Finderlohn - Ideen für eine angemessene Entlohnung?
Ich habe mein Handy (iPhone 4) beim Sport liegen gelassen. Es wurde dort von einem Mitarbeiter gefunden und ich habe es jetzt wieder. Natürlich möchte ich mich angemessen bedanken. Neben dem Wert des Handys wäre der Datenverlust etc. für mich sehr schlimm gewesen.
Wie kann ich das am Besten machen? Geld in die Kaffeekasse, nur dem Finder (den ich leider nicht kenne) einen Geldbetrag zahlen oder etwas schönes kaufen? Wie viel sollte ich nach eurer Meinung geben?
8 Antworten
Ich finds nett, dass du dir da so einen Kopf machst und einen Finderlohn geben möchtest. Würde ich wahrscheinlich genau so machen, wobei es für einen Mitarbeiter eines Sportstudios mit dazu gehört die Kabinen zu kontrollieren und die vergessen Sachen erstmal aufzubewahren.
Entweder fragst du wer es war und wenn es dir keiner sagen kann, dann gibt's halt Geld für die Kaffeetasse. Sonst bring doch eine Packung Merci hin und einen kleinen Gutschein. DM ist da eine gute Idee, weil da ja irgendwie jeder einkaufen geht :) Da es irgendwie mit zum Job gehört könnten Kollegen oder der Chef es unpassend finden, wenn er Geld bekommt. Da ist ein Gutschein besser :)
Ich würde ihm auf jedem Fall ein kleines Dankeschön zukommen lassen.
Aber in deinem Fall sehe ich es auch etwas anders, als wenn jemand das Teil sonstwo gefunden hätte.
Es war ein Mitarbeiter des Fitness-Studios und er hat es dort gefunden. In gewisser Weise gehört es da zu seinem Job, das Teil abzugeben, so dass du es wieder bekommst. Daher würde ich ihm keinen Geldbetrag geben.. es kann auch gut sein, dass er das ohnehin gar nicht annehmen dürfte.
Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen. - §971 BGB
So sind die gesetzlichen Bestimmungen und daran halten sollte man sich schon. Natürlich solltest du den Finderlohn nicht vom Neupreis, sondern vom Zeitwert berechnen. Da du bereits 20-30 Euro erwähnt hast, denke ich auch, dass du da dich im richtigen Rahmen bewegst.
Dies gilt nicht bei einem Fund in der "Nichtöffentlichkeit" und auch nicht durch einen Mitarbeiter. Stell dir vor der Fahrer einer Straßenbahn findet dein Handy in der Straßenbahn.......
Innerhalb des Fitnesscenters und auch bei einem Mitarbeiter gibt es keinen Anspruch auf Finderlohn, aber es ist natürlich eine nette Geste wenn man dem Finder eine Kleinigkeit wie Schokolade oder einen Gutschein zukommen lässt.
Also ich finde Geld besser als Schokolade, vor allem, da Merci nicht schmeckt. Offiziell liegt der Finderlohn doch bei 10% - ich weiß nicht, ob du dich mit einem so hohen Betrag anfreunden kannst? Was kostet so ein iPhone, EUR 800,-? Das wären dann also 80 Euro. Vielleicht die Hälfte für den Finder, die Hälfte für die Kaffeekasse.