Umgangsrecht Fahrtkostenerstattung
Ih Lieben, ich hätte auch eine Frage. Ich habe beim Amt eine Fahrtkostenerstattung bzw. Beihilfe beantragt, da ich Hartz IV bekomme, allerdings für mehrere Monate rückwirkend. Mein Antrag beinhaltet eine genaue Auflistung der Wohnorte beider parteien und der zeitlichen konstellation, sowie die km zahl, und zwar berechnen mit meinem navi. Zudem eine tabelle, wann eben dieser umgang b(Wochentag und datum) statt gefunden hat. nun wollen die von mir eine genaue uhrzeit, wann ich hin und wann zurück gefahren bin. der wich ist sogar von beiden parteien unterschrieben und der wahrheitsgehalt bestätigt. naja. auch wollen die für jeden besuch nicht nur uhrzeiten sondern auch eine auflistung der tätigkeiten von jedem besuch! ist das legitim? musstet ihr das auch so machen?!
1 Antwort
Hallo Lullaby1777, ich denke hier schießt das Jobcenter "übers Ziel" hinaus. Die Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes stellen einen unabweisbaren Bedarf ab und werden somit vom Jobcenter gezahlt, allerdings nicht einfach rückwirkend, sondern ab Antragstellung. Normalerweise muß man eine Bestätigung vorliegen, daß der Besuch bei den Kindern stattgefunden hat und eine Vereinbarung (evtl. vom Gericht oder Jugendamt) über das Umgangsrecht, woraus man sieht, wie oft man die Kinder besuchen kann. Du hast sicher Unterstützung vom Jugendamt, bitte die, daß sie mit dem Jobcenter reden, damit die nicht so detaillgenaue Unterlagen fordern, die sind wirklich für den Antrag nicht nötig.