Kann ich ein Inkassounternehmen auf Schmerzensgeld verklagen?

8 Antworten

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Vollstreckung geht nur mit Titel

Das Operieren mit nicht vorhandenen Armeen ist in der Masseninkassobranche obligatoisch

Wann wurde dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen ?

Das mit dem Schmerzensgeld ist so eine Sache - ohne detailierte Infos lässt sich da nichts sagen

rainerendres  23.10.2013, 08:06

Man kann auch zusätzlich die Gegenseite mit nicht profiabler Arbeit belästigen und den TFFFFF zum Einatz bringen

Vorteil : Geht online und ist kostenlos - Wenige Minuten Aufwand

Bringt zwar kein Geld aber Genugtuung

Mausel1986 
Beitragsersteller
 23.10.2013, 10:44
@rainerendres

TFFFFF

Was ist damit gemeint ?

So nun zu deiner Frage , also der genaue Wortlaut von den Anwälten :

Zwischenzeitlich wurde gegen sie der Mahnbescheid beantragt . Zur Absicherung der Forderung wird gegen sie noch ein Vollstreckungsbescheid erwirkt und zugestellt .

Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid ging pünktlich in der Frist raus .

rainerendres  23.10.2013, 11:27
@Mausel1986

Bausteinformulierung aus der Lego Abteilung

Bei einem widersprochenen Mahnbescheid gibts keinen Vollstreckungsbecheid

Der nächste Schritt wird sein das Dich die gegenseite auffordert den Widerspruch zu begründen bzw zurückzuziehen

Diesen Wunsch natürlich nicht erfüllen

tfffff

http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/

Mausel1986 
Beitragsersteller
 23.10.2013, 13:09
@rainerendres

Ok , danke dir .

Du kannst prinzipiell gegen alles und jeden klagen, wenn du es selber bezahlst.

Aber ich denke, das deine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Für die Anwälte/ das Inkasso bist Du ein Schuldner und die tun nichts, als ihre Arbeit. Nämlich das Geld ihrer Klienten eintreiben.

Besser ist es, die Angelegenheit selbst aus der Welt zu schaffen. Da wäre es vielleicht besser, Du nimmst Dir einen Anwalt und klärst die Angelegenheit mit dessen Hilfe.

kevin1905  22.10.2013, 23:23

Es gab einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid.

Außergerichtlich ist damit das Ende der Fahnenstange erreicht. Will die Gegenseite die Forderung weiter betreiben so soll sie bitte Zivilklage einreichen. Alles andere ist Pustekuchen, evtl. sogar strafbar.

Mausel1986 
Beitragsersteller
 23.10.2013, 10:48
@kevin1905

Danke Kevin .

Mausel1986 
Beitragsersteller
 22.10.2013, 19:03

Mich regt das auf , das die anscheinend nichtmal richtig lesen können , habe denen alle Unterlagen in Kopien geschickt und trotzdem jetzt so ein Mist .

Habe eine Rechtschutzversicherung und bevor ich die in Anspruch nehme wollte ich erstmal hier fragen .

mepeisen  22.10.2013, 20:03
@Mausel1986

Natürlich kannst du die in Anspruch nehmen. Wenn die Forderung ungerechtfertigt ist. Es wird zwar kaum einen Schmerzensgeldanspruch geben, aber eine sogenannte "negative Feststellungsklage" ist durchaus möglich. Damit lässt du ein Gericht feststellen, dass die Forderung nicht erhoben werden darf. Also zur Rechtsschutzversicherung, Deckungszusage abholen und einen Anwalt vor Ort empfehlen lassen.

Ansonsten aber eine Frage: Dem Mahnbescheid hast du widersprochen, indem du dem Widerspruch dem Gericht zugesandt hast, richtig? Wenn ja, haben die ja gar keinen Titel. Und wenn die keinen Titel haben, kann man eigentlich sogar zur Polizei gehen. Ohne Titel mit einer Zwangsvollstreckung zu drohen ist Nötigung. Parallel eine Beschwerde an die für die Anwälte zuständige Anwaltskammer.

gegnhang  22.10.2013, 20:50
@mepeisen

Die Anwaltskammer ist auch so ne Sache für sich. Die meisten Beschwerden werden dort einfach abgeschmettert. Da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.

