Mietwohnung-Ablöse: Als Mieter ablösen und nach Mietende (ungewiss) geht alles in den Besitz des Vermieters über - gibt es das?

9 Antworten

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Diese Ansicht des Vermieters ist falsch und entspricht nicht der Gesetzeslage!

Wenn du der vorherigen Mieterin eine Ablöse zahlst, mit anderen Worten, die Einrichtungsgegenstände abkaufst, denn gehen diese in DEIN Eigentum über. Das ist rechtlich ganz genau das selbe wie wenn du dir bei Ebay etwas kaufst. Es gehört dir.

Und da die Sachen dein Eigentum sind, trägst du natürlich auch die Reparaturen selber, oder Ersatz, wenn etwas ganz kaputt geht.

Verwechsle nicht Besitz und Eigentum. Wenn der Vermieter auf seine Kosten eine Küche kauft und in die Wohnung einbaut, dann hast du den Besitz (Recht zur Nutzung), aber die Küche gehört dem Vermieter (sein Eigentum).

Aber zurück zu den Sachen, die du der vorherigen Mieterin abgekauft hast. Auch wenn die Sachen irgend wann noch so kaputt und unbrauchbar sind, sie bleiben Dein Eigentum. Das bedeutet, du allen kannst darüber entscheiden, was damit passiert. Entweder du nimmst die Sachen mit, oder du bietest die Sachen dem nachfolgenden Mieter zum Kauf an, oder du schenkst die Sachen dem Vermieter. Aber Letzteres kann der Vermieter nicht verlangen. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Renick  12.06.2018, 10:01

Da du im Kommentar nun auch erwähnt hast um welche Sachen es geht, hier eine Ergänzung. Doch vorab der Hinweis, dass ich über die Einrichtungsgegenstände gesprochen habe. Das Thema Renovierung ist etwas anderes.

Es geht nochmal um die Duschwand. Das ist etwas das entsprechend montiert wurde und somit die Wohnung berbessert hat. Und hierfür gibt es tatsächlich eine Regelung, und zwar laut §539 BGB:

(1) Der Mieter kann vom Vermieter Aufwendungen auf die Mietsache, die der Vermieter ihm nicht nach § 536a Abs. 2 zu ersetzen hat, nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen.
(2) Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung wegzunehmen, mit der er die Mietsache versehen hat.

Das bedeutet auf deutsch. Du darfst die Duschwand mitnehmen laut Abs. 2. Und wenn der Vermieter aber gern die Duschwand in der Wohnung behalten möchte, dann kannst du von ihm eine Ablöse dafür verlangen. Diese muss er dir laut Abs. 1 leisten und du könntest die sogar gerichtlich durchsetzen.

Mit dem Geschirrspüler könnte das genauso gelten, weil er ja irgend wie zum Bestandteil der Einbauküche gehört. Aber da bin ich mir jetzt nicht sicher.

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 10:10
@Renick

Aha, sehr interessant. Vielen Dank, dass du erneut schreibst.

Die Vormieterin hat diese Duschwand installiert. Möchte vom Nachmieter eine Ablöse dafür. Dann wäre das doch eigentlich ne Sache zwischen Vermieter und Vormieterin, und der Nachmieter sollte doch dafür keine Ablöse zahlen müssen, oder?

Oder der Nachmieter zahlt die Duschwand und kann dann bei Auszug mit dem Vermieter verhandeln, ob dieser sie ablösen will.
Der Vermieter möchte aber die Duschwand nicht akzeptieren, weil dafür Bohrlöcher in die Fliesen gemacht wurden, ich mein, geht doch auch gar nicht anders, ist aber laut Mietvertrag ausdrücklich verboten. Keine Bohrlöcher in Fliesen. Die Vormieterin aber meint, dass nur Fugen betroffen seien. Das sollten wohl Vermieter und Vormieterin erst mal klären, oder?
Der Nachmieter soll aber trotzdem ablösen bzw. zahlen.
Da sind sich Vermieter und Vormieterin einige. ;-)))
Die Duschwand soll dann nach Mietende aufgrund von Abnutzung in den Besitz des Vermieters übergehen.

Renick  12.06.2018, 10:29
@Sonja66
Dann wäre das doch eigentlich ne Sache zwischen Vermieter und Vormieterin, und der Nachmieter sollte doch dafür keine Ablöse zahlen müssen, oder?

