Kollektivstrafe im Jugendwohnheim?

8 Antworten

Man sollte sich mit der ganzen Gruppe zusammensetzen und dieses Problem ansprechen, die Leute direkt ansprechen, die eben sche**e bauen.

Die Erzieher sind nicht für euer handeln verantwortlich, man muss auch mal selber den Mund aufmachen und nicht den Erziehern die Verantwortung für alles übertragen.

Lumina2701 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 23:01

Diejenigen die aber so schlimm sind, lassen sich nichts sagen und immer wieder tun sie vor uns, als hätten sie das Problem verstanden, doch machen die kurz darauf das Gegenteil und sind wieder Abgänging usw.... Es bringt nichts , die Erzieher sollten mind. einen rauswerfen.

Monobraue1330  18.06.2019, 06:08
@Lumina2701

Kann man die nicht anzeigen oder sowas? D

Da du in einem Wohnheim wohnst haben die dortigen Erzieher die Erziehungsberechtigung über dich.

Über Erziehungsmaßnahmen lässt sich streiten und auch ich finde Kollektivstrafen wenig sinnvoll allerdings ist das in deinem Fall von keiner Strafrechtlichen Relevanz da Erziehungsmaßnahmen solange rechtlich Erlaubt sind solange keine körperliche oder seelische Gewalt angewendet wird.

Lumina2701 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 15:55

Aber irgendwas muss ich doch dagegen tun können, denn wenn die Mitbewohner irgendwas hier beschädigen, geht das auch von meinem Geld ab... Und das verschlechtert wiederum meinen Lebensstandard, nur weil der Täter zu feige ist, seine Tat zu gestehen.

Jeder trägt für seine Taten eine individuelle Verantwortung. Deshalb sind Kollektivstrafen grundsätzlich unzulässig. Grundsätzlich heißt aber auch,dass es Ausnahmen geben kann,etwa wenn aus einer Gruppe heraus ein Einzelner geprügelt oder gemobbt hat und der Täter nicht ermittelt werden konnte.

Die Tatsache, dass Kollektivstrafen verboten sind, liegt der Gedanke zugrunde, dass es eine Strafe nur dann geben kann, wenn jemandem ein Vergehen nachgewiesen werden kann. Eine Gruppe zu bestrafen, weil die Tat einem Einzelnen nicht nachgewiesen werden kann, ist nicht zulässig.

Welcher Paragraph im Strafgesetzbuch bzw. im Zivilrecht ist, weiß ich leider nicht.

Gruß Matti

Wenn es etwas nicht gibt, z.B. ein Gesetz für Kollektivstrafen, gibt es auch nichts(Gesetz), was "dagegen" geschrieben ist. Eine Argumentation könnte man aus dem Link "Kollektivstrafen-gegenueber-Schuelern" ziehen.

Was aber rechtlich geklärt werden könnte, wäre das Verbrauchen deines Geldes. Wer finanziert dich, wer regelt deine finanziellen Dinge? Denn es müsste eine rechtliche Grundlage für Zahlungen "deinerseits" geben. Nur wenn man "unter Betreuung" steht, ist alles nicht so einfach.