Nebenjob trotz Krankmeldung im Hauptberuf?
Hallo Zusammen,
Meine Freundin hat mich heute gefragt ob man trotz Krankmeldung arbeiten darf.
Folgendes - sie ist auf Grund Ihres schwierigen Ausbildungsverhältnisses bis zum Ende Ihrer Prüfung krankgeschrieben, da sie auf Grund diverser Mobbing Attacken diesen Betrieb nicht mehr besuchen kann.
Jedoch würde sie gerne Ihren Nebenjob weiterhin ausüben.
Sie hat sich ja kein Arm gebrochen sondern ist lediglich "nur" einer psychischen untragbaren Belastung ausgesetzt auf Grund dessen Sie Ihren Betrieb nicht mehr besuchen kann.
Ich weis nicht wie ich Ihr helfen kann.
Das Krankengeld beträgt ja nur ca. 60% ihres Lohnes jetzt und die Lebenshaltungskosten können so nun nur schwer gedeckt werden.
Über Hilfreiche Kommentare wäre ich sehr dankbar.
Mit knackfrischen Grüßen
Euer Crazykeks
3 Antworten
Es kommt - wie so oft - "drauf an" ...
Grundsätzlich gilt eine Krankschreibung berufsübergreifend.
Es kommt allerdings entscheidend auf die Art der Erkrankung an, ob die Nebentätigkeit trotz Arbeitsunfähigkeit im Hauptjob dennoch ausgeübt werden kann und dabei den Genesungsprozess nicht beeinträchtigt.
In dem von Dir geschilderten Fall - so, wie Du es darstellst und
so weit das "von hier aus" beurteilt werden kann - scheint objektiv nichts dagegen zu sprechen, die Nebentätigkeit trotz der Krankschreibung auszuüben.
Es sollte allerdings klar sein, dass es dadurch zu Konflikten mit dem Hauptarbeitgeber kommen kann!
Unter den genannten Voraussetzungen jedenfalls wäre der Hauptarbeitgeber nicht zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen (Abmahnung oder Kündigung) berechtigt.
Einige Informationen findest Du z.B. hier: http://www.hensche.de/Kuendigung_Nebentaetigkeit_Krankheit_Kuendigung_wegen_Nebentaetigkeit_trotz_Krankheit_LAG_Koeln_11Sa915-12.html
sagen wir so, wenn du dich Krankmeldest und rennst in der Stadt rum shoppen und dein Chef oder ein übereiferiger Arbeitskollege sieht dich kannst du eine Abmahnung kassieren. So ist das im Nebenjob auch. Arbeitest du beispielsweise bei Macces und dein Chef kommt da rein ist die Frage wohl berantwortet.
Ein Glück das eine Krankmeldung nicht das gleiche wie eine Krankschreibung ist. Die Krankschreibung wird vom Artzt ausgstellt und wird bei den meisten Arbeitgebern nach 3 Tagen verlangt. Eine Krankmeldung ist das Telefont welches eine Person selber ausführt.
Da hast Du aber lange an einer Entgegnung "gearbeitet" ...
Aber erzähl mir nicht, Du hättest mit "Krankmeldung" die Mitteilung an den Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn gemeint, und nicht die Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - denn um die Krankschreibung geht es in der Frage.
Wenn sie das macht und erwischt wird,kann sie mit der fristlosen Kündigung rechnen...
Und das zieht auch eine Arbeitslosengeldsperre nach sich....
Das ist in dieser pauschalen Formulierung falsch!
Es kommt alleine auf die konkreten individuellen Umstände an, ob der Arbeitgeber in dem fraglichen Fall zu arbeitsrechtlichen Sanktionen berechtigt ist!
Das ist falsch!
Bei einer Arbeitsunfähigkeit/Krankschreibung ist alles erlaubt, was den Genesungsprozess nicht beeinträchtigt.
Mit einem gebrochenen Arm kann ein Maurer zwar nicht arbeiten, das hindert ihn aber nicht daran, spazieren zu gehen, zu "shoppen" oder abends ein Bier in der Kneipe zu trinken!
Eine Abmahnung ist dann nicht gerechtfertigt!