Vollkommen richtig. Du brauchst dich in keiner Weise nötigen lassen, eine Ablöse zu bezahlen!

Überlass das doch der vorherigen Mieterin, wie sie damit umgeht, wenn du keine Ablöse zahlen willst. Du musst dir nicht den Kopf anderer Leute zerbrechen. Sie kann die Duschwand abbauen und mitnehmen, sie kann sie einfach drin lassen, und damit schenkt die dem Vermieter die Duschwand (wird dann Eigntum des Vermieters), oder sie verlangt eine Ablöse vom Vermieter laut dem genannten Paragraphen.

Auch die Bohrlöcher sind doch nicht dein Problem. Damit muss sich die vorherige Mieterin mit dem Vermieter auseinander setzen. Darüber musst du dir keine Gedanken machen.

Die Duschwand soll dann nach Mietende aufgrund von Abnutzung in den Besitz des Vermieters übergehen.

Diese Aussage ist in sich völlig widersinnig. Denn wenn es danach geht, warum soll dann erst nach deiner Mietzeit die Duschwand in das Eigentum des Vermieters übergehen, und warum nicht jetzt schon bei Auszug der bisherigen Mieterin?!

Ich glaube bald, man versucht mit dir irgend welche Spielchen zu spielen. Halte dich am besten raus. Du hast eine Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand zu bekommen, vollkommen egal ob mit oder ohne Duschwand. Was vorher mit der vorigen Mieterin war und was sie noch mit dem Vermieter zu klären hat geht dich nichts an.

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 10:53
@Renick
Überlass das doch der vorherigen Mieterin, wie sie damit umgeht,

Wie gesagt, die Vormieterin erhebt ja Ablöseansprüche an den Nachmieter. Deshalb zerbricht sich der Nachmieter über diesen Fall den Kopf. Der Nachmieter meinte zuerst bei einer kurzen Besichtigung, dass er grundsätzlich ablösen will. Dann aber kamen eben Einzelheiten und diese Verwirrungen dazu. Das wußte er ja zuvor nicht, als er der Ablöse mündlich zusagte. Klar musste dann erst noch alles begutachtet werden, die Rechnungen erst mal vorliegen, was ja immer noch nicht der Fall ist.

Ich glaube bald, man versucht mit dir irgend welche Spielchen zu spielen.

Ja genau. Da passt irgendwas überhaupt gar nicht zusammen.
Es könnte aber sein, dass sich genau diesen Umstand der Nachmieter ja vielleicht zu nutze machen könnte. Aber wie?

Was vorher mit der vorigen Mieterin war und was sie noch mit dem Vermieter zu klären hat geht dich nichts an.

Ja schon. Aber was ist, wenn der Nachmieter die Duschwand ablöst? So wäre es ja bisher ausgemacht. Dann wäre er doch plötzlich für die ungewollten Bohrlöcher verantwortlich, oder? Dann wäre plötzlich alles sein Problem.
Dann kamen all diese Ungereimtheiten dazu...... dass der Vermieter mit der Duschwand gar nicht sooooo einverstanden ist, wegen der Bohrlöcher .... usw.....

Klar geht es dem Nachmieter eigentlich nichts an, aber Vermieter und Vormieterin ziehen ihn da mit rein, wie ich finde, indem sie einerseits eine Ablöse wollen, andererseits nicht so recht einverstanden sind....

Aber hast schon recht, man muss wirklich sehr vorsichtig da ran gehen und sich möglichst raushalten, also wenn es geht. Der Nachmieter will alles natürlich dann auch geklärt haben, denn die Vormieterin meint ja gerade noch, dass er ablöst.

Renick  12.06.2018, 11:07
@Sonja66
Wie gesagt, die Vormieterin erhebt ja Ablöseansprüche an den Nachmieter.

Man kann darüber natürlich sprechen und verhandeln. Aber der Nachmieter kann nicht gezwungen werden, etwas abzulösen. Das ist seine freie Entscheidung.

die Rechnungen erst mal vorliegen,

Das ist nicht zwingend erforderlich. Man kann sich auch so auf einen Preis einigen. Wenn du was auf einem Flohmarkt kaufst, verlangst du auch nicht nach der Rechnung.

