"vorsorglich kündigen wir zum nächstmöglichen zulässigen Terimin" was bedeutet das genau?

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Es bedeutet, das XY zur Sicherheit ( ich weiß nicht, um was es geht und wovon die Kündigung abhängt) zum nächstmöglichen Termin ( je nach vertraglich vereinbarter Kündigungszeit) den Vertrag kündigt.- Ist ein bißchen abstrakt, wenn ich wüßte, um was es geht, könnte ich es dir besser erklären.

Celina230690 
Beitragsersteller
 24.02.2010, 11:50

das ist eine Passage aus der Kündigung meines Arbeitgebers. Hier der vollständige Text: "hiermit kündigen wir..ordentlich bis zum 31.03.2010. Vorsorglich kündigen wir zum nächstmöglichen zulässigen Termin"

Also was hat zu der letzte Satz zu bedeuten?

Nolti  24.02.2010, 12:00
@Celina230690

Für den Fall, dass ein Arbeitsgericht entscheiden würde, dass eigentlich eine längere Kündigungszeit rechtens wäre( je nachdem, wie lange du schon in dieser Firma bist, reichen nämlich 4 Wochen zum Monatsende nicht mehr aus), würde dein jetziger Arbeitsgeber den ganzen Lohn nachzahlen müssen, auch wenn du nicht gearbeitet hast- und müsste dir dann aber erstmal noch rechtmäßig kündigen- also nochmal zahlen. Durch diesen Zusatz muss er aber dann nur bis zu dem gültigen Kündigungstermin bezahlen- also ist es eine zusätzliche Absicherung für ihn. Am besten erkundigst du dich mal beim Arbeitsgericht- dort gibt es eine Stelle mit kostenloser Rechtsberatung für solche Fälle. Die können dir sagen, ob du bei einer Klage eine Aussicht auf Erfolg hast. Ich wünsche dir alles Gute- und schnell eine neue Arbeitsstelle. Liebe Grüße

Nolti  24.02.2010, 12:02
@Nolti

P.S.- und Danke für den *! Schön, dass ich dir helfen konnte

Du willst z.B. ein Zeitungs-Abo kündigen, weißt aber nicht genau, wann es endet. Also kündigst Du zum nächstmöglichen Termin und bittest um Gegenbestätigung. Dann teilt man Dir auch den Termin mit, ab wann die Kündigung in Kraft tritt.

bitmap  23.02.2010, 23:52

Mit nem Zeitungsabo hat das in dem Fall nichts zu tun. Siehe die Themen zur Frage.

Das ist eine Klausel in einer Kündigung, wo der Arbeitgeber sich nicht sicher ist, ob er zum richtigen Zeitpunkt gekündigt hat oder wo er eine fristlose Kündigung ausgesprochen hat und sich nicht sicher ist, ob die bei einer Klage Bestand hat. Damit kündigt er sozusagen gleichzeitig mit ordentlicher Frist. Sonst müsste er, wenn die Kündigung sich als unwirksam herausstellt, nochmal kündigen.

hilti  23.02.2010, 23:54

Ach ja, bitmap, du hast Recht. Ich seh auch gerade, dass es sich offensichtlich um die Kündigung des Arbeitgebers handelt.

Wer kündigt wem,oder was....Das ist auf jeden Fall eine Kündigung.