Kollektivstrafen inwieweit erlaubt? - Schulgesetz Hessen
Hallo zusammen,
Würde gerne von euch wissen, inwiefern Kollektivstrafen in der Schule erlaubt, bzw. verboten sind. Der vorliegende Fall: Wir haben eine Klausur (Q3) geschrieben, welche vierstündig war und das gesamte Halbjahr umfasste. Im Nachhinein kam raus, dass ein Spicker auf der Toilette gefunden wurde. Da man die Person nicht eindeutig identifizieren konnte, wurde heute bestimmt, dass die Gesamtheit der 13. Jahrgangsstufe bestraft werden muss und die Klausur nun morgen nachgeschrieben wird - die erste Klausur wird mit 0 Punkten bei jedem gewertet. Zudem gibt es auch nicht mehr wie bei der ersten Klausur die Möglichkeit, zwischen 2 Vorschlägen auszuwählen (wie es ja beim "Vorabi" üblich ist), sondern es wird nur eindn Vorschlag geben. Nebenbei kommen noch etwa 20 Seiten zusätzlicher Stoff dran, was insgesamt einen Lernaufwand von über hundert Seiten ergibt. Nebenbei sei gesagt, dass wir auch noch übermorgen den 2. Lk und Gk Mathe schreiben. Aber das nur nebenbei.... Ist es also erlaubt, alle Schüler nachschreiben zu lassen und die erste Klausur mit 0 zu werten? Falls nein bitte mit Link zum Gesetz. Es geht mir nicht darum einen Lehreranzuzeigen oder blosszustellen. Ich möchte lediglich eine zweite Klausur vermeiden, die zudem noch deutlich schwieriger wird als die erste.
Mfg
3 Antworten
Ich denke, da kann Euch nur ein Anwalt helfen. Es muss a) geklärt werden, ob dieser Fall in die Rubrik Kollektivstrafe fällt und b) ob ein gefundener Spickzettel ausreicht, um ALLEN Schülern zu unterstellen, dass sie tatsächlich gespickt haben? Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass sich alle Schüler des Spickers bedient haben.
Es werden doch wohl nicht alle die gleiche Klausur abgegeben haben. Anhand des Spickers müsste bei der Auswertung festzustellen sein, welche Arbeiten mit dem Spicker übereinstimmen. In den Arbeiten, in denen es keine Übereinstimmung mit dem Inhalt des Spickers gibt, besteht auch keine Veranlassung, Betrug zu unterstellen.
Schau auch mal hier:
http://www.123recht.net/Kollektivstrafen-gegenueber-Schuelern-sind-unzulaessig-__a3288__p2.html
Im Schulrecht NRW heißt es unter anderem: "(1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist."
Fragt sich nur, ob euer Fall unter diesen § fällt.
Abgesehen davon zeugt es schon von einer gewissen Schizophrenie, wegen eines gefundenen Spickers so ein Aufstand zu machen.
Gruß Matti
inwiefern Kollektivstrafen in der Schule erlaubt?
Gar nicht. Im Zweifelsfall Beschwerde einlegen/Anwalt nehmen.
dafür gibts es keinen gesetzesparagraph. das ist viiieeel zu speziell. tut euch doch einfach zusammen und geht als kollektiv nicht zur klausur, was sollen die lehrer denn dann machen? die werden nicht jeden eine 6 geben!
wenn keiner hingeht werden sie nich jeden eine 6 geben. dafür würd ich meine hand ins feuer legen.
Doch, das tun sie im Zweifelsfall. Hatten wir übrigens auch schon überlegt, aber da bei einer Wiederholungsklausur die bessere Note zählt, wäre diese dann die erste, also 0 Punkte. Mal davon abgesehen benötigt man bei Fehlstunden zur Klausur ein Attest...