Kann ich ein Inkassounternehmen auf Schmerzensgeld verklagen?
Das ganze dauert jetzt schon über 18 Monate , habe einen Mahnbescheid erhalten und widersprochen .
Habe jetzt Post von den Anwälten erhalten das sie gegen mich eine Zwangsvollstreckung einleiten werden .
Habe jetzt echt keine Nerven mehr und möchte das so nicht mehr hinnehmen und meine Kosten ersetzt haben , von meinen Nerven mal ganz abgesehen .
Wer kann mir einen Rat geben ?
Vielen Dank im vorraus .
8 Antworten
Vollstreckung geht nur mit Titel
Das Operieren mit nicht vorhandenen Armeen ist in der Masseninkassobranche obligatoisch
Wann wurde dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen ?
Das mit dem Schmerzensgeld ist so eine Sache - ohne detailierte Infos lässt sich da nichts sagen
TFFFFF
Was ist damit gemeint ?
So nun zu deiner Frage , also der genaue Wortlaut von den Anwälten :
Zwischenzeitlich wurde gegen sie der Mahnbescheid beantragt . Zur Absicherung der Forderung wird gegen sie noch ein Vollstreckungsbescheid erwirkt und zugestellt .
Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid ging pünktlich in der Frist raus .
Bausteinformulierung aus der Lego Abteilung
Bei einem widersprochenen Mahnbescheid gibts keinen Vollstreckungsbecheid
Der nächste Schritt wird sein das Dich die gegenseite auffordert den Widerspruch zu begründen bzw zurückzuziehen
Diesen Wunsch natürlich nicht erfüllen
tfffff
Ok , danke dir .
Du kannst prinzipiell gegen alles und jeden klagen, wenn du es selber bezahlst.
Aber ich denke, das deine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Für die Anwälte/ das Inkasso bist Du ein Schuldner und die tun nichts, als ihre Arbeit. Nämlich das Geld ihrer Klienten eintreiben.
Besser ist es, die Angelegenheit selbst aus der Welt zu schaffen. Da wäre es vielleicht besser, Du nimmst Dir einen Anwalt und klärst die Angelegenheit mit dessen Hilfe.
Es gab einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid.
Außergerichtlich ist damit das Ende der Fahnenstange erreicht. Will die Gegenseite die Forderung weiter betreiben so soll sie bitte Zivilklage einreichen. Alles andere ist Pustekuchen, evtl. sogar strafbar.
Danke Kevin .
Mich regt das auf , das die anscheinend nichtmal richtig lesen können , habe denen alle Unterlagen in Kopien geschickt und trotzdem jetzt so ein Mist .
Habe eine Rechtschutzversicherung und bevor ich die in Anspruch nehme wollte ich erstmal hier fragen .
Natürlich kannst du die in Anspruch nehmen. Wenn die Forderung ungerechtfertigt ist. Es wird zwar kaum einen Schmerzensgeldanspruch geben, aber eine sogenannte "negative Feststellungsklage" ist durchaus möglich. Damit lässt du ein Gericht feststellen, dass die Forderung nicht erhoben werden darf. Also zur Rechtsschutzversicherung, Deckungszusage abholen und einen Anwalt vor Ort empfehlen lassen.
Ansonsten aber eine Frage: Dem Mahnbescheid hast du widersprochen, indem du dem Widerspruch dem Gericht zugesandt hast, richtig? Wenn ja, haben die ja gar keinen Titel. Und wenn die keinen Titel haben, kann man eigentlich sogar zur Polizei gehen. Ohne Titel mit einer Zwangsvollstreckung zu drohen ist Nötigung. Parallel eine Beschwerde an die für die Anwälte zuständige Anwaltskammer.
Die Anwaltskammer ist auch so ne Sache für sich. Die meisten Beschwerden werden dort einfach abgeschmettert. Da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.
@mepeisen..Die haben noch keinen Titel aber sie haben mir schon die Zwangsvollstreckung angedroht das die zeitgleich mit meinem Widerspruch rausgeht .
Inkassobüros und deren Anwälte sind darauf spezialisiert, Angst und Druck zu machen. Dem sind viele nicht gewachsen und zahlen dann alles, nur um endlich wieder Ruhe zu haben.
Es sind aber erst mal nur Drohungen!
Wenn Du bei Neckermann nichts mehr offen hast, also wirklich nichts mehr an Schuld gegenüber Neckermann besteht, kannst Du doch ganz gelassen einer Klage entgegen sehen.
Du mußt auf die Drohungen gar nicht mehr antworten. Du hast allem widersprochen und alles hin geschickt. PUNKT! Antworte nicht mehr auf die Briefe, rufe da nicht an. Reagieren mußt Du erst, wenn wieder ein Mahnbescheid o.ä. kommt. Kommt es zu einer Zwangsvollstreckung,kannst Du Dich sehr wohl auch dagegen wehren.
Nochmal die Frage: Du hast den Widerspruch durchaus zum gericht geschickt, ja?
Wie genau war denn deren Drohung formuliert?
Siehe mein Kommentar bei rainerendres , und ja ich habe es an das Amtsgericht in Hünfeld geschickt mit Rückschein .
Die Formulierung ist auf jeden Fall aus der Grauzone. Wenn es keine weitere Formulierung gab, naja, vielleicht abwarten, ob noch heftigere Drohungen folgen. Wenn jedoch in einem weiteren Satz offen mit Zwangsvollstreckung gedroht wurde (z.B. "Wir schicken Ihnen in den nächsten Tagen ein Gerichtsvollzieher vorbei"), dann ist denke ich die Linie überschritten, wo man zur Polizei gehen könnte/sollte oder mindestens zur Anwaltskammer.
