Darf ich als Mieter ein Vogelhäuschen auf dem Balkon haben?

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Das Aufstellen eines Futterhäuschens auf dem Balkon für die Winterperiode bedarf keiner Zustimmung des Vermieters. Es ist keine dauerhafte Veränderung an der Mietsache wie z.B. eine bauliche Veränderung. Anders verhielte es sich mit dem Anbringen eines Netzes, wenn man verhindern will, daß eine Katze vom Balkon stürzt. Natürlich ist man als Mieter in der Pflicht, Verunreingungen möglichst zu vermeiden, auf jeden Fall aber dann zu beseitigen. Daran ist man aber wohl selbst auch interessiert. Daß Vögel auf dem Balkon nisten würden, ist kaum zu erwarten. Nester bauen Vögel nur zur Vorbereitung der Brutzeit, und im Winter brüten Vögel in unseren Breiten doch überhaupt nicht. Das scheidet also als Grund für ein Handeln des Vermieters aus.

Kannst Du schon machen - solltest Du aber nur, wenn Du maximal im ersten Stock wohnst. Bei Frost verbrauchen die Vögel extrem viel Energie für einen Flug, daher sollte man sie nicht in größere Höhen locken, sondern lieber in Bodennähe füttern, denn dort halten sich sich im Winter auch auf.

Sofern nichts beschädigt wird und kein anderer Mieter belästigt wird, darfst Du das...

Du darfst ein Vogelhäuschen anbringen. Aber nur so, daß deine "Untermieter" nicht von dem entstehenden Schmutz belästigt werden!

Im Zweifelsfall trotzdem den Vermieter fragen.

Hallo, was das betrifft, würde ich den Vermieter nicht um Erlaubnis fragen. Ich würde aber Vorkehrungen treffen, dass kein Vogelfutter auf den darunter liegenden Balkon fällt. Das gilt auch für´s Nisten. Somit ist Ärger von vornherein ausgeschlossen. Lass die Freude an den Piepmätzen also nicht nehmen. lg.