Vermieter berechnet zu viel an Nebenkosten / Gartenarbeiten

6 Antworten

Grundsätzlich ist es so, dass der der Vermieter seine eigene Arbeit auch im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen kann - aber auch seine Arbeit muss in dem Fall im Rahmen bleiben. Wenn er z.B. gern im Garten arbeitet und das euer Garten ist, dann könnte das schnell mal viel werden. Dann lässt er sich sein Vergnügen bezahlen.

Aber auch er muss in einem solchen Fall notieren, wann er was genau gemacht hat und wieviel pro Stunde er dafür berechnet. Lass dir also solche Aufzeichnungen zeigen und dann überlege dir, ob das nach deiner Meinung noch im Rahmen ist - also ab du selbst dafür genausoviel Zeit gebraucht hättest.

Kommt dir das "spanisch" vor, lass dir gegen Entgelt eine Kopie von den Aufzeichnungen geben und geh damit zum Mieterbund. Das kostet zwar etwas, ist aber nicht so teuer und die haben Erfahrung in solchen Dingen und können das sicher mit anderen verlgeichen. Sie werden dir ggf. auch helfen, einen entsprechenden Wiederspruch zu formulieren.

Das Geld fürs letzte jahr gibt es nicht zurück, das hättest du gleich beanstanden müssen.

Der Betriebskostenspiegel ist nur ein Richt-/Durchschnittswert. Der Vermieter kann, sofern vertraglich vereinbart, die tatsächlich anfallenden Kosten abrechnen.

Ob die Kosten gerechtfertigt sind kannst Du an Hand der Originalbelege, die Dir Vermieter auf Verlangen vorlegen muß, überprüfen.

Hast Du die Abrechnung des Vermieters dazu bekommen - also der Firma die den Garten pflegt? Die Kosten werden dann meistens auf die qm runtergerechnet (oder Anzahl der Parteien) - das ist aber im Mietvertrag geregelt.

Wenn es Dir suspekt vorkommt: ab zum Mieterverein und alle Unterlagen mitnehmen.

silvia1970von 
Beitragsersteller
 17.04.2012, 16:20

Nein habe ich nicht. Ich möchte aber gerne mal sagen, dass der Vermieter sich dann eine irgendwo her besorgt. Aber das kann doch nicht sein, dass man die Gartenarbeiten ins unermessliche schraubt, da muss es doch eine finanzielle grenze geben?!Aber wieviel?

PS: Es ist ein Zweifamilienhaus.

Jessi779  17.04.2012, 17:04
@silvia1970von

Der Vermieter muss Dir Einsicht in die Rechnungen gewähren auf die sich der Betrag bezieht! Also einfordern!

Was steht denn im Mietvertrag? Wird der Garten gemeinschaftlich genutzt? Auch wenn er den Garten selber pflegt muss eine Vereinbarung vorliegen z.B. über eine Pauschale. Willkür ist nicht angesagt! Er muss Dir beweisen wie er auf die Summe kommt!

Das Geld vom Vorjahr ist weg,bekommst Du nicht wieder ! Da hättest Du wie jetzt auch,innerhalb eines Monats schriftlich einen Widerspruch einlegen müssen . ( Ab Tag der Zustellung ) Du hast ja Deine Frage selbst Beantwortet,wenn der Betriebskostenspiegel für solche Arbeiten max . 0.10 Cent pro qm vorsieht,musst Du einen Widerspruch schreiben . Nehme Dir zur Übergabe einen Zeugen mit . Wenn Dein Vermieter die Gartenarbeiten selber macht,kann er Dir nur die Notwendigen Arbeiten in Rechnung stellen und nicht seine Täglichen Arbeiten im Garten,nur weil er vielleicht Rentner ist und lange Weile hat .

silvia1970von 
Beitragsersteller
 17.04.2012, 19:37

Aber irgendeinen höchsatz muss es doch geben, sonst könnte man das ja bis ins unermessliche steigen lassen. Wieviel ist den der höchstsatz von Gartenarbeiten?

Wer macht denn die Gartenarbeit? Dafür muss es eine Rechnung geben! Sind Gartenarbeiten im MV enthalten? Wieviel Wohnungen sind im Haus? Wie teuer sind die Arbeiten insgesamt?

Du kannst bis 12 Monate nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung schriftlich Widerspruch einlegen.