Kollektivstrafe auf einer Privatschule?
Letzte Woche haben wir eine kollektivstrafe bekommen, weil 3 von 27 schülern am anfang vom geschichtsunterricht nicht auf ihren plätzen saßen. Jeder muss eine halbe Seite im Geschichtsbuch auswendig lernen. Wie gesagt: ich bin auf einer privatschule und da ist das ja mit dem gesetz manchmal anders. ich habe überall gelesen, dass es für staatliche schulen verboten ist, kollektivstrafen zu geben aber für private stand da nichts.. weiß jemand was dazu?
7 Antworten
Sowas würde ich als unbeteiligter Schüler an keiner Schule akzeptieren.
Da jedoch hier konkret das Auswendiglernen einer halben Buchseite nicht wirklich eine Bestrafung ist, sondern durchaus eine normale Hausaufgabe darstellt, würde ich das nicht so eng sehen.
Sofern die Schuldigen bekannt sind, sind auch nur diese mit einer Strafe zu belegen. Andere, die nicht den Beginn des Unterrichts gestört haben, trifft auch keine Schuld und damit kein Recht diese zu strafen.
Sie sollten sich weigern zu unrecht abgestraft zu werden und bei der Schulleitung persönlich sowie durch Ihre Eltern Protest einlegen mit dem Ziel, der betreffenden Lehrperson wieder in die Normalität des Unterrichts zu verhelfen.
Vielleicht erhält er ja einen Oscar....
Es geht hier nicht um Kinderkram, sondern um Disziplin.
Wenn die Schuldigen bekannt sind, darf keine Kollektivstrafe greifen, denn was kann A schon dafür, wenn B Mist macht. Kollektivstrafen sind altmodisch und auch nicht gesetzlich.
Andere, die nicht den Beginn des Unterrichts gestört haben, trifft auch keine Strafb.
Ja, weil andere, die nicht gestört haben ja auch gegen keine Regel verstoßen haben, somit also nicht falsch gemacht haben und die Strafe dann unrecht wäre
ich habe überall gelesen, dass es für staatliche schulen verboten ist, kollektivstrafen zu geben aber für private stand da nichts
Für private ist das eigentlich auch verboten.
ich habe überall gelesen, dass es für staatliche schulen verboten ist, kollektivstrafen zu geben aber für private stand da nichts
Wenn die Schulordnung deiner Privatschule das erlaubt dann wirst du nichts dagegen tun können
Schulordnungen dürfen aber nicht frei ins Blaue hinein interpretiert werden.
Das stimmt nur wenns dort explizit steht
nur mal so: das gibts auch an öffentlichen schulen. heißt dann nur anders ;)
warum machst dir deswegen denn so gedanken? dann lernst einfach die seite und gut ist. du musst in der schule so viel lernen und hast schon so viel gelernt, da ist so eine seite doch ein klacks!
lass den kopf nicht hängen, vielleicht ist die seite ja sogar interessant? geschichte ist garnicht immer nur schnöde und langweilig ;)
So ein Kinderkram. Wegen so einer Lapalie gleich einen Film drehen ?