Bei Langer Krankheit Steuerklasse ändern lassen?

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Ehepaare können mit geschicktem Wechsel der Steuerklassen ihr monatliches Nettogehalt erhöhen. Während Singles oder Paare ohne Trauschein stets in Steuerklasse I veranlagt werden, haben Verheiratete die Wahl zwischen der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV. Häufig ist die Kombination III/V günstiger. Faustformel: Einer der Partner verdient mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens. Grund: Der Besserverdiener zahlt mit Klasse III deutlich weniger Steuern als der geringer Verdienende in Klasse V. Tipp: Bis zum 30.11. können Paare einen Antrag auf einen Wechsel der Steuerklassen stellen. Sie profitieren dann ab Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Beantragt das Paar bei der späteren Steuererklärung getrennte Veranlagung, berechnet das Finanzamt automatisch wieder auf Grundlage IV/IV.


www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Wahl-der-Steuerklasse-Teure-Folgen-1096560-2096560/

Auch wenn ein Ehepartner den Arbeitsplatz verliert, in Mutterschaft geht, längere Zeit krank wird oder Altersteilzeit macht, bekommt er mit Steuerklasse III auf der Steuerkarte das meiste Geld ausgezahlt. Am wenigsten erhält er mit Steuerklasse V. Auch die Steuerklasse IV ist nicht so günstig wie die III. Ein verheirateter Mann, der vorher im Schnitt 2 500 Euro brutto im Monat verdient hat, bekommt zum Beispiel mit Steuerklasse III 246,75 Euro Arbeitslosengeld in der Woche. Mit Steuerklasse IV sind es nur 203,62 Euro und mit der V nur 145,60 Euro.

Arbeitnehmer, die demnächst Arbeitslosen-, Mutterschafts-, Kranken- oder Altersteilzeitlohn beziehen, sollten deshalb auf jeden Fall ihre Steuerklassen prüfen. Haben sie durch eine ungünstige Wahl weniger Geld bekommen, können sie es nicht mehr zurückholen. Der Verlust lässt sich nur verhindern, wenn sie die Steuerklassen rechtzeitig ändern.