Fos-ab wann muss man fehlzeiten im betrieb nacharbeiten?
Hi. Also, ich(w,17) mache seit August letzten jahres die fos sozial&gesundheit und absolviere ein jahrespraktikum im Krankenhaus. Nach den ersten 3 wochen des peaktikums lag ich bereits selbst im Krankenhaus (grund:mandelentzündung,synkope). Dh ich hatte schon 5 fehltage. Hatte im laufe der zeit noch eine bronchitis und wieder ein paar tage krankenschein. Habe auch noch nie gefehlt ohne eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, weil ich wusste, dass ich anders sowieso nacharbeiten muss. So, in einem monat wird mein praktikum enden und ich bekomme in 2 wochen noch meine weisheitszähne rausoperiert, also wieder krankenschein. Dh ich komme bei praktikumsende auf über 14 krankheitstage. Muss ich dann mein praktikum verlängern sprich nacharbeiten oder nicht? Ich habe immer einen attest dem betrieb zukommen lassen und noch nie ohne gefehlt. Danke im voraus :)
1 Antwort
Das hängt vom Bundesland , von der Schule und von deinen Bescheinigungen ab, die du beigebracht hast. Aber so ungefähr wie im Link wird es überall sein. Normalerweise sind 20 Arbeitstage Krankheit erlaubt.
http://www.schulportal.bremerhaven.de/lsh/materialien/praxis/Fehlzeiten%20im%20Praktikum.pdf