Mietschulden gericht gelber brief
Hallo,
Ich habe vom Gericht ein Gelben Brief erhalten heute, wegen Mietrückstand was nicht beglichen wurde. Im Brief steht auch das schon mal ein Gelber Brief an mich geschickt wurde, allerdings war die Zustellungsurkunde vom Zusteller falsch ausgefüllt..somit war die Zustellung unwirksam und musste wiederholt werden.
Die Rechtsanwalt kosten betragen um 190 € die Ich Zahlen sollte, obwohl ich mit dem Vermieter vor 3 Monaten ausgemacht habe das ich den Mietrückstand in Raten zahle und eine Mahnung von Vermieter habe ich nicht bekommen bevor der Gelbe Brief kam vom Gericht.
Wie geht man am besten vor?
6 Antworten
Der gelbe Brief hat auf der Rückseite ein Feld, das Du ausfüllen kannst, um Widerspruch einzulegen. Mach das als allererstes, damit keine Fristen versäumt werden und das Verfahren nicht einfach weiterläuft, während Du Dich um Hilfe bemühst.
Schreibe genau auf, was Du mit dem Vermieter ausgemacht hast, dass zwischen Euch eine anderslautende Abmachung bestand und lege eine schriftliche Vereinbarung bei, falls Du so etwas hast.
Wenn nicht: Auch eine mündliche Vereinbarung ist gültig.
Hast Du die Raten so abbezahlt, wie Du es mit dem Vermieter ausgemacht hast? Lege alle Belege über bisher bezahlte Raten bei (in Kopie, die Originale behälst Du).
Sobald Du einmal eine Rate nicht rechtzeitig bezahlt hast, hast Du gegen die Abmachung verstoßen, sie ist ungültig und der Vermieter darf die Miete einklagen, auch ohne Dich vorher darüber zu informieren. Mahnungen sind immer freiwillig, sie sind keine Pflicht. Man darf theoretisch sofort klagen, wenn einmal etwas nicht rechtzeitig bezahlt wurde.
Geh am Dienstag zur kostenlosen Rechtsberatung an Eurem Amtsgericht. Den gelben Zettel und den Widerspruch nimm mit, damit Du das gleich erledigen kannst. Dann sprich mit dem Rechtspfleger vor Ort und lass Dir erklären, wie Du am besten vorgehen solltest.
Wenn Du sowenig Geld hast, dass die 190.- nicht machbar sind, hast Du sicher auch Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Das wird man dort mit Dir klären.
Wahrscheinlich werden sie den Widerspruch annehmen, eine Mitteilung an den Vermieter schreiben und um Stellungnahme bitten, oder aber, wenn sie nicht ganz so genau, dafür aber geschickt sind, direkt anrufen und mal nachhaken, was da gelaufen ist.
Da wird sich schon etwas machen lassen, keine Panik.
Nein, die Anwaltskosten der Gegenseite natürlich nicht. Das ist ja die Forderung der Gegenseite. Darum geht es mir aber auch nicht, sondern darum, dass derbste ja offensichtlich wenig Geld zur Verfügung hat und sich somit keinen teuren Anwalt usw. nehmen kann.
Dass Berater bei Gericht (wie Anwälte auch) mal schnell zum Hörer greifen und nachhaken, was da gelaufen ist, und ob man da noch was machen kann, habe ich aber persönlich schon erlebt. Das erspart nämlich eine Menge Papierkram, Zeit und Gerichtskosten.
die Frage ist, ob er sich überhaupt einen Anwalt nehmen muß oder er den Anspruch der Gegenseite nicht einfach anerkennt und keinen Widerspruch einlegt.
@derbste hat sich ja bis jetzt noch nicht geäußert, ob er die Ratenzahlungen und weitere Mietzahlungen auch pünktlich erbracht hat.
Der Vermieter kann falls die Miete nicht rechtzeitig zum 3. Werktag auf seinem Konto eintrifft sofort ab dem 4. Werktag des Monats einen Mahnbescheid beantragen, der Mieter hat dann - da er sich in Verzug befunden hat - die Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen.
