Grundsicherung zahlt nicht die Rückständigen A'OK Beiträge.
Ich habe eine Mahnung der Krankenkasse bekommen, daß dort zu niedrige Zahlungen eingegangen sind. Diese habe ich an meine Sachbearbeiterin beim Amt weitergegeben. Dies teilt mir nun mit, daß sie den Beitragsrückstand nicht übernimmt weil ich ihr die Änderung nicht Mitgeteilt habe, Ich konnte ihr dies aber nicht Mitteilen, weil ich eine solche nie erhalten habe. Ferner soll ich die Änderung der Beiträge per 1.1.2013 übersenden, eine solche habe ich aber nicht. Das Amt zahlt monatlich die Beiträge, darauf hat die AOK damals bei Abschluß bestanden.
6 Antworten
Die ARGE übernimmt grundsätzlich keine Schulden. Schliesslich handelt es sich um Steuergelder, von denen die ARGE deine Grundsicherung zahlt. Ob du nun die Änderung des Beitragsatzes erhalten hast oder nicht, spielt keine Rolle. Aufgelaufene Beitragsrückstände sind von dir zu begleichen. Sprich mit der AOK, und schlage denen evtl. Ratenzahlung vor.
Es gibt verschiedene Arten von Grundsicherung:
- ALG II / Hartz IV
- Grundsicherung im Alter (auch genannt GruSi)
- Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
- Sozialhilfe
Gib bitte künftig genau an, um welche Art von Grundsicherung es sich handelt. Denn nur dann kann man Dir verlässliche Antworten geben.
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Wende Dich an die Krankenkasse und frage, ob dem Amt die Änderung mitgeteilt wurde. - Wenn ja, dann bitte um Übersendung einer Kopie des Schreibens an das Amt oder - wenn das der Krankenkasse nicht möglich ist - um eine Bestätigung, wann dem Amt die Änderung mitgeteilt wurde.
Wenn dem Amt die Änderung nicht mitgeteilt wurde, sag, dass Du eine solche Änderungsmitteilung nicht erhalten hattest und bitte um Zusendung einer Kopie des Schreibens.
Gleichzeitig erkläre der Krankenkasse Deine Lage, dass Du die Angelegenheit nun mit dem Amt klären musst und bitte, die Klärung abzuwarten.
Mach das nicht telefonisch, sondern gehe zur Krankenkasse hin. - Telefonisches kannst Du nicht nachweisen. Wenn Du direkt bei der Krankenkasse bist, kann man Dir bestenfalls die entsprechenden Schreiben auch sofort aushändigen.
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Setz dann ein Schreiben an das Amt auf.
Falls die Krankenkasse dem Amt die Mitteilung gemacht hatte, das dort aber verbummelt wurde, schreibe ähnlich wie:
"Zu meinem Erstaunen erfahre ich von der Krankenkasse, dass die Änderungsbenachrichtigung Ihnen zugesandt wurde. Anliegend erhalten Sie eine Kopie des Schreibens, das ich nun von der Krankenkasse erhalten habe. - Ich bitte um zügige Erledigung der Angelegenheit."
Oder
wenn die Krankenkasse Dir die Änderungsmitteilung zuschickte, sie bei Dir aber nicht angekommen war:
"Zu meinem Erstaunen erfahre ich von der Krankenkasse, dass sie mir mit Schreiben vom ... die Änderung mitgeteilt hatte. Dieses Schreiben ist bei mir nie angekommen, und deshalb war es mir nicht möglich, Sie über diese Änderung zu informieren. - Anliegend erhalten Sie die Änderungsmitteilung, die ich jetzt von der Krankenkasse in Kopie erhalten habe. - Weil ich von der Änderung keine Kenntnis hatte, habe ich die Mitwirkungspflicht nicht verletzt. - Ich bitte Sie, die Differenz zum geänderten Beitrag zu übernehmen und zügig an die krankenkasse zu überweisen."
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(Dort, wo ich Gedankenstriche gemacht habe, könntest Du Absätze schalten. Das macht das Schreiben übersichtlicher.)
@schaefchen5, Du schreibst:
"warum soll das amt auch ausstehende beträge übernehmen"
weil die Grundsicherungsämter die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Bei Änderung der Höhe der Beiträge wird auch die neue Höhe gezahlt.
Vorsichtshalber auch diese Hinweise von mir:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger behandelt.
Siehe hierzu auch diese Information von gegen-hartz:
Wenn Hartz IV-Anträge verloren gehen
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wenn-hartz-iv-antraege-verloren-gehen-9001291.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos „im Vertrauen“ landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ verwendet werden.
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Diese muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Es gibt auch ehrenamtliche Behördenbegleiter. - Google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterlotsen sind wertvolle Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen, und bestenfalls kennen sie sich auch noch mit Gesetzen aus.
Falls Du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst: Andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
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Und google mit
legitimation eines beistands pdf
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in Deiner Situation sehr empfehlenswert, wenn das Amt sich weigert, die Zahlung zu übernehmen..
ach und dann soll die Arge das übernehmen weil du dich nicht gekümmert hast dann musst dudas wohl selber abstottern #die aok lässt auch mit sich reden du musst dich schon um sowas selber kümmern
Wenn du deine ne neue Beitragsmitteilung dem Amt nicht eingereicht hast, ist da eben ein Defizit aufgelaufen. Dabei kann es sich ja eigentlich nur um ein paar € handeln. Aber die Grundsicherung übernimmt eben GRUNDSÄTZLICH keine Schulden. Diese hast du aber selbst verursacht.
Hallo,
geht es um Grundsicherung vom Sozialamt oder um Arbeitslosengeld II vom Jobcenter? Was hat sich bei den Beiträgen geändert? Um welchen Betrag geht es?
Gruß
RHW
vielleicht reicht auch ein leider habe ich die unterlagen nicht eingereicht warum soll das amt auch ausstehende beträge übernehmen