Balkonentwässerung - Holzboden
Hallo Ratgeber-Community :),
ich habe einen Balkon mit Holzboden, dieser wurde vor 6 Jahren beim Einzug frisch verlegt, das Wasser hat hier keine Möglichkeit abzulaufen. Die Holzlatten wurden Quer verlegt, somit bleibt das Wasser tagelang nach Regenschauern in den Rillen stehen.
Mein Vermieter der den Balkon letztes Jahr gesichtet hat, meinte es wäre meine Schuld, dass der Balkon derart verwittert und "dreckig" wäre, da ich diesen nicht ausreichend reinigen würde.
Beim Dreck handelt es sich um Algen, diese bilden sich schon nach kurzen Regenschauern. Bei Starkregen bleibt das Wasser auch schonmal Tage auf dem Holz stehen.
Ist der Vermieter verpflichtet hier eine funktionierende Entwässerung zur Verfügung zu stellen?
Ist der Mieter dafür Verantwortlich die Algen zu entfernen?
Anbei habe ich zwei Fotos hinzugefügt, diese wurden ca nach 5-7 Stunden nach einem Regenschauer gemacht.
Gruss Jeyms
6 Antworten
Also, derjenige, der für die Verlegung des Holzbodens verantwortlich ist, muss auch für entsprechende Drainage sorgen. Der Vermieter kann Dich nicht für einen Verlegefehler verantwortlich machen, wenn Du für die Verlegung nicht verantwortlich bist.
Auch der Sichtschutz, der die Sonne abhält, ist kein Problem bei DER MENGE Wasser. Das muss erstmal abfließen können, bevor da die Sonne für die Verdunstung einer Restfeuchte sorgt, die übrigens auch so von der Luft aufgenommen wird, ohne dass es einer direkten Sonneneinstrahlung bedarf. Wenngleich diese eine Verdunstung begünstigen würde.
Fakt ist: An mangelnder Pflege liegt das nicht.
Also der Vermieter ist zunächst mal nicht verpflichtet, irgend etwas zu tun. Das mag für dich als Mieter zwar ärgerlich sein, aber letztlich liegt es im Ermessen des Eigentümers, ob er seinen Holzboden so verwittern lässt. Den Schaden hat er ja am Ende. Wenn hier ein Baumangel vorliegt, also nicht fachgerecht gearbeitet worden ist, bist du als Mieter jedenfalls nicht verantwortlich und nicht zuständig !
ich würde den Balkon aber gerne auch nutzen ohne 3 mal im Jahr eine ALGENENTFERNUNG durchzuführen, der Balkon ist zudem super rutschig und mehrfach sind schon leute hier gestürzt
noch kleiner Nachtrag, der Holzboden wurde vom Vermieter selbst verlegt beim Einzug. Kann ich Ihn dann nicht auf seine fehlerhafte Verlegung festnageln ?
Habe im Mietrecht auch gelesen, dass die Algenentfernung nicht dem Mieter zugemutet werden kann.
welche ausrichtung hat dein balkon denn?
wer hat dieses bambus geflecht angebracht, das keine sonne durchlässt?
Dann nimm das mal ab, damit Luft und Sonne an die Planken kommt.. Dann trocknet das auch früher ab. Kannst Deinen VM ja mal freundlich + sachlich drauf hinweisen.. Ostseite ist an und für sich ja nicht schlecht..
Vermieter wurde sachlich drauf hingewiesen, auf Reaktion warte ich jetzt noch. Glaube aber nicht, dass jetzt wie im Winter Luft+Sonne hier was ausrichten.
Vorschlag: Leih Dir so etwa ab März im Baumarkt oder beim Vermieter einen Hochdruckreiniger aus und reinige damit den Balkon. Das ist dann eine Sache von ein paar Minuten. Mach das an einem Tag, wo die Sonne scheint gleich morgens. Das Wasser, das vom Reinigen stehen bleibt, kehrst Du mit einem Besen aus den Rillen weg. Ideal wäre es, wenn unmittelbar nach dem Reinigen der Vermieter sehen würde, dass 1. der Balkon jetzt von Algen befreit ist und 2. jede Menge Wasser stehen bleibt. Der Vermieter würde dann sehen, dass hier ein Mangel bei der Verlegung vorliegt, der vermutlich mit wenig Aufwand beseitigt werden könnte. Die Planken müßten nur ein wenig Gefälle in eine Längsrichtung bekommen.
Vermutlich wird es dennoch nicht ausbleiben, dass immer wieder Algen nachwachsen. Mehrmaliges Reinigen pro Jahr durch Dich wird nicht ausbleiben, denn Du bist in der Tat dafür zuständig, auch wenn es nicht Dein Wunschbelag ist. Rutschgefahr wird dadurch auch deutlich gemindert.
Es gibt auch Algenentferner und man kann Schruppen, aber ich denke, die einfachste Art dürfte der Einsatz eines Hochdruckreinigers sein.
Der Balkon geht nach Osten raus. Das Bambusgeflecht war schon immer am Balkon dran, ist wahrscheinlich vom Vormieter.