Kosten Balkonboden, Mieter oder Vermieter?

2 Antworten

Hie Rist eindeutig der Vermieter in der Pflicht, wenn die Schädennicht durch den Miete verursacht wurden.

Im Laufe der Jahre verrottet so ein Holzboen durch die Witterungseinflüsse im Aussenbereich.

Die Mieter zahlen ihre Miete und solche Reparaturen gehen zu Lastend es Vermieters.

Hallo Sommerregen1987,
hier müsst ihr unterscheiden zwischen einer Renovierung und einer Modernisierung.

Die meisten Renovierungsarbeiten sind Vermieterpflichten. Sprich die Instandhaltung der Wohnung steht dem Mieter zu, immerhin zahlt er auch dafür. Beispiele für typische Renovierungsarbeiten sind: Badezimmer (geplatzte Fliesen, Lack an der Badewanne löst sich ab, etc.), Instandhaltung der Heizung oder eben Boden verlegen (wenn der Fußboden nahezu unbenutzbar ist, kann der Mieter einen neuen vom Vermieter anfordern.)
ABER ACHTUNG: Dies alles gilt nur, wenn es sich um Verschleißerscheinungen handelt und die Schäden nicht durch Eigenverschulden (sprich grob fahrlässig, mit Absicht oder durch übermäßige Benutzung) entstanden sind.

Bei einer Modernisierung gehen diese Maßnahme über die Instandhaltung der Wohnung hinaus, denn durch sie werden Teile der Wohnung oder die gesamte Wohnung verbessert.

Grob zusammengefasst: Eine Renovierung bessert aus, eine Modernisierung verbessert die Wohnung.

Ich würde dir empfehlen, einfach mal den Vermieter anzurufen und nachzufragen. Je nach Zustand des Bodes auf dem Balkon wird sich dann einschätzen lassen, ob es sich hier um eine Modernisierung oder Renovierung handelt. 

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. 
Liebe Grüße
Lisa