Sind Kollektivstrafen bei der Arbeit legal?

5 Antworten

In der Arbeitswelt gibt es Arbeitsanweisungen, die ein Vorgesetzter gibt. Das Putzen einer Betriebsküche, mag jetzt nicht mit deiner beruflichen Tätigkeit in Einklang stehen, aber eine solche Tätigkeit kann der Arbeitgeber durchaus verlangen. Von daher ist die arbeitsrechtlich keine Strafe. Eine Strafe wäre eine Abmahnung, weil du dich einer Arbeitsanweisung widersetzt hast.

Du könntest dich an den Betriebsrat wenden, der sich für eine gerechtere Regelung stark machen kann. Sollte es keinen Betriebsrat geben, kannst du selbst mit deinem Arbeitgeber reden und ihm deine Sicht erklären und darauf hoffen, dass er deiner Argumentation folgt und eine andere Putzregel erlässt.

biolaxy 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 15:52

Aber wofür hat man dann eine Putzfirma?

HaudeginAlexa  27.05.2019, 15:55
@biolaxy

Das ist eine Frage, die du deinem Chef stellen kannst. Ich habe keine Ahnung, was dein Chef im Vertrag mit der Putzfirma vereinbart hat. Im Allgemeinen haben Putzfirmen einen klar definierten Reinigungsauftrag, wo genau festgelegt ist, was, wann und wie oft gereinigt wird. Sonderaufträge kosten extra.

ChristianLE  27.05.2019, 15:56
@biolaxy

Eine Putzfirma räumt ja aber nicht das dreckige Geschirr oder Essensreste der Belegschaft weg. Bei uns ist das genauso. Die Reinigungsfirma macht nur den Boden sauber und vielleicht auch mal die Arbeitsplatten.

Wenn da aber noch Geschirr darauf steht, fässt der Reinigungsdienst diese auch nicht an

biolaxy 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 16:01
@ChristianLE

stimmt auch wieder

gutefrageuser03  27.05.2019, 16:03
@biolaxy

Wofür hat man Angestellte??? Um die Küche verschmutzen zu lassen und dann teure Sonderaufträge zu erteilen? Da versperrt der Unternehmer lieber den Zugang zur Küche.

biolaxy 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 16:04
@gutefrageuser03

Wenn es nach mir geht brauch ich keine Küche...

gutefrageuser03  28.05.2019, 16:13
@biolaxy

Es geht aber nicht nach dir!!!!!!! Das solltest du doch verstanden haben. Was der Chef sagt, wird auch so gemacht - egal ob du willst oder nicht! Wem das missfällt, kann gehen...

Das hat doch nichts mit einer Kollektivstrafe zu tun.

Hier geht es darum, dass die zur Verfügung gestellten Aufenthaltsräume auch von der Belegschaft in Ordnung gehalten werden.

Wenn die Kollegen das nicht von alleine schaffen, muss halt ein Putzplan aufgestellt werden.

Die Alternative wäre, dass der Arbeitgeber einfach sämtliche Küchen ausbaut und Ihr dann schauen könnt, wo ihr euer Essen machen könnt.

biolaxy 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 15:53

Naja ich mache mir ja nicht mal etwas zu essen, das einzige was ich in der Küche mache ist am Wasserspender wasser holen

ChristianLE  27.05.2019, 15:54
@biolaxy

Du könntest aber. Letztendlich ist das "Kindergarten", aber wenn es einzelne nicht hinbekommen, dann müssen halt andere ran.

Warum spricht man nicht einfach mal ein paar ernste Worte mit den "Schmutzfinken"?

biolaxy 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 15:56
@ChristianLE

weil es mehrere sind und alle es nicht einsehen

Das ist ok und nicht als Strafe zu sehen. Man kann im Betrieb an mehreren Stellen eingesetzt werden.

biolaxy 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 15:48

Unser vorgesetzer meinte aber es ist als "Strafe" da es Mitarbeiter gibt denen es komplett egal ist wie die Küche aussieht nachdem sie sie verwendet haben

I.d.R. hat die GL das Hausrecht und kann solche Regeln durchaus aufstellen.

ist das ok

Ja, das ist okay. Es ist nicht unüblich, daß man gelegentlich etwas mehr als nur den eigenen Arbeitsplatz in Ordnung halten muß.