Nacharbeiten trotz Krankschreibung?
Hallo Leute,
Ich bin nun das zweite mal in zwei Jahren in meinem Minijob (neben dem Studium) im Edeka krank. Von meinem ersten mal weiß Ich, dass Ich die Stunden die Ich krank war "nacharbeiten" musste. Mittlerweile ist mir jedoch klar, dass das eigentlich rechtswidrig ist. Kann ich etwas dagegen unternehmen und meinen Chef darauf ansprechen oder soll Ich mir das wirklich gefallen lassen?
Grüße
7 Antworten
Sofern deine Krankmeldung korrekt mit der ärztlichen AU-Meldung erfolgte, muss niemand irgendwelche liegengebliebene Arbeiten „nacharbeiten“.
Im Supermarkt erledigen das die KollegInnen! Welche Arbeit sollte dort nicht erledigt worden sein? Die Regale werden aufgefüllt, es wird aufgeräumt und geputzt und an den Kassen die Kohle eingesackt.
"Nacharbeiten" ...kommt drauf an.Die meisten Läden behalten sich vor,Mindeststunden und Höchststunden festzusetzen.So schicken die dich weg,wenn Du die Sachen eingeräumt hast...und müssen Dich nicht die durchschnittliche,bzw.vereinbarte Arbeitszeit bezahlen.Hast Du nun jeweils zwei Stunden gearbeitet,aber im Schnitt bleibst drei oder vier Stunden,und Du warst krank geworden,so könntest Du an Deinem Freien Tag arbeiten müssen.Auch könntest Du die maximal höchste vereinbarte oder tariflich fixierte Arbeitszeit leisten müssen.Ansonsten,in allen anderen Fällen bestehst Du auf die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfalle.Dazu hast Du Anspruch auf 100%.Oftmals werden regelmäßige Überstunden nicht,oder nicht die tarifliche Arbeitszeit festgesetzt,sondern die Mindeststunden.Das ist unzulässig.Allerdings musst Du notfalls klagen.
Hallo,
auch wenn Du einen Mini-Job hast, musst Du Kranktage nicht nach- arbeiten.
Voraussetzung ist natürlich die Krankmeldung vom Arzt und die kann Dein Arbeitgeber bereits nach einem Tag verlangen, je nach dem, was vereinbart ist.
Wenn Du es Dir gefallen lässt, wird es jedes Mal so machen, wenn Du krank bist und dann bräuchtest Du ja auch gar keine Krankschreibung vom Arzt, wenn er diese eh nicht anerkennt und Du nacharbeiten musst.
Ob Dein Chef es allerdings akzeptiert, dass dies anders ist und Du genauso Kranktage haben darfst, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Trotzdem gib ihm nicht das Gefühl, dass er dies mit Dir machen kann, da es falsch ist.
Liebe Grüsse
soll Ich mir das wirklich gefallen lassen?
Nein, sollst Du nicht.
Dir steht selbstverständlich Entgeltfortzahlung zu. Wenn Du dann "nacharbeiten" musst, sind das Mehrstunden die bezahlt oder auf ein Zeitkonto gebucht werden müssen.
Dein AG muss Dich für die Stunden die Du ohne Krankheit hättest arbeiten müssen nach dem Lohn-/Entgeltausfallprinzip bezahlen.
Dein Chef weiß das auch sehr wahrscheinlich, er hat aber bestimmt schon öfter nicht bezahlt und versucht das wieder.
auch im Minijob gelten die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsrecht
du mußt nicht "nacharbeiten"
oder bei googl Minijob eingeben...kannst du nachlesen
Krankmeldung ist Vorraussetzung