Arbeitgeber will mich nicht abmelden, damit ich keinen neuen Job annehmen kann...
Hallo,
ich möchte meinen Job wechseln , doch mein alter Arbeitgeber versucht mich mit allen Mitteln zu ködern um bei ihm zu bleiben. Hab nämlich seit Jahren Stammkunden gesammelt und er hat gemerkt das es ein Verlustgeschäft für ihn ist wenn ich gehe.
Doch ich will die Arbeitsstelle wechseln und kann nicht!!!! Mein alter Arbeitgeber hat mir per SMS mitgeteilt dass er mich nicht abmeldet!
Und nun weiss ich nicht weiter? Wo kann ich mich informieren ob er mich wirklich abgemeldet hat ??? Kann ich mich irgendwie übers amt selbst abmelden? Wo meldet ein arbeitgeber den arbeitnehmer überhaupt an oder ab, wie nennt sich diese stelle??? kann ich trotzdem beim anderen arbeitgeber anfangen ohne konsequenzen??? ICH WEISS EINFACH NICHT WAS ICH TUN SOLL
ich weiss es sind viele fragen, wäre euch super dankbar wenn ihr mir helfen könntet?
DANKE
6 Antworten
Wenn du deinen Arbeitsvertrag fristgerecht und schriftlich gekündigt hast,kann dir der bisherige Arbeitgeber eigentlich den Buckel runterrutschen.Mit Ablauf der Kündigungsfrist ist dieses Arbeitsverhältnis beendet.Du forderst ihn schriftlich auf,deine Arbeitspapiere und ein qualifiziertes Zeugnis spätestens zehn Tage nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses zur Abholung bereit zu halten,andernfalls du dir rechtliche Schritte vorbehälst.
Alles andere ist Sache des Arbeitgebers.Sobald der Termin,zu dem du gekündigt hast,erreicht ist,kannst du eine neue Berufstätigkeit aufnehmen.
Wenn du nachweislich gekündigt hast, kann dir der Rest eigentlich egal sein. Du kannst bei dem neuen AG anfangen und wenn es zu unerwarteten Nachfragen kommen sollte deine Kündigung als Beweis für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorweisen. Das Verhalten dieses AG ist lächerlich. Du musst GARNICHTS tun.
Hast Du gekündigt? Dann kannst Du nach der Kündigungsfrist eine neue Arbeit annehmen. An die Kündigungsfrist (im Arbeitsvertrag vereinbart) musst Du Dich aber schon halten. Die Anmeldung die Du wahrscheinlich meinst ist die Meldung bei der Sozialversicherung - damit hast Du aber nichts zu tun. Für Dich gilt: Kündigungsfrist eingehalten - neuer Job anfangen.
Hallo Saharaaxx!
Entscheidend ist einzig, dass dich Dein neuer AG rechtzeitig und korrekt bei den Sozialversicherungsträgern (Rentenversicherung, ggf. ges. Krankenversicherung u. Zusatzversorgungskasse) anmeldet. Eventuelle "Überschneidungen" aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis werden dort "von Amts wegen" bereinigt.
Wichtig ist nur, dass Dein altes Arbeitsverhältnis von Dir ordentlich (fristgerecht) beim AG gekündigt wurde, damit dieser nicht auf die Idee kommt, "Schadensersatz" von Dir zu fordern - was jedoch in der Regel für ihn mangels Nachweis zum "Flop" wird - es sei denn, Du bist im gehobenen Management tätig.
Mitteilungen per SMS im arbeitsrechtlichen Verhältnis zeugen zudem von einem sehr hohen Maß an Unprofessionalität.
An-/Abmelden ?!
Wenn du einen Arbeitsvertrag hast , kannst du dein A rbeitsverhältnis einfach schriftlich ihm gegenüber kündigen
Das ist eine Sache zwischen Euch , da muß niemand anders gefragt werden .
NACh beendigung des Arbeitsverhältnis kannst du anderswo anfangen