Mausel1986 
Beitragsersteller
 22.10.2013, 21:20
@mepeisen

@mepeisen..Die haben noch keinen Titel aber sie haben mir schon die Zwangsvollstreckung angedroht das die zeitgleich mit meinem Widerspruch rausgeht .

gegnhang  22.10.2013, 22:27
@Mausel1986

Inkassobüros und deren Anwälte sind darauf spezialisiert, Angst und Druck zu machen. Dem sind viele nicht gewachsen und zahlen dann alles, nur um endlich wieder Ruhe zu haben.

Es sind aber erst mal nur Drohungen!

Wenn Du bei Neckermann nichts mehr offen hast, also wirklich nichts mehr an Schuld gegenüber Neckermann besteht, kannst Du doch ganz gelassen einer Klage entgegen sehen.

Du mußt auf die Drohungen gar nicht mehr antworten. Du hast allem widersprochen und alles hin geschickt. PUNKT! Antworte nicht mehr auf die Briefe, rufe da nicht an. Reagieren mußt Du erst, wenn wieder ein Mahnbescheid o.ä. kommt. Kommt es zu einer Zwangsvollstreckung,kannst Du Dich sehr wohl auch dagegen wehren.

mepeisen  22.10.2013, 22:56
@Mausel1986

Nochmal die Frage: Du hast den Widerspruch durchaus zum gericht geschickt, ja?

Wie genau war denn deren Drohung formuliert?

Mausel1986 
Beitragsersteller
 23.10.2013, 10:47
@mepeisen

Siehe mein Kommentar bei rainerendres , und ja ich habe es an das Amtsgericht in Hünfeld geschickt mit Rückschein .

mepeisen  23.10.2013, 16:24
@Mausel1986

Die Formulierung ist auf jeden Fall aus der Grauzone. Wenn es keine weitere Formulierung gab, naja, vielleicht abwarten, ob noch heftigere Drohungen folgen. Wenn jedoch in einem weiteren Satz offen mit Zwangsvollstreckung gedroht wurde (z.B. "Wir schicken Ihnen in den nächsten Tagen ein Gerichtsvollzieher vorbei"), dann ist denke ich die Linie überschritten, wo man zur Polizei gehen könnte/sollte oder mindestens zur Anwaltskammer.

Vielleicht ist der eine Satz auch schon schlimm genug, dass man zur Anwaltskammer gehen kann.

Mausel1986 
Beitragsersteller
 23.10.2013, 22:16
@mepeisen

Danke , dir hätte ich auch gerne einen Stern gegeben , aber leider kann ich nur einen belohnen .

Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid alleine hat überhaupt keine juristische Auswirkung! Jetzt musst du ggf. mit einem Rechtsanwalt gegen die angedrohte Zwangsvollstreckung vorgehen. Das kostet dich zunächst einmal dein Geld. - Vielleicht bekommst du etwas zurück, wenn die Forderung des Inkassounternehmens absolut unwirksam ist! Solange du nicht vom Amtsgericht eine Zahlungsaufforderung mit Androhung der Zwangsvollstreckung bekommen hast, ist "nichts" passiert.

kevin1905  22.10.2013, 23:25
Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid alleine hat überhaupt keine juristische Auswirkung!

Doch, er beendet das vereinfachte Verfahren gem. § 688ff ZPO.

Jetzt bleibt zur weiteren Betreibung nur das streitige Verfahren aka Zivilklage.

mepeisen  22.10.2013, 20:05

Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid alleine hat überhaupt keine juristische Auswirkung

Das ist leider Unsinn. Wenn gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird, hat der Gläubiger nichts an der Hand und darf auch keinerlei Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Natürlich hat ein Widerspruch (sofern er ans Gericht innerhalb von 2 Wochen gerichtet wird) eine erhebliche Auswirkung. Denn dann hat der Gläubiger nichts in der Hand.

Wenn man keinen Widerspruch einreicht, hat der Gläubiger erst einen Titel.

Mausel1986 
Beitragsersteller
 22.10.2013, 19:05

Nein habe ich nicht nur von den Anwälten des Universum Inkasso .

