Kontopfändung durch IKK

7 Antworten

Es handelt sich um eine Schadenersatzforderung und demzufolge muss es auch einen vollstreckbaren Titel geben. Den musst Du in die Hand bekommen. Lasse Dir von der IKK das Aktenzeichen und das Gericht geben. Dann musst Du die Sache nochmal prüfen. Die Rechtsmittelfristen sind höchst wahrscheinlich verstrichen. Wenn es aber so ist, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, könntest Du nur noch eine Nichtigkeitsklage anstreben. Bis dahin kannst Du jedoch kaum etwas gegen die Vollstreckung tun.

danke, für die viele antworten. Ich habe heute das schreiben vom Amtsgericht mit dem Aktenzeichen erhalten, wo es damals um diese sache ging. In dem beschluss steht das es im ermittlungsverfahren wegen unzureichender bewweislage eingestell wurde. Dies faxe ich jetzt zur KRankenkasse, mal sehen was passiert. In Berlin ist das mit der rechtsberatung sone sache....hier bekommt man termine...und diesen monat würde ich für meinen bezirk keinen mehr bekommen. Ich werde denke ich direkt einen anwalt aufsuchen. Danke nochmals

Wer soll daraus schlau werden bzw. das soll überhaupt lesen?

DoppelMutti 
Beitragsersteller
 14.03.2011, 14:23

was ist daran nicht zu verstehen? einfach lesen und gut is, leider sind nicht so viele zeichen frei um das ich alles mit absatz schreiben konnte, ich will wissen, kann ich für die sache belangt werden, obwohl ich weder strafrechtlich angeklagt noch veruteilt wurde.

miniwo  14.03.2011, 14:28
@DoppelMutti

Was daran nicht zu verstehen ist? Du schreibst in so einem Wirrwarr, da blickt doch kein Mensch durch, was Sache ist. Da ist Scanner wohl nicht der einzigste.

Jep ihr ward beide bei der IKK versichert aha er noch immer noch du hast den Vollstreckungsbescheid angefordert und es ist nichts passiert eine KP wird beim Amtsgericht beantragt und kann da im Prinzip auch wieder freigeschaltet werden das nur nebenbei. Es ist sehr unrealistisch das Dir für Kosten die dein Bruder verursacht solche Konsequenzen entstehen ok dein Problem geh mit allen Papieren die Du hast zum Amtsgericht und schildere den Fall falls das Konto wieder freigestellt und von der Bank nicht gekündigt wurde wandele es sofort in sogenanntes P Konto um damit du erst mal Ruhe hast wie hoch ist die Forderung?

DoppelMutti 
Beitragsersteller
 14.03.2011, 20:31

vor 5 jahren 384€ heute sagte man mir am telefon 594€

Lankowpeter  14.03.2011, 21:30
@DoppelMutti

Ich habe jeden Tag damit zutun was Du machen kannst habe ich Dir geschrieben viel Glück falls du noch irgend welche Hilfe brauchst schick ne PN

Geh zum Anwalt oder zur öffentlichen Rechtsauskunft, das kann (und darf) dir hier niemand beantworten. (Und auch wenn du hier eine Antwort bekommst: Die kannst du dir genauso gut ans Knie nageln...)

Gruß Ragnar

DoppelMutti 
Beitragsersteller
 14.03.2011, 14:30

okay...dann verstehe ich nicht wozu es diese seite gibt, wenn man hier keine antworten geben darf, schliesslich heisst die seite ja gutefrage.net ;) ich wollte ja auch nur wissen ob man belangt werden kann, wenn man nicht verurteilt wurde... aber wenns keiner weiss...dann reichts auch wenn man einfach keine antwort gibt ;)

bestb2b  14.03.2011, 14:50
@DoppelMutti

Sie heißt "GuteFrage.net" aber nicht Rechtsauskunft.net

DoppelMutti 
Beitragsersteller
 14.03.2011, 15:14
@bestb2b

und ich stellte eine frage ;) und wollte keine rechtsberatung, lediglich, können die mich belangen, obwohl weder ein verfahren noch eine anklageschrift etc. erstellt/eröffnet wurde. Anstatt so hohle kommentare wie weiter oben abzugeben, sollten dann manche leute lieber garnichts schreiben. Denn es steht hier nirgends geschrieben, das ich eine frage zum thema strafrecht nicht stellen darf.

Ragnar12983  14.03.2011, 16:18
@DoppelMutti

Du brauchst aber eine Rechtsberatung.

Außerdem hab ich ja nicht geschrieben, dass du die Frage nicht stellen darfst, sondern, dass du keine vernünftigen Antworten bekommen wirst. Das ist etwas anderes. Und "hohle Kommentare" verbitte ich mir. Ich meine den Kommentar ernst, und auch du solltest ihn ernst nehmen (wenn nicht, ist dir eh nicht zu helfen):

Geh zu einem Anwalt!

Punktum.

DoppelMutti 
Beitragsersteller
 14.03.2011, 17:19
@Ragnar12983

ich meinte nicht dein kommentar Ragnar ;) ein hohles kommentar ist, das diese frage ein fake sein soll...da hat jemand keine ahnung und spass daran hier irgendwelche dummen antworten zu schreiben. Immerhin ist das ne site wo man sich gegenseitig helfen kann, in dem man evtl. erfahrungen austauschen tut. Und wenn man keine gemacht hat, bzw. keine ahnung finde ich sollte man einfach ma die finger still halten. Wenn ich sage ich habe in den letzten 5 jahren nichts erhalten und jetzt wurde einfach gepfändet ist das so, es ist nicht mein niveau solche seiten mit unsinnigen threads voll zu müllen. ich werde mir in zukunft aber überlgen hier fragen zu stellen, wenn solche leute wie Lankowpeter hier "fragant" sind

Ragnar12983  14.03.2011, 20:45
@DoppelMutti

Da sollte dir eigentlich jeder Anwalt helfen können - Pfändungen usw. gehören für die zum Tagesgeschäft. Wie geschrieben kannst du es auch bei der öffentlichen Rechtsauskunft deiner Stadt versuchen (für Hamburg wäre das z.B. http://www.hamburg.de/oera/ ), die können dir dann auch einen entsprechenden Anwalt empfehlen.

Gruß Ragnar