guten Gefühl, etwas nettes getan zu haben.
Ich finde ständig Handys in Bahnen, in der Uni, in Clubs usw manche wollen mir 10€ geben, aber das lehne ich ab.
Berechnet sich aus dem Zeitwert wenn du darauf bestehst und beträgt 5%.
Ist halt die Frage, ob das so 3,20 sind. Mir kommt es auch eher aufs Prinzip an, denn so mancher Verlierer ist ganz schön unverschämt (bitte, wie dreist muss jemand sein, vom Finder zu verlangen, dass der eine Beschädigung am Fundstück ersetzt!?). Ich selbst würd allein schon aus Anstand nen Zwanziger geben, das kann man allerdings nicht automatisch von anderen erwarten.