kaminofen in mietwohnung defekt, wer muss die reparatur bezahlen?
ich habe einen kaminofen in meiner gemieteten wohnung. heize ausschlieslich damit, da die stromheizung zu teuer ist. wohne hier seit drei jahren. nun ist die hintere schamottplatte gesprungen. der schornsteinfeger hat dies bei der ofenbeschau zwar als mangel aufgenommen, jedoch gesagt ich kann weiter heizen. nun ist der verschluss griff gerade abgefallen. was muss ich tun und wer muss die reparatur bezahlen? dichtungen sind auch hin... aber das wäre ja nicht so dramatisch... in meiner vorherigen wohnung habe ich acht jahre mit kamin geheizt und nichts ging kaputt. den hatte ich selber gekauft, war ein guter. dieser hier lässt sich schlecht regulieren, aber war ja nun mal drin. bin dankbar für eure tipps.
4 Antworten
Ich geh mal davon aus das der Kaminofen zur Mietsache gehört.
Dann ist der Vermieter für die Instandsetzung zuständig.
Der muß auch die Kosten tragen, wenn Du den Schaden nicht verursacht hast.
Also Vermieter informieren und Reparatur fordern.
Wenn er das behauptet muß er das auch nachweisen. Kann er das mußt Du zahlen. Allerdings lese ich jetzt erst "Verschlußgriff". Das ist ja wohl ein Teil was deinem häufigem Zugriff unterliegt. Gibt es eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag? Wenn ja und die ist wirksam mußt Du u. U. die Kosten tragen. Egal ob das Ding durch deine Schuld kaputt gegangen ist oder nicht.
Viel Erfolg wünscht der Ofenexperte
Salue
Den Griff kannst du vermutlich nur wieder anschrauben. Unseren muss ich regelmässig nachziehen.
Schamottsteine brechen alle früher oder später. Man kann den Ofen auch so weiter verwenden.
Der Ersatz, wenn sie auseinander fallen, ist ein "kleiner Unterhalt" den der Mieter in der Regel selber bezahlt. Diese Schamottplatten kriegst Du im Hobbymarkt für ein paar Euro. Das gleiche gilt für die Türdichtung, man kann sie selber ersetzen.
Tellensohn
Danke. Ja die Dichtungen sind nicht das Problem. aber die Steine sind so reingebaut das nicht mal der schornsteinfeger sie einfach rausnehmen konnte... der Griff ist soweit ich sehen konnte geblomt und nicht geschraubt...
Ich gehe davon aus, dass dieser Kamin Bestandteil der Wohnung ist, also mitgemietet wurde. Dann ist der Vermieter dafür zuständig. Jedoch könnte es im Mietvertrag eine Klausel geben, was Kleinreparaturen angeht. Hierzu könnte der Mieter zuständig sein. Ich weiß nicht wie aufwendig die Reparatur ist.
Hallo Mietzie. danke. wie aufwendig das wird weiß ich auch noch nicht. am liebsten wäre es mir wenn sie einen vernünftigen einbauen würden. ;-) aber der schornsteinfeger hat den ja als ok abgenommen
Dazu verpflichten kannst du den Vermieter nicht. Und wenn, würde die Neuanschaffung evtl. auf die Miete umgelegt. Man könnte das Gespräch suchen.
danke anitari. Was wenn der Vermieter sagt das ich das verursacht habe, da ich ja mit dem Kamin heize?