Krankmeldung Minijob?
Guten Tag.
Bei meinem neuen Minijob passieren irgendwie komische Dinge. Erst will der Chef mir sagen das ich die Feiertage nacharbeiten soll, obwohl da jeder frei hatte und jetzt kommen wir zu meinen Fehltagen. Ich war einen Tag am 31.05 krank und am 08.06. Ich habe meinem Chef beide Male direkt am Morgen geschrieben, dass ich erkrankt bin und nicht zur Arbeit kommen kann. In meinem Vertrag steht auch das ich erst ab dem 3. Folgetag ein Attest brauche. Jetzt meine Frage: Muss ich trotzdem mich nochmal schriftlich entschuldigen mit einem Attest? Ich finde das alles sehr kurios, da im Vertrag andere Dinge stehen.
Liebe Grüße
4 Antworten
In meinem Vertrag steht auch das ich erst ab dem 3. Folgetag ein Attest brauche.
Und genau das zählt.
Ich habe meinem Chef beide Male direkt am Morgen geschrieben, dass ich erkrankt bin und nicht zur Arbeit kommen kann.
Das hast Du richtig gemacht.
Muss ich trotzdem mich nochmal schriftlich entschuldigen mit einem Attest?
Nein, musst Du nicht.
Ein Attest würdest Du sowieso nicht bekommen und Du brauchst auch keines.
Wenn Dein Chef jetzt beschließt, dass er schon für einen Krankheitstag ein Attest möchte, darf er das verlangen. Das gilt allerdings für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit.
Wie lange arbeitest Du denn schon dort? Wenn es vor der Krankheit länger als vier Wochen war, muss Dein Chef Dir den Krankheitstag so bezahlen, wie Du ohne Krankheit gearbeitet hättest.
Diese Krankheitsstunden sind keine Minusstunden und müssen auch nicht nachgearbeitet werden. Es gilt das Lohn-/Entgeltausfallprinzip nach § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz
Dann muss der AG den Tag so bezahlen, als hättest Du gearbeitet.
Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht weiter:
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an FeiertagenAls Arbeitgeber müssen Sie Ihrem Minijobber auch für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte
. Ihr Minijobber hat dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem dieser sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist. Sie dürfen die Fortzahlung von Entgelt für Feiertage nicht dadurch umgehen, dass Ihr Minijobber die ausgefallene Arbeitszeit an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet!
Gruß siola55
Normalerweise (außer es ist explizit anders geregelt) musst du ein ärztliches Attest erst einreichen, wenn du mindestens 3 Tage hintereinander krank bist.
da du nur jeweils einen Tag erkrankt bist, musst du kein Attest nachreichen :)
Aber eine schriftliche Entschuldigung ?
Normalerweise nicht. Du hast ihm ja rechtzeitig Bescheid gesagt vor Arbeitsbeginn
Wenn es so im Vertrag steht und nicht anders mit dem Chef besprochen ist, ab dem Dritten Tag
Sehr sehr komisch
Habe am 26.04 angefangen und am 31.05 war ich das erste Mal krank.