Krankengeld auch bei "Schlecht Wetter"?
Wenn ein Bauarbeiter wegen des schlechten Wetters nicht arbeiten kann und anschließend krankgeschrieben ist (trotz des guten Wetters), bekommt er dann weiterhin nur die Bezahlung von "Schlecht-Wetter-Tagen", oder Krankengeld? Eine Chefin hier meint nämlich, wenn man von "Schlecht Wetter" zu "Krankgeschrieben" übergeht, dann muss sie dem Arbeitnehmer nur das Schlecht-Wetter-Gehalt zahlen. Stimmt das?
2 Antworten
Bin in Sachen Baulohn nicht mehr ganz firm...
Es wäre eigentlich so, dass der AG nur das zahlen müsste, was auch das Arbeitsamt zahlen würde, sprich die Leistung in Höhe des SW. Dies ist aber nur so, wenn die Krankheit schon WÄHREND der Phase beginnt, in der SW ist. Beginnt die Krankheit erst danach, dann muss der AG die vollen 100% Lfz leisten für 42 Tage.
Du bekommst 6 Wochen lang Arbeitsentgelt, danach Krankengeld - egal welches Wetter gerade ist.