Kosten für Nachmietersuche
ist es zulässig, dass ich die Kosten für Anzeigen, Telefonate zur Nachmietersuche tragen muss, wenn ich regulär kündige?
19 Antworten
Nein ist es nicht. Wenn Du einen suchen würdest, dann müßtest Du zahlen, aber nicht wenn der Vermieter einen sucht. Es ist wohl rechtens wenn Du eher ausziehst.
Nachmietersuche, Kostenerstattung http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/ur22p01042.htm Nachmietersuche, Kostenerstattung
Zieht ein Mieter vor Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit aus der Wohnung aus, kann der Vermieter auch dann die Kosten für die Suche nach einem Nachmieter (z. B. für Zeitungsanzeige) vom Mieter verlangen, wenn hierüber keine Vereinbarung getroffen wurde.
Im vorliegenden Fall entschied das Landgericht Berlin, dass der Vermieter zu dieser Maßnahme durchaus berechtigt war, weil er befürchtete, sonst einen Mietnachteil zu erleiden. Er durfte auch davon ausgehen, dass dies im Interesse des Mieters lag, da eine möglichst schnelle Neuvermietung dessen Zahlungspflicht für den Rest der Vertragslaufzeit vermindern würde. Der Mieter wurde danach verurteilt, dem Vermieter die entstandenen Inseratkosten in Höhe von 445 DM zu zahlen Urteil des LG Berlin vom 24.10.2000 - 64 S 269/00, ZMR 2001, 276 und RdW 2001, 606
Interessantes Urteil!
Nein, solche Kosten sind normal das persönliche "Vergnügen" des VM.
nein, auf keinen Fall. Bei einer regulären Kündigung nicht.
Wenn du regulär kündigst können dir keine weiteren Kosten entstehen, auch nicht wenn diese im Vertrag vereinbart sind, denn eine solche Vereinbarung ist schlicht unwirksam, weil sie dich einseitig benachteiligt. Der Vermieter sucht ja auch nicht auf seine Kosten eine neue Wohnung - warum also solltest du dann die Kosten für eine Nachmietersuche übernehmen sollen?
Die muss dein Vermieter tragen.