PS. . Es geht um Neckermann .

rainerendres  23.10.2013, 11:31
@Mausel1986

Der Fragesteller braucht keinen Anwalt - Der Ball ist bei der Gegenseite

Solange keine Klagebegründung da ist wäre ein RA rausgeschmissenes geld

Eine Freundin von mir arbeitet im Frankfurter Universum Büro Eine Klage expl wg vorgerichtlichen Inkassogebühren hat es noch nie gegeben

Wenn Du dem Mahnbescheid korrekt und fristgemäß widersprochen hast, dann kann die Gegenseite jetzt auch gar keine "Zwangsvollstreckung einleiten". Denn dann kriegen sie gar keinen gerichtlichen Titel, dieser Weg ist nach dem Widerspruch blockiert. Und ohne gerichtlichen Titel kommt auch nicht der Gerichtsvollzieher.

Diese dumme anwaltliche Geblubbere muss Dich nicht beeindrucken.

Leider gehört es zum Handwerkszeug unseriöser Anwälte, die sich auf Abzockforderungen spezialisiert haben, genau mit solchen albernen Textbausteinen zu drohen. Damit haben sie leider beim uninformierten Rechtslaien, der die Abläufe beim Mahnverfahren nicht kennt, oft Erfolg. Das aber völlig unnötig.

Diese Vorgehensweise wird in Deutschland leider von der Justiz weitgehend geduldet. Man hat zwar keine Zahlungspflicht, kann sich aber auf der anderen Seite nicht mit Schadenersatzforderungen gegen unseriöse Mahnungen wehren. Mit Schmerzensgeld schon mal gar nicht. Deutsche Juristen erkennen grundsätzlich nicht an, dass solche Drohungen bei rechtsunkundigen Betroffenen ggf. zu gesundheitlichen Problemen führen können, durch die anhaltende Belästigung bis hin zum Stalking.

Es gibt aber doch eine Möglichkeit, sich zu wehren - und das ist die negative Feststellungsklage. Näheres dazu erklärt Dir ein Anwalt. Bei einer klar unbegründeten Forderung (d.h. die Gegenseite kann keinen Nachweis für die Vertragsgrundlage liefern) ist das eine schöne Möglichkeit, um Ruhe zu bekommen.

Mausel1986 
Beitragsersteller
 23.10.2013, 22:13

Vielen Dank das hilft mir weiter .

Aeh zwischen Mahnbescheid Widerspruch und Zwangsvollstreckung muesstest Du verurteilt worden sein?

altermann58  22.10.2013, 18:48

Er schreibt, dass die Anwälte eine Zwangsvollstreckung "einleiten". Das ist ein reines Drohgehabe!

Mausel1986 
Beitragsersteller
 22.10.2013, 19:01
@altermann58

Zumal ich keine Schulden habe .

ariminio  22.10.2013, 19:01
@altermann58

Jo, wenn es keine Gerichtsverhandlung gab, wird das wohl so sein.

Mausel1986 
Beitragsersteller
 22.10.2013, 19:07
@ariminio

Das läuft ja alles , deswegen möchte ich mir jetzt gerne Anwaltliche Hilfe holen .

kevin1905  22.10.2013, 23:26
@Mausel1986
deswegen möchte ich mir jetzt gerne Anwaltliche Hilfe holen 

Die brauchst du nur wenn dir eine Klageschrift zugestellt wird. Womit dann das streitige Zivilverfahren eröffnet wurde.

Dann, erst dann musst du einen Anwalt beauftragen zwecks Klageerwiderung. Je nach Aktenlage und Qualität der Klageerwiderung würde der Richter das Verfahren sogar an der Stelle beenden.

Mausel1986 
Beitragsersteller
 23.10.2013, 10:56
@kevin1905

Bekomme ich dann die Kosten für meinen Anwalt wieder ?

rainerendres  23.10.2013, 11:34
@Mausel1986

Bleib doch bitte cool ;)

Warte erst mal ob es zu einer Klagebegründung kommt

Ich glaube da passiert nix

Spar die Kosten für den RA

Mausel1986 
Beitragsersteller
 23.10.2013, 13:13
@rainerendres

Alles klar ....das ganze ärgert mich einfach nur weil es Zeit , Geld und Nerven kostet .

Werde deinen Rat aber befolgen .

MobileObjectors  04.01.2014, 06:26
@Mausel1986

Natürlich mußt du deinen Anwalt bezahlen,oder denkst du,dir wird was geschenkt...?

Mausel1986 
Beitragsersteller
 05.01.2014, 19:24
@MobileObjectors

@mobileobjectors.........> Habe eine Rechtschutzversicherung und bevor ich die in Anspruch nehme wollte ich erstmal hier fragen .

Wer lesen kann ist klar im Vorteil .....nicht wahr NICOLE ?