Es könnte aber sein, dass sich genau diesen Umstand der Nachmieter ja vielleicht zu nutze machen könnte. Aber wie?

Du bist gar nicht die Nachmieterin? Hätte man zuerst denken können. Da kann man nur spekulieren. Vielleicht einfach nur, um eine Duschwand zu haben.

Dann wäre er doch plötzlich für die ungewollten Bohrlöcher verantwortlich, oder? Dann wäre plötzlich alles sein Problem.

Das ist doch kein Problem mit den Bohrlöchern. Verstehe nicht, worin du eines siehst. Eine Duschwand anzubohren gehört zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung. Das kann und darf der Vermieter nicht verbieten! Zumal du ja gesagt hast, dass nur in die Fugen gebohrt worden ist. Damit ist ja noch nicht mal ein Schaden entstanden. Die Löcher in den Fugen kann man verschließen wie an jeder Wand auch und die Sache ist erledigt.

Nun hat der Nachmieter aber ja schon zugesagt, eine Ablöse zu zahlen. Genau genommen ist damit bereits ein Vertrag zustande gekommen. Evtl. kann man noch über den Preis nachverhandeln.

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 11:29
@Renick
Aber der Nachmieter kann nicht gezwungen werden, etwas abzulösen. Das ist seine freie Entscheidung.

Das wußte ich nicht und ist sehr interessant.

Genau genommen ist damit bereits ein Vertrag zustande gekommen.

Alles klar. Ja, das machte der Nachmieter. Ok, dann weiß ich das auch. Danke!

Das ist doch kein Problem mit den Bohrlöchern. Verstehe nicht, worin du eines siehst.

Ich sehe darin überhaupt keines. Und wie du oder wer anderer ja auch schon sagte, die nächste Duschwandleiste ginge eh wieder über die Bohrlöcher ....
Und wie soll man denn ohne ordentlich duschen. Ja, Duschvorhang. Ist aber nicht so schön.

Der Vermieter sieht das Problem. Nicht ich. Der Vermieter schreibt in jedem Mietvertrag rein, dass man keinerlei Bohrlöcher in die Fliesen machen darf. Und deswegen nimmt der diese Duschwand der Vormieterin auch nicht ab.

Ich glaube, dass es vielleicht Missverständnisse bzw. Unausgesprochenes zwischen Vermieter und Vormieterin gibt.

. Eine Duschwand anzubohren gehört zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung. Das kann und darf der Vermieter nicht verbieten!

Das ist ja ein Kuddelmuddel.... du meine Güte....

Danke dir, für deine Geduld!

Ok. Danke, dass du mir dies sagst. Der Vermieter verbietet es ja auch nicht so direkt, sagt nur, dass er sie nicht akzeptiert und annimmt, wegen der Bohrlöcher und der Nachmieter soll aber trotzdem zahlen und weiß dann nicht, was dabei irgendwann mal rauskommt. Wer weiß, was sich die noch alles einfallen lassen...

Du sagst, der Vermieter darf es einem nicht verbieten, eine Duschwand anzubringen, oder?
Im Mietvertrag steht dies jedoch als Punkt drinne, dass man keine Bohrlöcher machen darf. Und er selbst schreibt zu dieser Duschwand konkret, dass er z.B. die Ablöse davon nicht im Übergabeprotokoll erwähnen wird, eben wegen der bekannten Bohrlöcher.


Das sind alles wichtige Informationen für mich. Dann kann man mit allem ganz anders umgehen.

Doch, ist schon alles meines. Aber ich dachte mir, ich bleibe bei den Formulierungen, um Missverständnissen entgegen zu wirken.

Vielen Dank für all die guten Infos!

Renick  12.06.2018, 12:00
@Sonja66
Der Vermieter schreibt in jedem Mietvertrag rein, dass man keinerlei Bohrlöcher in die Fliesen machen darf.

Betonung liegt auf "in die Fliesen". Also mitten rein in eine Fliese. In die Fugen ist ja was anderes, das muss man schon unterscheiden. Das lässt sich wie gesagt wieder verschließen. Ob der Vermieter inmitten der Fliesen zu bohren verbieten darf sei mal dahin gestellt, aber in den Fugen darf er es nicht verbieten. Damit würde er bei Gericht nicht durch kommen.