Vielleicht ist der eine Satz auch schon schlimm genug, dass man zur Anwaltskammer gehen kann.
Danke , dir hätte ich auch gerne einen Stern gegeben , aber leider kann ich nur einen belohnen .
Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid alleine hat überhaupt keine juristische Auswirkung! Jetzt musst du ggf. mit einem Rechtsanwalt gegen die angedrohte Zwangsvollstreckung vorgehen. Das kostet dich zunächst einmal dein Geld. - Vielleicht bekommst du etwas zurück, wenn die Forderung des Inkassounternehmens absolut unwirksam ist! Solange du nicht vom Amtsgericht eine Zahlungsaufforderung mit Androhung der Zwangsvollstreckung bekommen hast, ist "nichts" passiert.
Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid alleine hat überhaupt keine juristische Auswirkung!
Doch, er beendet das vereinfachte Verfahren gem. § 688ff ZPO.
Jetzt bleibt zur weiteren Betreibung nur das streitige Verfahren aka Zivilklage.
Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid alleine hat überhaupt keine juristische Auswirkung
Das ist leider Unsinn. Wenn gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird, hat der Gläubiger nichts an der Hand und darf auch keinerlei Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Natürlich hat ein Widerspruch (sofern er ans Gericht innerhalb von 2 Wochen gerichtet wird) eine erhebliche Auswirkung. Denn dann hat der Gläubiger nichts in der Hand.
Wenn man keinen Widerspruch einreicht, hat der Gläubiger erst einen Titel.
Nein habe ich nicht nur von den Anwälten des Universum Inkasso .
PS. . Es geht um Neckermann .
Der Fragesteller braucht keinen Anwalt - Der Ball ist bei der Gegenseite
Solange keine Klagebegründung da ist wäre ein RA rausgeschmissenes geld
Eine Freundin von mir arbeitet im Frankfurter Universum Büro Eine Klage expl wg vorgerichtlichen Inkassogebühren hat es noch nie gegeben
Wenn Du dem Mahnbescheid korrekt und fristgemäß widersprochen hast, dann kann die Gegenseite jetzt auch gar keine "Zwangsvollstreckung einleiten". Denn dann kriegen sie gar keinen gerichtlichen Titel, dieser Weg ist nach dem Widerspruch blockiert. Und ohne gerichtlichen Titel kommt auch nicht der Gerichtsvollzieher.
Diese dumme anwaltliche Geblubbere muss Dich nicht beeindrucken.
Leider gehört es zum Handwerkszeug unseriöser Anwälte, die sich auf Abzockforderungen spezialisiert haben, genau mit solchen albernen Textbausteinen zu drohen. Damit haben sie leider beim uninformierten Rechtslaien, der die Abläufe beim Mahnverfahren nicht kennt, oft Erfolg. Das aber völlig unnötig.
Diese Vorgehensweise wird in Deutschland leider von der Justiz weitgehend geduldet. Man hat zwar keine Zahlungspflicht, kann sich aber auf der anderen Seite nicht mit Schadenersatzforderungen gegen unseriöse Mahnungen wehren. Mit Schmerzensgeld schon mal gar nicht. Deutsche Juristen erkennen grundsätzlich nicht an, dass solche Drohungen bei rechtsunkundigen Betroffenen ggf. zu gesundheitlichen Problemen führen können, durch die anhaltende Belästigung bis hin zum Stalking.
Es gibt aber doch eine Möglichkeit, sich zu wehren - und das ist die negative Feststellungsklage. Näheres dazu erklärt Dir ein Anwalt. Bei einer klar unbegründeten Forderung (d.h. die Gegenseite kann keinen Nachweis für die Vertragsgrundlage liefern) ist das eine schöne Möglichkeit, um Ruhe zu bekommen.
Vielen Dank das hilft mir weiter .
Aeh zwischen Mahnbescheid Widerspruch und Zwangsvollstreckung muesstest Du verurteilt worden sein?
Er schreibt, dass die Anwälte eine Zwangsvollstreckung "einleiten". Das ist ein reines Drohgehabe!
Zumal ich keine Schulden habe .
Jo, wenn es keine Gerichtsverhandlung gab, wird das wohl so sein.
Das läuft ja alles , deswegen möchte ich mir jetzt gerne Anwaltliche Hilfe holen .
deswegen möchte ich mir jetzt gerne Anwaltliche Hilfe holen
Die brauchst du nur wenn dir eine Klageschrift zugestellt wird. Womit dann das streitige Zivilverfahren eröffnet wurde.
Dann, erst dann musst du einen Anwalt beauftragen zwecks Klageerwiderung. Je nach Aktenlage und Qualität der Klageerwiderung würde der Richter das Verfahren sogar an der Stelle beenden.
Bekomme ich dann die Kosten für meinen Anwalt wieder ?
Bleib doch bitte cool ;)
Warte erst mal ob es zu einer Klagebegründung kommt
Ich glaube da passiert nix
Spar die Kosten für den RA
Alles klar ....das ganze ärgert mich einfach nur weil es Zeit , Geld und Nerven kostet .
Werde deinen Rat aber befolgen .
Natürlich mußt du deinen Anwalt bezahlen,oder denkst du,dir wird was geschenkt...?
@mobileobjectors.........> Habe eine Rechtschutzversicherung und bevor ich die in Anspruch nehme wollte ich erstmal hier fragen .
Wer lesen kann ist klar im Vorteil .....nicht wahr NICOLE ?
Man kann auch zusätzlich die Gegenseite mit nicht profiabler Arbeit belästigen und den TFFFFF zum Einatz bringen
Vorteil : Geht online und ist kostenlos - Wenige Minuten Aufwand
Bringt zwar kein Geld aber Genugtuung