Fitnessvertrag kündigen durch nichtbezahlung?
Hallo, was würde mit meinem Fitnessvertrag passieren wenn ich nachweislich nicht mehr zahlen kann und deswegen kündigen will ? Könnten sie mich deswegen anzeigen ? Könnte ich irgend eine Art Schaden davon tragen ?
4 Antworten
Wenn du nicht bezahlst, bekommst du eine Mahnung, Besuch vom Inkasso Unternehmen, einen Geruchtstermin, Besuch vom Gerichtsvollzieher etc. Und am Ende musst du entweder das dreifache bezahlen, oder du beantragt Privatinsolvenz.
Dann wird es für dich aber richtig spannend.
wenn ich nachweislich nicht mehr zahlen kann
Ehrlich: Ist dein Problem. Du hast den Vertrag abgeschlossen. Dir war die Laufzeit bekannt. Es ist deine Aufgabe dafür zu sorgen, dass du deine Verträge auch bezahlen kannst.
Vertrag muß bedient werden. Oder du hast eine ärztl. Bescheinigung, das du keinerlei sportliche Aktivitäten, vor allem nicht im Fitnessstudio, mehr ausüben darfst
Ansonsten:
1.Mahnung, 2. & 3. Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobüro, Pfändung - Reihenfolge bei Nichtzahlung.
Noch mehr Schaden geht fast nicht.
Da du einen Vertrag mit deinem Fitnessstudio von einer gewissen Laufzeit unterzeichnet hast, wird es etwas schwierig, da du, wie nach Vereinbarung erst nach Beendigung der Laufzeit kündigen kannst. Somit kommst du da nur schwierig wieder raus. Jedoch kann eine eine ungültige Klausel eine Sonderkündigung begründen. Das bedeutet 2 Jahres Verträge für einen Kursprogramm werden untersagt. Demnach ist eine Vertragslaufzeit von über 24 Monaten ebenso nicht zulässig. Ebenso können ungültige Kündigungsklauseln in den AGB‘s den Vertragsbestandteil ungültig machen. Es gilt dann die gesetzliche kündigungsfrist und der Vertrag ist mit einer Frist von einem Monat kündbar. D.h. man kann den Vertrag zum Ende des nächsten Monats kündigen. Bei einem fitnessstudiovertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis vgl. §314 BGB und dieses kann fristlos mit wichtigem Grund gekündigt werden. Was in deinem Fall zutreffen würde, da Dir die liquiden Mittel fehlen.
Bei einem fitnessstudiovertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis vgl. §314 BGB und dieses kann fristlos mit wichtigem Grund gekündigt werden. Was in deinem Fall zutreffen würde, da Dir die liquiden Mittel fehlen.
Kein Geld zu haben ist ganz sicher kein wichtiger Grund im Sinne des § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Demnach ist eine Vertragslaufzeit von über 24 Monaten ebenso nicht zulässig.
Nein. Korrekt ist: Demnach kann eine Vertragslaufzeit von über 24 Monaten ebenso nicht zulässig sein.
Es kommt eben drauf an, ob es sich dem Charakter nach um einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag handelt.
Was in deinem Fall zutreffen würde, da Dir die liquiden Mittel fehlen.
Nein. Das ist kein wichtiger Grund.
Kündigen ist ohne weiteres nicht möglich, wenn das Studio nicht mit sich reden lässt.
Zahlst du nicht, wirst wahrscheinlich Post von einem Inkassounternehmen bekommen mit zusätzlichen Kosten