Der Vermieter verbietet es ja auch nicht so direkt, sagt nur, dass er sie nicht akzeptiert

Ja was denn nun, akzeptiert er oder verbietet er. Da kann man doch nicht mehr durchblicken.

Und er selbst schreibt zu dieser Duschwand konkret, dass er z.B. die Ablöse davon nicht im Übergabeprotokoll erwähnen wird, eben wegen der bekannten Bohrlöcher.

Auch das ist eine Wischi Waschi Aussage. Ich meine, die Duschwand ist nun mal da und die Löcher auch. Einerseits will er die Duschwand nicht wegen der Bohrlöcher, andererseits will er sie später geschenkt bekommen. Was will er denn nun. Ihr solltet nochmal von vor anfangen, darüber zu sprechen, dass die Sache klarer wird. Löcher sind halt nun schon drin, das lässt sich nicht mehr ungeschehen machen. Also findet eine klare Lösung.

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 12:15
@Renick

Genau, das ist alles wirklich untragbar so und alles muss erneut angesprochen werden, was ich auch vor habe. Da ist überhaupt keine klare Linie drinne. Wollte jedoch vorbereitet sein und mir die Meinung Anderer einholen, auch, weil ich aus rechtlicher Sicht so wenig Ahnung davon habe. Jetzt habe ich einige Argumente parat.....

Vielen Dank! Hast mir sehr geholfen.

Renick  13.06.2018, 08:13

Ganz lieben Dank für den Stern! Konntest du denn bereits alles mit dem Vermieter klären?

eppursimuove  12.06.2018, 11:35

@Renick

habe mit Interesse deine Antworten gelesen und möchte deine Meinung für folgenden Fall haben: der langjährige Mieter entscheidet sich ins Ausland zu gehen und lässt die am Anfang leere Wohnung möbliert und im guten Zustand zurück, der Vermieter kann sie ohne Aufwand weiter vermieten und natürlich eine höhere Miete verlangen. Der Mieter will dafür keinen Ablöse haben, braucht man dazu die Einwilligung des Vermieters? Danke für deine Antwort.

Renick  12.06.2018, 11:45
@eppursimuove

Der Mieter will dafür keinen Ablöse haben, braucht man dazu die Einwilligung des Vermieters?

Nein. Wenn der Mieter die Sachen in der Wohnung zurück lässt, und keine Ablöse möchte, und der Vermieter auch einverstanden ist, dass die Sachen in der Wohnung bleiben (er könnte auch sagen, muss leer gemacht werden), dann gehen die Gegenstände in das Eigentum des Vermieters über. Der Mieter schenkt die Sachen damit dem Vermieter.

eppursimuove  12.06.2018, 11:55
@Renick

danke, so habe ich mir auch vorgestellt, der Vermieter hat keinen Mietvertrag, weil er die Wohnung vom früheren Eigentümer gekauft hat, im ursprünglichen Mietvertrag gibt es keine besondere Regelung beim Verlassen der Mietsache (Wohnung besenrein hinterlassen), im Prinzip kann man die Wohnung verlassen und die Schlüssel bei der Hausverwaltung abgeben.

Renick  12.06.2018, 12:07
@eppursimuove
im Prinzip kann man die Wohnung verlassen und die Schlüssel bei der Hausverwaltung abgeben.

Nein. Man sollte sich schon in der Wohnung treffen. Es sollte durch geschaut werden, dass keine Schäden vorhanden sind. Denn sonst könnte das später Streitpunkte geben. Die Rückgabe der Schlüssel quittieren lassen, dass vollständig sind. Zählerstände aufschreiben von Heizung, Wasser, Strom. Muss schon alles seine Ordnung haben.

Aber wir sollten diesen Diskussionsverlauf nicht für anderweitige Dinge mißbrauchen. Sonst wird es für andere Leser konfus.

eppursimuove  12.06.2018, 12:27
@Renick

nein, mit deiner freundlichen Antwort bin ich sehr zufrieden, sie reicht aus, danke nochmals.

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 08:44

Ah!!!

Das ist ja mal ne konkrete Ansage!
Also doch quasi so ein Kuhhandel, kam mir gleich so komisch vor.

Vielen Dank!

