Wer bezahlt den Finderlohn?
Wenn man eine Sache im Fundbüro abgibt kann man ja unter Umständen ein so genanntes Finderlohn erhalten. Nur wer zahlt diesen Finderlohn eigentlich? Muss es der Besitzer bezahlen, ansonsten bekommt er sein Eigentum nicht mehr zurück? Oder die Polizei und somit die Steuerzahler?
5 Antworten
Nach Paragraph 971 BGB kann der Finder einen Finderlohn verlangen, er muss also nicht. Wenn der Finderlohn (5 Prozent des Wertes bis 500 Euro, darüberliegender Mehrwert 3 Prozent, bei Tieren 3 Prozent) nicht gezahlt wird, hat der Finder ein Zurückbehaltungsrecht nach Paragraphen 972 und 1000 BGB. Der Finderlohn hat grundsätzlich der Empfangsberechtigte zu zahlen (Paragraph 971 BGB).
Der Finderlohn ist der Gedanke etwas gutes getan zuhaben. Wenn du aber Geldmittel, bekommen möchtest, so musst du denn Eigentümer selbst ausfindig machen.
Natürlich der Eigentümer der die Sache verloren hat.
Kannst den Finderlohn zivilrechtlich einklagen.
es zahlt der Eigentümer des Fundstückes
dann erhält er das fundstück nicht zurück
was passiert bei Verweigerung es zu zahlen?
Dann bekommst du ein Dankeschön
Der Besitzer zahlt den Finderlohn.
dann erhält er das Fundstück nicht
Aber was passiert wenn er sich weigert es zu bezahlen und einfach nur sein Eigentum zurück haben möchte?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun:
Sein Eigentum bekommt er selbstverständlich zurück, und wenn er den gesetzlich vorgesehenen Finderlohn nicht zahlen will, dann muss der Finder diesen einfordern oder einklagen.
und was ist wenn er es nicht zahlen möchte?