NRW Schulgesetz Kollektivstrafe?
Hallo Leute
Mein Problem ist folgendes:
Ich gehe auf eine Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen.
Vor einiger Zeit haben mehrere Schüler aus meiner Klasse einen Stuhl kaputt gemacht. Der Stuhl gehört natürlich der Schule. Unsere Klassenlehrer haben uns gefragt wer den Stuhl den kaputt gemacht hat aber niemand hat es zugegeben ( ich weiß leider auch nicht wirklich wer es war Ich habe zwei Namen gehört die es angeblich waren aber ganz sicher ist es nicht ). Jedenfalls haben unsere Lehrer uns dann gesagt da niemand sich für den Schaden meldet werden sie von uns allen jeweils 5€ verlangen um einen neuen Stuhl zu kaufen. Jedoch finde ich das es nicht gerecht ist da ich und viele andere aus meiner Klasse den Stuhl nicht kaputt gemacht haben. Ich habe im Internet recherchiert und habe herausgefunden das das anscheinend eine Kollektivstrafe ist aber so ganz verstanden habe ich es nicht. Wo steht diese Kollektivstrafe im Schulgesetz NRW und ist die Situation die ich euch gerade erzählt habe wirklich eine Kollektivstrafe oder nicht? Und sind Kollektivstrafen verboten oder dürfen unsere Lehrer 5€ verlangen?
Ich danke schonmal für jede hilfreiche Antwort.
3 Antworten
Da das Geld zur Regulierung des Schadens verwendet wird, ist es maximal eine kollektive Wiedergutmachung, aber keine Strafe. Eine Kollektivstrafe wäre, wenn die Klasse deswegen nachsitzen müsste.
Was beides nicht möglich ist. Hier in Deutschland haftet für angerichtete Schäden nur der Verursacher. ist der nicht festzustellen, hat der Geschädigte Pech gehabt.
Be Androhung einer Kollektivstrafmaßnahme durch den Lehrkörper würde ich diesen mal freundlich auf das Landesschulgesetz und das Strafgesetzbuch hinweisen.
Kollektivstrafen sind grundsätzlich verboten.
Egal ob in der Schule oder privat.
Das sind drei Ebenen:
- Kollektivstrafen sind grundsätzlich verboten, sei denn, die Schuld ist allen anzurechnen.
- In deinem Fall handelt es sich überhaupt um keine Strafe, sondern um Schadenersatz. Und den zahlt nur der Verursacher. Wenn der nicht zu finden ist - Pech!
- Ist eine definierbare Gruppe der Schädiger (Beispiel: Drei Jugendliche zerkratzen meinen Wagen, ich kriege aber nur einen. Dann kann ich diesen für den Gesamtschaden haftbar machen. Der kann sich dann seinen Anteil bei den anderen holen.
stimmt
Dem ist nichts hinzuzufügen. Sternchenantwort!