Renick  12.06.2018, 08:49
@Sonja66

Richtig. Lass dich nicht verunsichern von ihm. Sag dem Vermieter: Nix da, die Sachen gehören dir. Und wenn er anderer Meinung ist, dann soll er dir ein Gesetz dazu nennen. Aber da kann er dann lange danach suchen, denn so ein Gesetz gibt es nicht.

bwhoch2  12.06.2018, 09:06
@Renick

Noch besser: Sag dem Vermieter erst einmal gar nichts. Erst bei Deinem späteren Auszug ist das ein Thema.

Gerhart  12.06.2018, 09:16
@Sonja66

Dieser "Kuhhandel" ist ein übliches "Spiel"- aber nur zwischen Vormieter und Mieter. Eigentlich müsste der Vormieter seine Küche bei Auszug mitnehmen oder entsorgen. Wenn aber an seinen Auszug sich unmittelbar ein Einzug des neuen Mieters anschließt, könnte es wie bei dir zu einem Verkauf kommen.

Lässt der Vormieter nach Auszug am Mietende seine Küche in der Wohnung zurück, der Vermieter duldet das, dann geht die Küche in das Eigentum des Vermieters über und könnte an dich durch den Vermieter vermietet werden.

Am Ende deiner Mietzeit wäre daher der Vermieter immer noch Eigentümer der Küche.

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 09:19
@bwhoch2

Ja, das gefiel mir in deiner Antwort auch schon und ich bin am überlegen, wie man das Ganze für den Nachmieter günstig gestalten könnte.

Noch ist zum Vermieter nichts gesagt.
Aber vielleicht ja wäre es auch gut, wenn der Vermieter alles übernehmen wollte. Aber wie ihn dazu bewegen. Denn es geht ja lediglich um zwei Teile der Wohnung. Duschwand und Geschirrspüler. Das ist doch blöd geregelt dann. Und die Duschwand will er nicht übernehmen, weil Bohrlöcher in den Fliesen sind. Da sollte sich der Nachmieter meiner Ansicht nach absichern, nicht das dieser dann mal Probleme beim Auszug damit bekommt.

Ich denke, dass sie Geld wollen, weil die Wohnung renoviert wurde. Erst kürzlich. Weniger nach dem Geschmack des Nachmieters. Aber gut, ganz schlimm ist es auch nicht.
Die Vormieterin renovierte angeblich auf ihre Kosten, und zog darauf hin dann doch wegen gewisser privater Umstände aus. So nach 8 Monaten schon.

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 09:20
@Gerhart

Die Küche gehört mit in die Wohnung, lediglich der Geschirrspüler nicht. Finde ich ne blöde Regelung. Und unter anderem für diesen Geschirrspüler will die Vormieterin vom Nachmieter eine Ablöse. Die Küche soll angeblich erst 8 Monate alt sein. Rechnung für den Geschirrspüler kann und wird vorgelegt werden.

peterobm  12.06.2018, 09:24
@Sonja66

Duschwand

ahhhh hatte doch so eine dunkle Ahnung; hat der Vormieter dir eine Rechnung gezeigt - du schreibst von Renovierung! eigentlich ist das ne Sache des Vermieters ….

bwhoch2  12.06.2018, 09:28
@Sonja66

Als Vermieter würde ich beides nicht übernehmen. Geschirrspüler können kaputt gehen und Duschwände verkalken gerne, wenn sie vom Mieter nicht richtig gepflegt werden.

Die Bohrlöcher sind gerade bei Duschwänden meist an Stellen, wo sie von der nächsten Duschwand wieder überdeckt werden. Alte Bohrlöcher mit Acryl oder Fugenmaterial zumachen, fertig.

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 09:29
@bwhoch2
Als Vermieter würde ich beides nicht übernehmen.

Ja, kann ich auch gut verstehen......

Aber was soll das? Die Küche gehört dem Vermieter, der Geschirrspüler dem Mieter? Ist das so üblich oder sonst was?

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 09:31
@peterobm

Erzähl mal genauer..... du weißt doch..... ;-)))))))

Die Rechnungen werden erst noch gezeigt und vorgelegt. Von der Vormieterin.

