ist es Fremden erlaubt in mein Auto einzusteigen und sich zu weigern, nach meiner Aufforderung ausszusteigen und trotzdem sitzen zu bleiben?

9 Antworten

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Wenn man in ein fremdes Fahrzeug steigt und sitzenbleibt, könnte das den Tatbestand der Nötigung erfüllen.

Aber auch ohne strafrechtliche Relevanz, in solchen Fällen hilft dir das bürgerliche Recht weiter. Das Hineinsetzen in das Fahrzeug stellt m.E. eine Besitzstörung (§ 862 BGB) dar. Gegen diese Besitzstörung kann man sich im Rahmen der Notwehr (§227 BGB) und der Selbsthilfe (§ 229, § 859 Abs. 1 BGB) wehren.

In kurzen Worten: du darfst ihn gewaltsam aus deinem Auto rausschmeißen.

Im Übrigen: auch die Polizei hätte helfen können, Schutz privater Rechte ist auch eine polizeiliche Aufgabe. Die Polizei kann auch private Rechte schützen, wenn gerichtliche Hilfe nicht oder nicht rechtzeitig zu erlangen ist. Ich vermute mal, dass die Beamten in deinem Fall die Rechtslage verkannt, bzw. die Besitzstörung nicht erkannt haben.

§ 248b StGB sagt eindeutig, dass ein unbefugter "Gebrauch" eines Fahrzeugs verboten / strafbar ist.

Wenn jemand einfach so in ein Auto steigt, um mitzufahren, so ist das ein Gebrauch. Selbst ein einfaches Reinsetzen ist als Gebrauch zu werten.

Die Gesetze rund um das Thema Hausfriedensbruch kommen beim Auto nicht zum Tragen, da es sich bei dem beweglichen Gegenstand "Auto" nicht um ein Gebäude oder etwas ähnlichem handelt.

Grüße, ------>

furbo  14.01.2016, 16:03

Selbst ein einfaches Reinsetzen ist als Gebrauch zu werten.

Woher hast du dieses Wissen?

Der BGH sieht das etwas anders:

"Gemeint ist das vorübergehende eigenmächtige Ingangsetzen des Fahrzeugs zur selbstständigen Fahrt, als das Gebrauchen als Fortbewegungsmittel" (NStZ 82,420, BGH 11,49)

PoisonArrow  15.01.2016, 07:49
@furbo

In der Tat ist umstritten, wie es sich genau mit der Unbefugtheit verhält. Art und Dauer des "Gebrauchs" sind in vielen Bereichen, die nicht näher definiert werden, somit eine Grauzone.

Ganz sicher ist unbefugter Gebrauch NICHT nur das Fahren von A nach B.

Denke aber, dass Du mit der "Besitzstörung,...." / BGB die bessere Grundlage zu diesem Thema stellst.

Danke für Deinen Kommentar!

Grüße, ----->

Natürlich ist das verboten. Das sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand, dass man sich nicht einfach in fremde Autos setzen darf. Gesetzlich geregelt ist das hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/903.html

"Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen."

Was waren das bitte für Polizsten?

ronnyarmin  14.01.2016, 14:23

Inwiefern wirkt Jemand auf mein Eigentum (hier: mein Auto) ein, indem er sich hineinsetzt? An der Weiterfahrt hindert er mich dadurch nicht.

WhoozzleBoo  14.01.2016, 14:25
@ronnyarmin

Meines Erachtens nach ist schon die Berührung eine Einwirkung.

furbo  14.01.2016, 16:28
@WhoozzleBoo

Nicht schlecht, dein "gesunder Menschenverstand". Du gehst  in die richtige Richtung (als einziger). Das Berühren kann je nach Art  eine Eigentums- oder Besitzstörung sein.

Es ist in der Tat nicht verboten, weil das Auto nicht zur Privatsphäre gehört, wie es etwas beim Betreten deiner Wohnung wäre.

Die Polizisten hatten Recht. Sich in ein fremdes Auto zu setzen ist nicht verboten.

Es ist aber auch nicht verboten, dass der Fahrer seine Fahrt fortsetzt und den unfreiwilligen Fahr-'gast' dorthin befördert, wo der nicht hinmöchte. Dann kann er sehen, wie er wieder zurückkommt.

PoisonArrow  14.01.2016, 14:27
§ 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

Jemand, der sich in ein Auto setzt und dazu nicht befugt ist, benutzt das Fahrzeug gegen den Willen des Eigentümers (Besitzers/Halters) und handelt somit widerrechtlich.

Die Polizisten hatten zwar recht, wenn sie behaupten, dass diese Tat kein Hausfriedensbruch ist, doch laut Strafgesetzbuch ist es keinesweg erlaubt.

Grüße, ----->

Ich würde darin eine Nötigung erkennen. 

So hat das BVG festgestellt, dass Nötigung auch dann vorliegt: "Mithin „kann die physische Einwirkung […] auch in der Errichtung eines
körperlichen Hindernisses bestehen, das der beabsichtigten Handlung […]
entgegensteht“.

Genau das trifft hier zu. Durch das Platz nehmen kann dein Bekannter die geplante Fahrt nicht durchführen.