Schülerpraktikum - Fehltage nacharbeiten?
Hi, GF-Community.
Ich besuche die 10. Klasse ( EF wegen G8 ) eines Gymnasiums und mache derzeit ein 2-wöchiges Praktikum. Da ich keinen Praktikumsplatz hatte ( Grund ist irrelevant ), wurde ich von der Schule zu den Hausmeistern geschickt. Gestern habe ich aufgrund von gesundheitlichen Problemen gefehlt, allerdings habe ich ein ärztliches Attest vorgelegt und konnte somit nachweisen, dass ich krank war. Heute habe ich erfahren, dass der Schulleiter entschieden hat, dass die Fehltage nach den Ferien nachzuholen sind. Meine Frage wäre jetzt: Darf die Schule das gesetzlich gesehen? Es handelt sich immerhin um ein Schülerpraktikum.
MfG
2 Antworten
Nicht, dass ich wüsste. Du hast einen Attest und warst krank, warum solltest du das nacharbeiten? Wobei du es wohl sehr wahrscheinlich hättest durchziehen können, in einem Mini-Praktikum von 2 Wochen zu fehlen finde ich unangebracht^^
Danke für die Antwort. Ich hab schon seit längerer Zeit schwerwiegende gesundheitliche Probleme, deshalb kommt es nicht selten vor, dass ich fehle. Ich suche mir ja nicht aus, krank zu sein. ^^
Das Praktikum gehört zum Schulstoff, wie eine Klassenarbeit. Da nützt auch ein Attest nichts, es muss nachgeholt werden.
Wenn da 10 Arbeitstage vorgeschrieben sind, dann ist das so, und dann muss man Fehltage nachholen. Stell dir vor, jemand wäre eine Woche krank gewesen. Der hätte ja dann nur ein halbes Praktikum.
Ich verstehe gar nicht, wieso du dich so aufregst, einen einzigen Tag nachzuholen.
Nö, ich habe keine Gesetzesquellen, aber ich arbeite in einer Schule ;o) .
Alles klar, dann glaub ich dir mal. Darf ich fragen, als was du arbeitest? ^^
Kannst du Profile lesen ;o) ?
Bin neu hier, benutze GF so gut wie nie. Wusste gar nicht, dass man hier eine Profilbeschreibung erstellen kann.
Tatata ;o) ... . Und wieder was gelernt ;o) .
Danke erstmal für die Antwort. Hast du vielleicht irgendwelche Quellen? Und wo reg ich mich denn bitte auf? Ich wollte einfach nur wissen, ob die das dürfen. ^^