Der Vermieter ist grundsätzlich für Renovierungen zuständig, oder wie?
Was aber, wenn die Vormieterin dies aus eigener Initiative machte?

peterobm  12.06.2018, 09:35
@Sonja66

wahrscheinlich mit Einverständnis des Vermieters, was sagt der Mietvertrag über die Renovierung aus?

der Vormieter kann das auch bei Einzug gemacht haben und kann einfach ausziehen

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 09:37
@peterobm

Ja, sicher mit dem Einverständnis des Vermieters.
Der Mietvertrag sagt darüber gar nichts aus.

Ja, die Vormieterin zog ein, renovierte und zog dann unvorhergesehen früh wieder aus und will nun ne Ablöse.

peterobm  12.06.2018, 09:42
@Sonja66

SIE will ausziehen - in der Ablöse sind auch Farben Tapeten usw enthalten?

ihr Problem - soll Sie ihren Krempel mitnehmen - du kaufst neu.

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 09:43
@peterobm

Ok, sie will ausziehen.

Nein, die Ablöse ist einzig für Spüler und Duschwand.

Das wäre dem Nachmieter eigentlich am liebsten......

bwhoch2  12.06.2018, 09:45
@Sonja66

Durchaus. (s. mein Beispiel)

Geräte können sehr unterschiedlich ausgesetattet sein und meistens passen Standardeinbaugeräte auch wieder in eine neue/andere Küche einer anderen Wohnung.

Kauft man also bspw. einen Geschirrspüler selbst, kann man sich das Gerät aussuchen, das einem am meisten zusagt und muss sich nicht mit dem zufrieden geben, was der Vermieter "spendiert".

Wenn die Vermieterin eine ablöse haben möchte und der Vermieter zahlt die, dann muss auch der Vermieter für Reparaturen oder Ersatz sorgen.

wenn du die Sachen der Vermieterin ablöst gehören sie dir und du bist für Reparaturen etc verantwortlich

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 08:02

Wie gesagt, in diesem Fall ist es anders.

peterobm  12.06.2018, 08:05
@Sonja66

und WIE?

was für eine Ablöse sollst zahlen?

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 08:07
@peterobm

Die Vormieterin erhebt eine Ablöse. Das ist soweit ja ok. Der Vermieter sagt, dass das Abgelöste nicht dem Mieter gehört, sondern nach Mietende in seinen Besitz übergeht. Einfach so und automatisch. Bei Auszug dann.

Wer bezahlt dann in diesem Fall die Reparaturen?

Wem gehört dann was während der Mietzeit?

Gibt es sowas überhaupt?

peterobm  12.06.2018, 08:10
@Sonja66

Ablöse, die Vormieterin hat einen Gegenstand gekauft und lässt den nach Zahlung der Ablöse in der Wohnung, das ist dein Eigentum - du bist für die Reparaturen verantwortlich.

vorstellbar, du sollst ihr was zahlen dass SIE früher auszieht

mir ist etliches Unklar.

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 08:14
@peterobm

Die Vormieterin möchte eine Ablöse für bestimmte Gegenstände der Wohnung, die sie natürlich darin lässt, nicht mitnimmt. Der Nachmieter möchte dies Gegenstände auch und hat auch das Geld dafür. Der Vermieter allerdings sagt, dass nach Mietende, wann immer das auch sein wird, alles Abgelösten, alles vom Nachmieter "Abgekaufte" einfach so in seinen Besitz übergeht, ohne dass er zwingend etwas dafür bezahlen wird.

Nein, ansonsten keine anderen Dinge. Nichts wegen früher ausziehen oder so....

peterobm  12.06.2018, 08:19
@Sonja66

WER zahlt, dem gehören die Gegenstände; zahlst du sind die Sachen DEIN Eigentum und darfst die bei Auszug auch mitnehmen.

sind das gewisse Einbauten, so hast du den Urzustand wieder herzustellen. Auf DEINE Kosten.

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 08:25
@peterobm

Ich finde auch, dass dies ein ziehmlich ungewöhnliches Durcheinander ist, das so nicht haltbar ist. Deshalb hier meine Frage...... in der Hoffnung, jemanden mit Mietrechtkenntnissen oder so zu finden.....

Entweder - oder.

Verlangt der Vormieter vom neuen Mieter z.B. für eine Küche eine Ablöse (weil ihm die Küche gehört), geht dieser Bestand in das Eigentum des Käufers / neuen Mieters über.

