Kann Vermieter einfach Balkonbodenbelag tauschen und durchsetzen?

7 Antworten

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Ich nehme an, es handelt sich um einen etwas größeren Balkon, der aus einer Betonplatte besteht, die relativ weit aus der Hauswand heraus ragt.

Wenn dieser Balkon nun vielleicht schon etwas älter ist (20 Jahre aufwärts), könnte es sein, dass bei anderen Balkonen Schäden aufgetreten sind. Z. B. Betonabplatzungen seitlich oder an der Unterseite, die dadurch verursacht werden, dass durch feine Ritzen Wasser in den Balkon eingedrungen ist und die Stahlarmierung zum Rosten gebracht hat. Durch den Rost dehnt sich der Stahl aus und zerstört über kurz oder lang die ganze Betonplatte. (Das ist z. B. auch der Grund, warum so viele Brücken schon nach wenigen Jahrzehnten sanierungsbedürftig sind.)

Vermutlich hat ein Mensch, der was davon versteht, erkannt, dass der Holzbelag mit Schuld daran sein kann. Feuchtigkeit dringt durch das Holz hindurch und bleibt erst einmal in Ritzen zwischen dem Holz und dem Beton stehen und kann nicht abtrocknen. Wenn das Wasser dann in die Betonplatte einsickert... (s. o.)

Der Belag, der jetzt aufgebracht wurde, soll nun dafür sorgen, dass einerseits die Betonplatte von oben her absolut sicher abgedichtet wird und andererseits aber auch ordentlich aussieht. Ein guter Kompromiss.

Wenn kein weiterer Belag aufgebracht wird, kann jegliches Wasser (und im Winter auch Schnee nach dem Tauen) sehr leicht ablaufen und abtrocknen. Sollten irgendwann wieder Schäden auftreten, sieht man sie sofort und bleiben nicht unter einem Belag versteckt.

Ihr solltet froh sein, wenn ihr einen aufmerksamen Vermieter bzw. eine aufmerksame Hausverwaltung habt, die sich wirklich um die Balkone kümmert. Schau Dir mal das an (war gestern im TV):

http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/quer/160512-quer-balkone-100.html

petschi1 
Beitragsersteller
 13.05.2016, 09:58

Danke für die Antwort. Vermutlich haben Sie recht und ich ärgere mich nur umso mehr über die Art der Kommunikation die gewählt wurde, nämlich fast garkeine :-(

bwhoch2  29.01.2017, 12:52
@petschi1

Danke für die Auszeichnung!

Für mich ist das ganze halt eine Mega Verschlechterung, da wir ja die Wohnung direkt mit dem schönen Holzboden auf dem Balkon gemietet haben und dieser nun nicht mehr da ist..

Ich würde den Vermieter anschreiben und höflich fragen, was der Grund war.

Dann auch noch fragen ob es alternative Möglichkeiten gibt und Du Dich an den Kosten beteiligen würdest oder Du es ganz bezahlst.

Aber der Mieter darf doch den Boden verlegen im Mietgegenstand, den er möchte. Was läuft denn da unrund?

Und wir Vermieter schulden doch lediglich den üblichen Gebrauch des Mietgegenstandes.

er ist im recht

du kannst ja einen holzboden drüber legen, den du bei auszug entfernst?

petschi1 
Beitragsersteller
 13.05.2016, 09:25

Nein darf ich nicht. Es wurde untersagt jedweden Boden auf den Balkon zu legen :-(

Für mich ist das ganze halt eine Mega Verschlechterung, da wir ja die Wohnung direkt mit dem schönen Holzboden auf dem Balkon gemietet haben und dieser nun nicht mehr da ist..

Jetzt hat der Vermieter den Holzboden abgerissen und einen Beton/Estrich Boden verlegt mit so "Sprenkeln" drinnen.

Aus welchem Grund? Warum habt ihr ihn gewähren lassen, wenn ihr das nicht wolltet? Wieso darf kein Boden mehr verlegt werden?

petschi1 
Beitragsersteller
 13.05.2016, 09:28

Den Grund kenne ich nicht. Alle Balkons der Nachbarn hatten eben nur Beton. Nur wir einen Holzboden. Ich vermute es sollte für "alle" "schöner" werden.

Gewähren lassen ist gut, es wurde angekündigt das Balkonarbeiten anstehen und alle weggeräumt werden muss. Ich hatte dann per Mail nachgefragt was gemacht wird und erfahren das der Boden erneuert wird. Ich schrieb das wir einen Holzboden drinnen haben und den gern behalten wollen. Da kam als Antwort er wird abgebaut und später entschieden ob wieder aufgebaut wird.. Nun das :-(

Zakalwe  13.05.2016, 09:36
@petschi1

Der Grund wäre hier schon entscheidend. Einfach so einen Boden entfernen, der bei Einzug verlegt war, ohne für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen, darf er meiner Ansicht nach nicht.

TrudiMeier  13.05.2016, 10:55
@petschi1

Alle Balkons der Nachbarn hatten eben nur Beton. Nur wir einen Holzboden.

Da stellt sich mir die Frage, wer den Holzboden da überhaupt verlegt hat. Der Vermieter? Eher nicht, wenn alle anderen Balkone Betonboden hatten und der Holzboden im Mietvertrag nicht aufgeführt ist.

johnnymcmuff  13.05.2016, 12:46
@TrudiMeier

Da stellt sich mir die Frage, wer den Holzboden da überhaupt verlegt hat. Der Vermieter? Eher nicht, wenn alle anderen Balkone Betonboden hatten und der Holzboden im Mietvertrag nicht aufgeführt ist.

Alle Sachen die beim Einzug in der Wohnung sind, gelten als mitvermietet, auch wenn nichts  im  Mietvertrag steht.

Ausnahme: 

Der Mieter hat sie direkt vom Vormieter übernommen.