Festbetrag bei Betriebskostenabrechnung zulässig?
Ist ein Festbetrag in einem Mietverhältnis in einem 8-parteien-Haus im Bereich Heizung/Wasser/Abwasser zulässig? Dies bedeutet dann, dass, egal wieviel ich verbrauche, trotzdem einen bestimmten Prozentsatz des gesamten Hausverbrauches tragen muss. Wenn also ein Nachbar viel heizt, gern viel badet und auch sonst nicht sparsam mit Wasser umgeht, bezahle ich die Mehrkosten mit. So kommt eine hohe Nachzahlung zustande, ohne viel geheizt zu haben. Klingt eigentlich nicht "gerecht"!
Vielen Dank schonmal!
7 Antworten
Heizkosten müssen in diesem Haus zwingend nach Verbrauch abgerechnet werden. Eine Pauschale wäre dafür unzulässig. Ein Anteil von 50 bis 70% der Gesamtheizkosten muss nach gemessenem Verbrauch abgerechnet werden, dementsprechend 30 bis 50% nach anteiliger Wohnfläche. Wasser/ Abwasser in identischer Menge nach gemessenem Verbrauch, insofern alle Wohnungen mit WZ ausgestattet sind. Festbeträge sind hier nur zulässig, wenn eine Pauschale und nicht monatliche Vorauszahlungen vereinbart wurde. Das träfe dann auch für alle übrigen Betriebskostenarten zu. Im MV müssen sämtliche BK-Arten benannt sein, welche bezahlt werden sollen, sowohl für eine Pauschalzahlung als auch bei mon. Vorauszahlungen. Es reicht auch der Verweis auf die Betriebskostenveriordnung. In diesem Fall sind sämtliche 16 Arten einbezogen.
Nein, ein genereller Festbetrag ist nicht zulässig. Die Abrechnung für Wasser, Heizung; Abwasser hat verbrauchsbezogen zu erfolgen. Allerdings gibt es auch dabei konstante Kosten, die von allen in gleicher Höhe zu zahlen sind.
Das ist falsch, es muss überhaupt nur dann abgerechnet werden, wenn eine Abrechnung vereinbart wurde, und dann auch nur Heizung zwingend verbrauchsbezogen, Wasser/Abwasser nicht...
Nein, ein genereller Festbetrag ist nicht zulässig
Wie ist denn das zu verstehen?
Ob in einem Mietverhältnis Betriebskosten umlegbar sind oder nicht hängt zunächst von der Vereinbarung der Parteien ab.
Gesetzlich gibt es keine einheitlichen Regelungen, die Miete kann grundsätzlich frei vereinbart werden und zwar als Bruttowarmmiete, Bruttokaltmiete, Teilinklusivmiete und Nettokaltmiete.
Diese Formulierung ist irreführend. Hier wird dir ein Pauschalmietvertrag angeboten, der alle Nebenkosten als Festbetrag einzuschließen hat. Konsequenz:: du zahlst jeden Monat den gleichen unveränderlichen Betrag an Nebenkosten zusammen mit der Grundmiete, es erfolgt keine Abrechnung nach 12 Monaten, dein monatlicher Mietbetrag ändert sich nicht, auch wenn der Nachbar wie ein Teufel heizt und mit Wasser löscht etc. Die Anzahl der Mietparteien im Haus hat dabei keine Relevanz. Mehrkosten trägt der Vermieter.
Was meinst Du mit "Festbetrag"? Eine Pauschale ohne Abrechnung ist zulässig, ja, das ist sogar die gesetzliche vorgesehene Form...
Nebenkosten müssen nicht gerecht verteilt werden, der Verteilerschlüssel muss nur für alle Parteien gleich sein...
Klingt merkwürdig. Das muss ja dann auch so im Mietvertrag vereinbart sein und da drin stehen, ansonsten ist das nicht korrekt...
Bei den steigenden Kosten kann kein Vermieter einen Festbetrag für eine längere Zeit eingehen, weil der kalkulierte Verbrauch schnell überschritten ist. Bis er dann eine neue Basis für die Umlagenhöhe mit den Mietern erreicht hat, kann er viel Geld verloren haben.
auch der jährlichen betriebskostenabrechnung steht "festbetrag" bei dem für mich errechneten betrag. sagen wir als beispiel für das gesamte haus 9 000,00 € und daraus folgt für mich 2 000,00 € bedeutet also da sganze haus hat für den bestimmten zeitraum 9 000 € verbraucht, ich muss davon 2 000,00 € bezahlen bei anderen posten ist es anteilig errechnet, jedoch nicht bei heizung/wasser/abwasser...