Krankenkasse abmelden?
Guten Tag für alle , nach 2 Jahre in Deutschland habe ich mich zurück ins meinem Heimatland - Tschechien umgezogen. Und das ist Problem für meine deutsche Techniker Krankenkasse. Also: Ob ich möchte hier in CZ Krankenkasse haben, brauche vom TK Formular E 104. ABER: TK sagt, dass sie braucht beendung von Jobcenter (letztes Jahr war ich am JC und hatte Hartz IV). Aber ich musste mich in einem Tag umziehen (aus familiär Grunde :( ) und ich habe mich am JC und am Amt per Post und per E-mail abgmeledet. Und jetzt is das mehr als 2 Woche, aber bis jetzt habe ich nichts vom JC oder vom Amt (dass ich abgemeldet bin) bekommen. Ich habe gelesen, dass ich kann mich nicht darauf (JC) verlassen, dass JC immer dauert alles. Deshalb kann ich hier in CZ ohne CZ Krankenkasse Ärzte finden... Deshlab habe ich 2 Frage: 1) Kann ich für TK ein Vohnungmietvertrag schicken, dass ich hier ab 15.10. lebe? Und danach muss mich TK abmelden (nach § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V)? 2) Meine CZ Krankenkasse melde mich an ab 1.11. , aber von 15.10. bis 31.10. muss ich meine Versicherung zahlen oder ist das so, das noch ein Monat zahlt JC (oder das gilt nur für Arbeitgeber und für JC nicht)? Vielen, vielen Dank für Antwort! :) Und entschuldigen für meine schlechte Deutsch
4 Antworten
Also das darfst Du nicht uns fragen sondern die Techniker Krankenkasse. Die hat die Pflicht Dich aus der Versicherung rauszulassen (und zwar nur dann) wenn Du ins Ausland / EU-Ausland umziehst.
Die Frage die sich mir stellt: Hast Du Dich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet? Denn das müsste der Techniker Krankenkasse auch reichen. Falls nicht das kannst Du per Brief oder Fax (aber telefoniere mit denen vorher - meine Info stammt aus Bayern und jedes Bundesland kann das anders regeln). Also wie gesagt ich würde die Abmeldebescheinigung der Meldestelle (die können sie Dir auch per Email senden) beim JC und bei der TK einreichen.
Und dann würde ich mit der CZ Krankenkasse reden wie Du jetzt ärztliche Leistungen bekommst. Denn entweder Du bist in D oder CZ versichert - ein gar nicht versichert ist im System nicht vorgesehen. Also ist eigentlich nur die Frage was passiert wenn Du bei einem akuten Fall Deine deutsche Versicherungskarte benutzt und sich dann 1 Monat später heraus stellt dass Du eigentlich schon eine CZ Versicherung als Anschlussversicherung hast.
Das Jobcenter zahlt am letzten eines Monats das Geld für den kompletten folgenden Monat, wenn nicht rechtzeitig vorher abgemeldet wurde. Die Bestätigung der Abmeldung beim Jobcenter dauert nur wenige Tage (1-3). Sie ist wahrscheinlich an deine deutsche Adresse gegangen. Liegt da jetzt im Briefkasten. Hast du dich beim Einwohnermeldeamt deines deutschen Wohnortes/Stadt abgemeldet? Dann hast du auch eine Abmeldebescheinigung bekommen. Fluchtartig seinen Wohnort zu wechseln bringt immer Ärger mit sich. Eventuell muß du noch mal zurück um alles persönlich zu klären.
Hallo,
wenn du dich bei deiner Krankenkasse abmelden willst, dann kannst du dich mit der Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes sofort abmelden; wahrscheinlich nicht rückwirkend...
Eigentlich wäre es besser gewesen, alles an Ort und Stelle, in Deutschland, an einem Tag zu erledigen...Versuch es jetzt aber mit Hilfe von Telefon und Fax....
Emmy
Die Techniker-Krankenkasse versichert dich im Ausland aber nicht. Du musst dich in der CZ gesetzlich versichern.
Oder willst du später die kompletten Beiträge nachzahlen, falls du wieder nach Deutschland kommst?
Auch ein Arbeitgeber zahlt keinen Beitrag für die Nachversicherungszeit von 30 Tagen.
Diese gilt auch nur als Übergangslösung, wenn anschließend ein neues Pflichtversicherungsverhältnis eingegangen wird.
Vielen Dank für Antwort. Ich weiss, dass TK versichert mich hier nicht, aber CZ Krankenkasse versichert mich auch ohne Formular E104 nicht. Und für E 104 brauche ich beendung vom JC usw usw (wie ich beschrieben habe).. Also ich weiss nicht, was ich machen soll - ich möchte mich endlich hier versichert (ich komme nach DE nichts mehr).