Eine Markise wurde durch den Vormieter angebracht, wer trägt die Kosten für die Erneuerung?
Hallo ihr Lieben ♥
Meine Frage ist wenn durch den VORmieter eine Markise am Balkon angebracht wurde und bei dieser Markise der Stoff / die Plane alt, marode und gerissen ist... Muss der Vermieter jetzt für die Reparatur / Erneuerung auf kommen weil es die Markise schon vor meinem Einzug gab oder muss ich als Mieterin die Kosten tragen obwohl ich die nicht angebracht habe?
Im Mietvertrag ist nichts geregelt.
Liebe Grüße und ich bedanke mich schon mal für die Antworten
7 Antworten
Hier kommt es darauf an, ob die Markise zur Mietsache gehört oder nicht. Dazu wäre interessant, ob die Markise, die vom Vormieter angebracht wurde, in das Eigentum des Vermieters überging oder nicht.
Sofern keine Vereinbarung zwischen dem Vormieter und dem Vermieter besteht, gehört die Markise nicht zur Mietsache, da sie immer noch im Eigentum des Vormieters steht. In diesem Fall könntest du allenfalls die Entfernung der Markise verlangen.
Besteht eine Vereinbarung, gehört die Markise zur Mietsache und ist auch vom Vermieter in gebrauchstauglichem Zustand zu halten.
Als Mieter würde ich den Vermieter über die defekte Markise informieren und freundlich um Instandsetzung bitten. Dann wirst du schon sehen, wie er darauf reagiert.
Sofern keine Vereinbarung zwischen dem Vormieter und dem Vermieter besteht, gehört die Markise nicht zur Mietsache, da sie immer noch im Eigentum des Vormieters steht.
Erfolgte die Wohnungsübergabe und der Vermieter hat nichts beanstandet, dann gilt die Markise für den nächsten Mieter als mitvermietet, auch wenn nichts im Mietvertrag steht.
Steht auch so im Mietrechtslexikon, Sachen die bei Einzug in der Wohnung sind gelten als mitvermietet; es sei denn es gibt anderslautende Vereinbarungen.
Das hört sich ziemlich gut an. Werde morgen mal nach hören und das in Erfahrung bringen. Vielen lieben Dank!
... also, in unseren Hütten bezahlt das alles der bisherige Mieter bzw. der neue, wenn er das Ding vom Vormieter einfach so übernommen hat. Hier wird es wohl so ein, denn laut Frage ist nichts im Mietvertrag vereinbart worden. Warum eigentlich?
Die Markise war bei Mietbeginn/Einzug vorhanden und es gibt, so verstehe ich das, keine Vereinbarung mit dem Vormieter oder einen besonderen Hinweis im Mietvertrag das sie nicht zur Mietsache gehört.
Dann muß der Vermieter die Kosten der Reparatur oder Erneuerung tragen.
Wenn Du nichts gesagt hast beim Einzug,beanstandet hast mußt du die Kosten übernehmen. Wenn das Gestell noch okay ist, kannst du Markisenstoff kaufen und wieder aufziehen. GRuß
Ich denke schon. Aber Du könntest Deine Vermieterin fragen, ob sie sich an die Kosten beteidigt. Mehr als nein sagen kann sie ja nicht. Gruß
Nein: Die Markise ist ohne anderslautende Vereinbarung als Zubehör mitvermietet, die Erneuerung des Bezugstoffes trüge der VM.
Hallo MissSunshine,
kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter aus der Sache rauskommt, wenn die Markise bereits angebracht war und dir die Wohnung/das Haus inkl. Markise vermietet wurde.
Natürlich verhält sich das anders, wenn du die Markise vom Vormieter abgelöst hast oder dieser dir die Markise geschenkt hat. Das könnte dann sehr knifflig werden, da sollte das Risiko Rechtsstreit bzw. Einigung/Gespräch mit dem Vermieter oder gar Tuchtausch auf eigene Kosten gut abgewogen werden.
Ich persönlich bin ein Freund von wohlwollenden Einigungen.
Noch eine Frage: woher weißt du, dass die Markise vom Vormieter angebracht wurde?
Hoffe, das hilft.
Viele Grüße
markisenboy
Danke für die Antwort. Mein Einzug ist jetzt schon 3 Jahre her, seitdem hat sich der Zustand ziemlich verändert. Dennoch trage ich die Kosten wahrscheinlich selbst oder?