Kann ein Minijob auf 400 / 450 Euro-Basis unbefristet sein?
Ist es laut Gesetz geregelt, dass ein Minijob auf 400 Euro-Basis / seit Januar 2013 mit 450 Euro Basis auf zwei Jahre befristet ist?
Ich habe in einem Unternehmen einen befristeten Arbeitsvertrag für 6 Monate mit 80h Kontigent. Bei der Einstellung erklärte man mir, dass alle Minijobber so einen Vertrag erhalten. Ich habe jedoch immer nur freiwillig auf 400 Euro Basis gearbeitet. Dies, da ich hauptberuflich selbständig bin. Der Arbeitsvertrag wurde nun 4 mal verlängert, eine Klausel besagt, dass ich nach diesen 4 mal, also den 2 Jahren aus dem Unternehmen ausscheiden muss. Zu einem späteren Zeitpunkt neu eingestellt zu werden, wäre laut Gesetz angeblich nicht möglich. Der Minijob dort passt zeitlich und von der Art optimal zu meiner Selbständigkeit. Eine Ganztagsstelle strebe ich nicht an und dies weiß auch mein Chef und alle Kollegen! Kann ich einen "unbefristeten" Minijob trotzdem erreichen, oder schiebt mir das Gesetz einen Riegel vor? Ich möchte verhindern, dass ich mir Minijobs alle zwei Jahre suchen muss, irgendwann würden mir dann die passenden Unternehmen ausgehen. Habe ich eine Chance oder Möglichkeit auf einen unbefristeten Minijob?
6 Antworten
Grundsätzlich ist eine geringfügige Beschäftigung als unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich.
Aber letztendlich kommt es auf die arbeitsvertragliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer an.
Allerdings ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig,und bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags zulässig.
Da dein Vertrag schon viermal verlängert wurde,hat der Arbeitgeber offensichtlich einen Fehler begangen.Auf Grund dessen kannst du innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages vor dem Arbeitsgericht geltend machen,dass die Befristung rechtsunwirksam ist.
Natürlich gibt es unbefristete Verträge, auch im Rahmen eines Minijobs.
Nur wird der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann im Falle eines Falles nicht einfach wieder los. Deswegen werden eure Verträge befristet und die Stellen nach 2 Jahren neu besetzt.
Vielleicht hast du beim nächsten Arbeitgeber Glück und er befristet nicht.
Falls das so sein sollte, dann ergibt sich das aus dem Arbeitsvertrag.
Mit "Minijob" hat das nichts zu tun.
http://www.dr-hildebrandt.de/befristung/befristeter-arbeitsvertrag_20.htm
Ohne Sachgrund darf ein Arbeitsverhältnis maximal für die Dauer von zwei Jahren befristet werden. Dabei ist es zulässig, einen befristeten Arbeitsvertrag bis zu drei Mal zu verlängern. Die Höchstdauer von zwei Jahren darf dabei allerdings nicht überschritten werden. Weitere wichtige Zulässigkeitsvoraussetzung: Mit demselben Arbeitgeber darf nicht bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden haben.
Hallo krealinchen,
gibt es so was nicht nur bei LeiharbeiterInnen z.B. bei der Arbeitnehmerüberlassung???
Info gibt es hier in der minijob-zentrale.de unter Minijobs im gewerblichen Bereich
bzw. hier in dem Link: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/00_startseite/03_container_news/13_01_10.html?nn=356724
Sonst einfach mal die Hotline anrufen: Für gezielte Fragen zu den Neuregelungen können sich Interessierte jederzeit an die kostenlose Hotline der Minijob-Zentrale unter 0800 646 45 62 wenden!
Gruß siola
hi. ich bin seit 1. Januar in vorzeitige rente gegangen und hab ab 1.2. einen Minijob gekommen- unbefristeter vertrag. ich bin Krankenschwester und darf also auf 450 eurobasis unbefristet weiter arbeiten (öffentlicher dienst).