kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts rückwirkend beantragen?
**ich habe kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts beantragt
Die Besuchszeiten wurden erst ab den 02.01.2015 aufgelistet, davor leider nicht, ist die rückwirkende beantragung ab 01.01.2011 überhaupt noch möglich?
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Bedarfskosten der Kinder während der Umgangszeit
Diesen Anspruch kann der Umgangsberechtigte gem. § 38 Abs. 2 SGB II (in Kraft seit 01. April 2011) im Namen des Kindes bei dem für ihn zuständigen Jobcenter, § 36 S. 3 SGB II (rückwirkend in Kraft seit 01.01.2011), geltend machen.
Für eure Hilfe wäre ich euch Sehr dankbar
2 Antworten
Grundsätzlich werden Leistungen nicht rückwirkend erbracht. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirken auf den Ersten des Monats zurück: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__37.html
Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts gehören als Mehrbedarfe zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 21 gehört zum Abschnitt 2 des SGB II "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts").
Ggf. kann man einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X stellen. Der würde aber höchstens bewirken, dass die Leistungen ein Jahr rückwirkend bewilligt werden (§ 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II i.V.m. § 44 SGB X).
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__40.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html
Ob in deinem Fall eine "rückwirkende Beantragung" möglich ist, hängt also von zwei Faktoren ab: dem Zeitpunkt deiner ursprünglichen Antragstellung bzw. einer möglichen Rechtswidrigkeit der Entscheidung über deinen Antrag.
Man kann den Überprüfungsantrag nur unter bestimmten Voraussetzungen "wirksam" stellen. Wenn man eine Leistung gar nicht erst beantragt hat, gilt das natürlich nicht. Dass es Einschränkungen gibt, habe ich versucht mit dem "ggf." auszudrücken. Vielleicht war das nicht eindeutig genug. Dein Hinweis ist richtig.
rückwirkende kosten können nicht beantragt werden. gezahlt wird ab monat der antragstellung.
hast du die unterschrift des betreuenden elternteils unter jeden stattgefundenen umgang?
es kann kein überprüfungsantrag gestellt werden, für dinge die im vorfeld nicht beantragt wurden. der überprüfungsantrag dient dazu die bescheide auf richtigkeit zu prüfen für ein jahr rückwirkend.
es wird keine umgangskosten rückwirkend geben.