Krankengeld bzw. Entgeltfortzahlung: Gibt es einen Zahlungsanspruch bei fast gleicher Erkrankung?
5 Antworten
Dein Chef bekommt keinen "Diagnoseschlüssel".
Dein Chef wird vom Arzt darüber informiert, dass Du arbeitsunfähig bist und wie lange das voraussichtlich dauert.
Die Krankenkasse kann ja erkennen, dass zuerst das linke und dann das rechte Handgelenk betroffen ist.
Ich vermute, auch Dein Arzt hat auf der AU-Bescheinigung "Erstbescheinigung" und nicht "Folgebescheinigung" angekreuzt.
Zwischen der ersten und zweiten Erkrankung kann ich keinen Zusammenhang erkennen und Du warst dazwischen wieder arbeitsfähig. Folglich wird Dein AG Dir Entgeltfortzahlung leisten müssen
Die Frage nach der Entgeltfortzahlung, bzw. ob die Erkrankungen in Zusammenhang stehen, stellt sich sowieso erst, wenn Du schon sechs Wochen Entgeltfortzahlung bezogen hast
Zwischen der ersten und zweiten Erkrankung kann ich keinen Zusammenhang erkennen
Das können wir kaum beurteilen.
Hier weiß auch keiner, ob es nicht möglicherweise ein (Grund-)Erkrankung gibt, für die diese Sehnenscheidenentzündigungen "nur" ein Symptom sind: dann würden beide Erkrankungszeiten zusammengerechnet.
Parhalia2 ist in seiner Antwort darauf richtig eingegangen.
Der Arzt informiert niemals den Arbeitgeber ....
Du bist dafür zuständig Dich krank zu mleden und die AU-Bescheinigung rechtzeitig abzugeben
Wenn du zwischen zwei Krankschreibungen gearbeitet hast, beginnt der Neubeginn von 6 Wochen Entgeldfortzahlung des Arbeitgebers nur bei einer anderen Diagnose. Da die selbe Krankheit aber an einer anderen Stelle aufgetreten ist, ist diese keine Folgeerkrankung. Nach den 6 Wochen bekommst du (egal mit welcher Diagnose) für maximal 78 Wochen Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Da die selbe Krankheit aber an einer anderen Stelle aufgetreten ist, ist diese keine Folgeerkrankung.
Das können wir kaum beurteilen.
Hier weiß auch keiner, ob es nicht möglicherweise ein (Grund-)Erkrankung gibt, für die diese Sehnenscheidenentzündigungen "nur" ein Symptom sind: dann würden beide Erkrankungszeiten zusammengerechnet.
Parhalia2 ist in seiner Antwort darauf richtig eingegangen.
Eine Folgeerkrankung muss von dem primären Krankheitsherd ausgehen. Wenn dein Rechter Arm gebrochen ist, ist ein Armbruch auf der Linken Seite keine Folgeerkrankung, sondern eine Neue.
Wenn dein Rechter Arm gebrochen ist, ist ein Armbruch auf der Linken Seite keine Folgeerkrankung, sondern eine Neue.
Ach, wer hätte das gedacht! Das Gegenteil würde auch keiner behaupten.
Aber selbst da wäre denkbar, dass die Brüche "nur" Folge/Symptome einer Primärerkrankung wären, z.B. Osteoporose. Vergleichbares wäre also auch bei Sehnenentscheidungen denkbar.
Aber darüber müssen sich Mediziner den Kopf zerbrechen.
Nebenbei:
Da die selbe Krankheit aber an einer anderen Stelle aufgetreten ist, ist diese keine Folgeerkrankung.
Das dürfte ja wohl schlichtweg falsch sein - wo Du sogar selbst von "die selbe Krankheit" sprichst!
Wie lange warst Du denn zu letzt arbeitsunfähig ?
Meines Wissens dürfte eine neuerliche Sehnenscheidenentzündung , dieses mal am anderen Handgelenk , eigentlich keinen kausalen Zusammenhang zu der ersten SE haben , außer es gäbe ein tiefergründiges medizinisches Problem als Ursache für Deine beiden SE .
Das müßte Dein Hausarzt dann medizinisch gründlich untersuchen und entweder als Folgeerscheinung einer anderen Erkrankung bejahen , oder verneinen .
Der Chef sieht nicht den Diagnoseschlüssel, den sieht nur die Krankenkasse
Und was ist, wenn der Chef bei der Krankenkasse anruft und sich erkundigt?
auch da bekommt er keine Diagnose mitgeteilt - allenfalls nur, ob es sich um "dieselbe Krankheit" handelt
Ist für deinen Chef in den ersten 6 Wochen eh uninteressant.
Das stimmt doch nicht, denn ich darf höchstens 6 Wochen pro Jahr krank sein, denn sonst gibt es keine Entgeltfortzahlung. Gesetzliche Regelung.
6 Wochen wegen derselben Krankheit - dann endet die Lohnfortzahlung
ist es eine andere Erkrankung besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung
denn ich darf höchstens 6 Wochen pro Jahr krank sein
Das ist falsch.
Die 6 Wochen mit Anspruch auf Lohnfortzahlungen beziehen sich auf Erkrankungen aus gleichem (oder zusammenhängendem) Grund.
Und auch bei gleichen Erkrankungen besteht ein erneuter Anspruch auch bei Überschreitung dieser 6 Wochen, wenn seit dem Ende der letzten gleichen Erkrankung mehr als 6 Monate oder seit ihrem Beginn mehr als 12 Monate verstrichen sind.
Eben. Und genau da haben wir das Problem. Beides mal Sehnenscheidenentzündung mit dem gleichen Diagnoseschlüssel.
Das muss eben der Arzt wissen, ob beide Sehnenscheidenentzündungen unabhängig voneinander bestanden haben oder beide das Symptom einer gemeinsamen Grunddisposition sind.
Im ersten Fall wäre die zweite Entzündung eine eigenständige Erkrankung mit der Folge eines eigenen Anspruchs auf Lohnfortzahlung, im zweiten Fall würden die Zeiten beider Erkrankungen zusammengezählt.
Danke. Aber ist es wirklich so, dass der Arzt meinen Chef informiert?