Krankengeld bzw. Entgeltfortzahlung: Gibt es einen Zahlungsanspruch bei fast gleicher Erkrankung?

5 Antworten

Dein Chef bekommt keinen "Diagnoseschlüssel".

Dein Chef wird vom Arzt darüber informiert, dass Du arbeitsunfähig bist und wie lange das voraussichtlich dauert.

Die Krankenkasse kann ja erkennen, dass zuerst das linke und dann das rechte Handgelenk betroffen ist.

Ich vermute, auch Dein Arzt hat auf der AU-Bescheinigung "Erstbescheinigung" und nicht "Folgebescheinigung" angekreuzt.

Zwischen der ersten und zweiten Erkrankung kann ich keinen Zusammenhang erkennen und Du warst dazwischen wieder arbeitsfähig. Folglich wird Dein AG Dir Entgeltfortzahlung leisten müssen

Die Frage nach der Entgeltfortzahlung, bzw. ob die Erkrankungen in Zusammenhang stehen, stellt sich sowieso erst, wenn Du schon sechs Wochen Entgeltfortzahlung bezogen hast

Familiengerd  16.02.2020, 17:45
Zwischen der ersten und zweiten Erkrankung kann ich keinen Zusammenhang erkennen

Das können wir kaum beurteilen.

Hier weiß auch keiner, ob es nicht möglicherweise ein (Grund-)Erkrankung gibt, für die diese Sehnenscheidenentzündigungen "nur" ein Symptom sind: dann würden beide Erkrankungszeiten zusammengerechnet.

Parhalia2 ist in seiner Antwort darauf richtig eingegangen.

Asurfaen 
Beitragsersteller
 16.02.2020, 11:47

Danke. Aber ist es wirklich so, dass der Arzt meinen Chef informiert?

frodobeutlin100  16.02.2020, 11:53
@Asurfaen

Der Arzt informiert niemals den Arbeitgeber ....

Du bist dafür zuständig Dich krank zu mleden und die AU-Bescheinigung rechtzeitig abzugeben

Wenn du zwischen zwei Krankschreibungen gearbeitet hast, beginnt der Neubeginn von 6 Wochen Entgeldfortzahlung des Arbeitgebers nur bei einer anderen Diagnose. Da die selbe Krankheit aber an einer anderen Stelle aufgetreten ist, ist diese keine Folgeerkrankung. Nach den 6 Wochen bekommst du (egal mit welcher Diagnose) für maximal 78 Wochen Krankengeld von deiner Krankenkasse.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  16.02.2020, 17:47
Da die selbe Krankheit aber an einer anderen Stelle aufgetreten ist, ist diese keine Folgeerkrankung.

Das können wir kaum beurteilen.

Hier weiß auch keiner, ob es nicht möglicherweise ein (Grund-)Erkrankung gibt, für die diese Sehnenscheidenentzündigungen "nur" ein Symptom sind: dann würden beide Erkrankungszeiten zusammengerechnet.

Parhalia2 ist in seiner Antwort darauf richtig eingegangen.

Curasanus  17.02.2020, 12:45
@Familiengerd

Eine Folgeerkrankung muss von dem primären Krankheitsherd ausgehen. Wenn dein Rechter Arm gebrochen ist, ist ein Armbruch auf der Linken Seite keine Folgeerkrankung, sondern eine Neue.

Familiengerd  17.02.2020, 13:22
@Curasanus
Wenn dein Rechter Arm gebrochen ist, ist ein Armbruch auf der Linken Seite keine Folgeerkrankung, sondern eine Neue.

Ach, wer hätte das gedacht! Das Gegenteil würde auch keiner behaupten.

Aber selbst da wäre denkbar, dass die Brüche "nur" Folge/Symptome einer Primärerkrankung wären, z.B. Osteoporose. Vergleichbares wäre also auch bei Sehnenentscheidungen denkbar.

Aber darüber müssen sich Mediziner den Kopf zerbrechen.

Nebenbei:

Da die selbe Krankheit aber an einer anderen Stelle aufgetreten ist, ist diese keine Folgeerkrankung.

Das dürfte ja wohl schlichtweg falsch sein - wo Du sogar selbst von "die selbe Krankheit" sprichst!

Wie lange warst Du denn zu letzt arbeitsunfähig ?

Meines Wissens dürfte eine neuerliche Sehnenscheidenentzündung , dieses mal am anderen Handgelenk , eigentlich keinen kausalen Zusammenhang zu der ersten SE haben , außer es gäbe ein tiefergründiges medizinisches Problem als Ursache für Deine beiden SE .

Das müßte Dein Hausarzt dann medizinisch gründlich untersuchen und entweder als Folgeerscheinung einer anderen Erkrankung bejahen , oder verneinen .

Der Chef sieht nicht den Diagnoseschlüssel, den sieht nur die Krankenkasse

Asurfaen 
Beitragsersteller
 16.02.2020, 11:49

Und was ist, wenn der Chef bei der Krankenkasse anruft und sich erkundigt?

frodobeutlin100  16.02.2020, 11:51
@Asurfaen

auch da bekommt er keine Diagnose mitgeteilt - allenfalls nur, ob es sich um "dieselbe Krankheit" handelt

Ist für deinen Chef in den ersten 6 Wochen eh uninteressant.

Asurfaen 
Beitragsersteller
 16.02.2020, 11:49

Das stimmt doch nicht, denn ich darf höchstens 6 Wochen pro Jahr krank sein, denn sonst gibt es keine Entgeltfortzahlung. Gesetzliche Regelung.

frodobeutlin100  16.02.2020, 11:52
@Asurfaen

6 Wochen wegen derselben Krankheit - dann endet die Lohnfortzahlung

ist es eine andere Erkrankung besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung

Familiengerd  16.02.2020, 17:52
@Asurfaen
denn ich darf höchstens 6 Wochen pro Jahr krank sein

Das ist falsch.

Die 6 Wochen mit Anspruch auf Lohnfortzahlungen beziehen sich auf Erkrankungen aus gleichem (oder zusammenhängendem) Grund.

Und auch bei gleichen Erkrankungen besteht ein erneuter Anspruch auch bei Überschreitung dieser 6 Wochen, wenn seit dem Ende der letzten gleichen Erkrankung mehr als 6 Monate oder seit ihrem Beginn mehr als 12 Monate verstrichen sind.

Asurfaen 
Beitragsersteller
 16.02.2020, 20:40
@Familiengerd

Eben. Und genau da haben wir das Problem. Beides mal Sehnenscheidenentzündung mit dem gleichen Diagnoseschlüssel.

Familiengerd  16.02.2020, 20:52
@Asurfaen

Das muss eben der Arzt wissen, ob beide Sehnenscheidenentzündungen unabhängig voneinander bestanden haben oder beide das Symptom einer gemeinsamen Grunddisposition sind.

Im ersten Fall wäre die zweite Entzündung eine eigenständige Erkrankung mit der Folge eines eigenen Anspruchs auf Lohnfortzahlung, im zweiten Fall würden die Zeiten beider Erkrankungen zusammengezählt.