kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts rückwirkend beantragen?

2 Antworten

Grundsätzlich werden Leistungen nicht rückwirkend erbracht. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirken auf den Ersten des Monats zurück: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__37.html

Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts gehören als Mehrbedarfe zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 21 gehört zum Abschnitt 2 des SGB II "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts").

Ggf. kann man einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X stellen. Der würde aber höchstens bewirken, dass die Leistungen ein Jahr rückwirkend bewilligt werden (§ 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II i.V.m. § 44 SGB X).

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__40.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html

Ob in deinem Fall eine "rückwirkende Beantragung" möglich ist, hängt also von zwei Faktoren ab: dem Zeitpunkt deiner ursprünglichen Antragstellung bzw. einer möglichen Rechtswidrigkeit der Entscheidung über deinen Antrag.

markusher  01.04.2017, 09:32

es kann kein überprüfungsantrag gestellt werden, für dinge die im vorfeld nicht beantragt wurden. der überprüfungsantrag dient dazu die bescheide auf richtigkeit zu prüfen für ein jahr rückwirkend.

es wird keine umgangskosten rückwirkend geben.

WirrIstDasVolk  01.04.2017, 09:36
@markusher

Man kann den Überprüfungsantrag nur unter bestimmten Voraussetzungen "wirksam" stellen. Wenn man eine Leistung gar nicht erst beantragt hat, gilt das natürlich nicht. Dass es Einschränkungen gibt, habe ich versucht mit dem "ggf." auszudrücken. Vielleicht war das nicht eindeutig genug. Dein Hinweis ist richtig.

rückwirkende kosten können nicht beantragt werden. gezahlt wird ab monat der antragstellung.

hast du die unterschrift des betreuenden elternteils unter jeden stattgefundenen umgang?