Kauft der Vermieter aber eben diese Küche dem Vormieter ab, gehört diese dann auch dem Vermieter. Dieser kann dann die Wohnung "incl. Einbauküche" vermieten. Dadurch kann er einen höheren Mietzins erzielen, ist aber auch in der Pflicht, wenn etwas repariert oder ersetzt werden muss.

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 08:49

Habe ich gut verstanden. Danke!

Der Vermieter ist der Meinung, dass dann alles nach Mietende in seinen Besitz über geht, weil es dann ja doch abgenutzt ist.

Wie man sich doch auch als Vermieter täuschen kann... Lass ihn einfach bei seinem Irrglauben.

Für die Reparaturen ist die Eigentümerin der Sachen zuständig, also wenn Du ablöst, Du.

Üblich ist, dass Neumieter vom Vormieter Sachen ablösen, die diese nicht gebrauchen können, noch in verhältnismäßig gutem Zustand sind und für den Neumieter wirklich nützlich sind.

Man sollte wirklich auf die Qualität des abgelösten Zeugs achten. Oftmals sind Elektrogeräte betroffen. Wie alt sind diese? Gab es schon Reparaturen und wenn ja welche und zu welchem Preis? Welche Marke? Und welche Lebensdauer darf man vernünftigerweise noch erwarten?

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 09:04

Vielen Dank!
Habe ich gut verstanden!

bwhoch2  12.06.2018, 09:16
@Sonja66

Ein konkretes und aktuelles Beispiel habe ich noch für Dich:

Wir vermieten eine Dachgeschosswohnung, in der eine Einbauküche so toll in die Dachschräge integriert wurde, dass es einerseits den gewohnten Stauraum gibt, aber andererseits im Raum nur wenig Platz verbraucht wird. Die Küche ist schon über 30 Jahre alt und die Geräte wurden von Mietern immer mal wieder erneuert.

Leider sind die Fronten und auch die Arbeitsplatte der Küche nicht mehr neu und einfach auch nicht mehr modern, wenn auch ganz hübsch.

Jeder Mieter der im Lauf der Zeit eingezogen ist, bekam die Küche vom Vormieter geschenkt, weil auch wir sie bei der ersten Vermietung nach Kauf des Hauses dem Mieter geschenkt haben. Jeder Mieter, der auszieht, bespricht mit Nachmieter, wieviel diese für die Geräte bezahlen, also die Ablöse. Da halten wir uns vollkommen raus.

Die Küche wird kein Mieter jemals raus reissen. Jeder Nachmieter ist froh, wenn er sieht, wie praktisch die Küche gebaut ist und jeder war bisher froh, dass er erst einmal keine Küche anschaffen musste. Jeder Vormieter ist froh, dass er beim Auszug die Küche drin lassen kann.

Unser Vorteil ist, dass wir mit evtl. Reparaturen nichts zu tun haben. Jedem neuen Mieter wird erklärt, dass er jederzeit die Einbauküche rausreissen und eine neue einbauen darf. Oder aber auch nur Fronten und Arbeitsplatten neu machen lassen kann.

Unsere nahezu 100%ige Gewissheit ist, dass die top eingebaute EBK am Ende eines jeden Mietverhältnisses immer auch neuen Mietinteressenten so präsentiert werden kann. Es gab deswegen noch nie Diskussionen und eine Vereinbarung wonach von Mietern abgelöste Teile am Ende in der Wohnung als Eigentum des Vermieters bleiben müssen, ist absolut sinnlos. Das wollen wir gar nicht. Wissen wir denn, in welchem Zustand z. B. die E-Geräte sind?

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 09:23
@bwhoch2

Vielen Dank! Sehr interessant!

Finde ich auch ne super Regelung für alle!

die Küche gehört dem Vormieter - du zahlst ihm einen bestimmten Betrag dass er die Küche in der Wohnung lässt. Damit ist diese Küche DEIN Eigentum. Bei Auszug wirst DU die Küche entfernen müssen, die war nicht Bestandteil der Wohnung.

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 09:13

Ok.

Ich nehme also meinen Kommentar, dass es nicht so, wie du es beschreibst sei, zurück und behaupte das Gegenteil.

:DDD

Sonja66 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 08:04

Ok, aber in diesem Fall ist es wie beschrieben anders.