Krankenkasse abmelden?

4 Antworten

Also das darfst Du nicht uns fragen sondern die Techniker Krankenkasse. Die hat die Pflicht Dich aus der Versicherung rauszulassen (und zwar nur dann) wenn Du ins Ausland / EU-Ausland umziehst. 

Die Frage die sich mir stellt: Hast Du Dich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet? Denn das müsste der Techniker Krankenkasse auch reichen. Falls nicht das kannst Du per Brief oder Fax (aber telefoniere mit denen vorher - meine Info stammt aus Bayern und jedes Bundesland kann das anders regeln). Also wie gesagt ich würde die Abmeldebescheinigung der Meldestelle (die können sie Dir auch per Email senden) beim JC und bei der TK einreichen.

Und dann würde ich mit der CZ Krankenkasse reden wie Du jetzt ärztliche Leistungen bekommst. Denn entweder Du bist in D oder CZ versichert - ein gar nicht versichert ist im System nicht vorgesehen. Also ist eigentlich nur die Frage was passiert wenn Du bei einem akuten Fall Deine deutsche Versicherungskarte benutzt und sich dann 1 Monat später heraus stellt dass Du eigentlich schon eine CZ Versicherung als Anschlussversicherung hast.

Das Jobcenter zahlt am letzten eines Monats das Geld für den kompletten folgenden Monat, wenn nicht rechtzeitig vorher abgemeldet wurde. Die Bestätigung der Abmeldung beim Jobcenter dauert nur wenige Tage (1-3). Sie ist wahrscheinlich an deine deutsche Adresse gegangen. Liegt da jetzt im Briefkasten. Hast du dich beim Einwohnermeldeamt deines deutschen Wohnortes/Stadt abgemeldet? Dann hast du auch eine Abmeldebescheinigung bekommen. Fluchtartig seinen Wohnort zu wechseln bringt immer Ärger mit sich. Eventuell muß du noch mal zurück um alles persönlich zu klären.

Hallo,

wenn du dich bei deiner Krankenkasse abmelden willst, dann kannst du dich mit der Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes sofort abmelden; wahrscheinlich nicht rückwirkend...

Eigentlich wäre es besser gewesen, alles an Ort und Stelle, in Deutschland,  an einem Tag zu erledigen...Versuch es jetzt aber mit Hilfe von Telefon und Fax....

Emmy

Die Techniker-Krankenkasse versichert dich im Ausland aber nicht. Du musst dich in der CZ gesetzlich versichern.

Oder willst du später die kompletten Beiträge nachzahlen, falls du wieder nach Deutschland kommst?

Auch ein Arbeitgeber zahlt keinen Beitrag für die Nachversicherungszeit von 30 Tagen. 

Diese gilt auch nur als Übergangslösung, wenn anschließend ein neues Pflichtversicherungsverhältnis eingegangen wird.

Gijana 
Beitragsersteller
 02.11.2017, 10:46

Vielen Dank für Antwort. Ich weiss, dass TK versichert mich hier nicht, aber CZ Krankenkasse versichert mich auch ohne Formular E104 nicht. Und für E 104 brauche ich beendung vom JC usw usw (wie ich beschrieben habe).. Also ich weiss nicht, was ich machen soll - ich möchte mich endlich hier versichert (ich komme nach DE nichts mehr).