Das wissen wir eben nicht, wie das jetzt im Einzelnen gelaufen ist. Wenn er am Dienstag zur Rechtsberatung geht, werden die ihm den einfachsten und schnellsten Weg nennen.Im Gegensatz zu Anwälten verdienen sie ja nicht daran, Prozesse um jeden Preis durchzuziehen.
Da vertraue ich auf die Rechtsberater und darauf, dass sie ohne viel Trara den besten Weg aufzeigen.
Kann gut sein, dass es billiger und einifacher ist, zu zahlen und gut is'.
Der Vermieter muss dir keine Mahnung wegen der Mietschulden zu schicken, er kann sofort einen Mahnbescheid beantragen, den du ja nun erhalten hast!
wie ist es denn wirklich?
Du hast dich angeblich auf Ratenzahlung geeignigt, aber wahrscheinlich nicht oder nicht pünktlich gezahlt????
Da hatte dein Vermieter eben die Nase voll und die Sache seinem Anwalt übergeben.
Die RA-Kosten mussten du daher zahlen.
Wenn du jetzt Widerspruch einlegst, kann es sein, dass der Vermieter dich verklagt und dann wird es noch teurer.
reicht es nicht wenn ich einfach wiederspreche also einen widerspruch mache und denen beweise wie es wirklich ist, als einen teuren anwalt zu holen?
wie ist es denn wirklich? Hast Du die Ratenzahlungen und weitere Mietzahlungen wirklich pünktlich, spätestens bis zum 3. Werktag des Monats auf das Konto Deines Vermieters erbracht?
Die Mietrückstände bestehen doch wohl zurecht. Bei einem Widerspruch erhöhen sich noch die von Dir zu zahlenden Gerichts- und Anwaltskosten. Übrigens Prozeßkostenhilfe bekommt man in der Regel nur, wenn auch Aussicht auf Erfolg besteht.
Mietrückstände muß der Vermieter nicht anmahnen, es handelt sich schließlich um einen vertraglich festgelegten Zahlungstermin.
nimm den packen und geh zu einem anwalt, bzw. einem rechtspfleger (meist im rathaus zu finden, zumindest zu erfragen), wenn du keine oder geringe eigene einkünfte hast, bekommst du mit sicherheit einen entsprechenden "gutschein.
es ist wichtig, dass du dich unmittelbar darum kümmerst. gelbe briefe sind nicht lustig!
reicht es nicht wenn ich einfach wiederspreche also einen widerspruch mache und denen beweise wie es wirklich ist, als einen teuren anwalt zu holen?
was willst du denn beweisen? Du hast wahrscheinlich die Raten nicht oder nicht pünktlich gezahlt, also ist die Vereinbarung hinfällig.
deswegen der rechtspfleger, der wird dir schon ma erzählen können, was so deine perspektiven bei der sache sind. der kostet auch nich, weil der wird schon bezahlt. von steuergeldern. wenn ein gelber brief vom gericht kommt, so kannst du dich auch nicht mehr ohne gericht mit dem gläubiger einigen. mein gefühl sagt mir, dass @guterwolf recht hat und du dich nicht an die rückzahlungsvereinbarung gehalten hast. beim mietezahlen hattest du dich jedenfalls auch nicht daran gehalten ... warum denn dann an solche vereinabrungen ... ne? je nachdem was da ausgemacht war, kann es sein, dass du in der vereinbarung gewisse klauseln überlesen hast? bei nichteinhalten vorlage bei gericht? .... geh zu jemanden der sich wirklich auskennt, damit es nicht noch teurer für dich wird.
Das Gericht ruft bestimmt niemanden an, sondern fordert die Gegenseite auf die Klage zu begründen. Dann wirds im Zweifelsfall - wenn die Raten und weitere Mietzahlungen nicht pünktlich erbracht wurden - noch teuerer. Prozeßkostenhilfe bekommt man in der Regel nur, bei Aussicht auf Erfolg und für den eigenen Anwalt. Die Anwaltskosten der Gegenseite werden von der Prozeßkostenhilfe nicht gedeckt.