Ist es eine Kollektivstrafe, wenn...?
im Sportunterricht zwei Wähler der Jungs-Teams nicht fähig sind, zwei gleichstarke Teams zu bilden und der Sportlehrer alle Jungs zum abschreiben verdonnert, obwohl nur die wählenden Schüler schuld daran sind?
Wenn ja, ich las mir mal das Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. August 2017 (Nds. GVBl. S. 260)
durch.
Warum steht bei §47 dass dieser aufgehoben wurde?
Eigentlich müsste dort doch folgendes Stehen:
Mitwirkung der Schule an der Erziehung § 47.
(1) Im Rahmen der Mitwirkung der Schule an der Erziehung der Schüler (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) hat der Lehrer in seiner Unterrichts- und Erziehungsarbeit die der Erziehungssituation angemessenen persönlichkeits- und gemeinschaftsbildenden Erziehungsmittel anzuwenden, die insbesondere Anerkennung, Aufforderung oder Zurechtweisung sein können. Diese Maßnahmen können auch vom Klassenvorstand und vom Schulleiter (Abteilungsvorstand), in besonderen Fällen auch von der Schulbehörde erster Instanz ausgesprochen werden. Der erste Satz gilt auch für Erzieher im Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen.
(2) Wenn es aus erzieherischen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung notwendig erscheint, kann der Schulleiter einen Schüler in eine Parallelklasse, bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen auch in einen anderen Lehrgang versetzen. Wenn mit einer solchen Maßnahme nicht das Auslangen gefunden werden kann, kann die Schulkonferenz (bei Schulen, die in Fachabteilungen gegliedert sind, die Abteilungskonferenz) die Stellung eines Antrages auf Ausschluß des Schülers (§ 49 Abs. 2) androhen.
(3) Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten.
(4) Im Rahmen der Mitwirkung an der Erziehung kann das Verhalten des Schülers außerhalb der Schule berücksichtigt werden; hiebei dürfen nur Maßnahmen gemäß Abs. 1 und § 48 gesetzt werden. Eine Bestrafung für ein Verhalten, das Anlaß zu Maßnahmen der Erziehungsberechtigten, der Jugendwohlfahrtsbehörden, sonstiger Verwaltungsbehörden oder der Gerichte ist, ist unzulässig.
Seit wann ist dies so, und ist es noch eine Straftat Kollektivstrafen zu verhängen?
Mit freundlichen Grüßen, D1sc0rd
8 Antworten
In diesem Fall eine Strafe zu verhängen, egal ob an die zwei Wähler oder an die ganze Gruppe, stellt in meinen Augen ein Armutszeugnis für den Sportlehrer da.
Der muss in der Lage sein, Leute einzuteilen und im Sport zu unterrichten. Riegen durch zwei Schüler wählen zu lassen, ist doch schon aus psychologischen Gründen veraltet...weil immer bestimmte Schüler die Letzten sind. Das tut weder diesen Schülern, noch der Gemeinschaft, gut. Insofern freut es mich, dass sein Plan nicht aufging.
Die Eltern sollten sich über diesen unfähigen Pädagogen beim Direktor beschweren und Niemand sollte die Strafarbeit schreiben. Schafft ihr das, alle zusammen zu halten. Nicht die beiden Wähler zu dissen?
Wie lang sind denn eure Unterrichtseinheiten? Soll ich Dir mal sagen, wie oft ich auf der Toilette war, während des Unterrichts, in meiner gesamten Schulzeit?
Noch nie. Unsere Unterrichtseinheiten waren immer 45 Minuten lang. Selbst in der Berufsschule, wo die Unterrichtseinheiten 90 Minuten lang waren, verließ ich diese nie.
Wir waren doch keine Kleinkinder!
Wie oft gehen eure Lehrer während des Unterrichtes auf Toilette? Kommt das überhaupt vor?
Wenn ständig jemand draußen ist, ist ja kaum noch normaler Unterricht möglich.
....
Fertig machen oder Beleidigungen, das geht natürlich nie. Da hast Du recht, das solltest Du ansprechen.
Es geht doch nicht darum, wie oft Du oder irgendjemand während des Unterrichts aufs Klo muss. Fakt ist, dass es verboten ist, jemanden daran zu hindern. Es geht auch nicht darum, die Häufigkeit der Toilettengänge zu bewerten oder einzuschränken.
Es ist der falsche Unterricht, wenn man nicht ungehindert aufs Klo gehen kann. Und wenn jemand aufs Klo geht, obwohl er nicht muss, sollte ich mir als Lehrer Gedanken um meinen Unterricht machen. Es scheint nämlich der falsche zu sein, wenn Schüler lieber auf dem Klo sind, als im Klassenraum.
Und - dann schließt sich halt das Kollektiv zusammen und verweigert diese wohlgemerkt sinnfreie Strafarbeit.
Ja ist eine Kollektivstrafe.
(Die frage ist nur ob sich die jungs vllt dazu abgesprochen haben dann wären sie ja alle beteiligt gewesen)
Ich bin selber einer dieser Jungs, welche auf der Bank saßen und warteten, bis die Wähler einen dran nahmen. Aus meiner Sicht sind insgesamt 4 Schüler beteiligt:
Die 2 Wähler + 2 Weitere Schüler. Einer der Schüler wurde gewählt, so, dass die 2 stärksten (leistungsfähigsten) Schüler unserer Klasse in einem Team waren, was den anderen Schüler Nr. 4 nicht gepasst hat. Und stattdessen dass der Lehrer uns quasi als Kompromiss einteilt, wurden wir (alle Jungs) zum abschreiben gezwungen.
Jo das ist an sich nicht zulässig aber schwer zu beweisen im nachhinein.
Das stimmt.
Könnte sich nicht quasi die Klasse bei dem Schulleiter beschweren gehen, da es nicht nur die unschuldigen Jungs gestört hat, sondern auch die Mädchen, welche die ganze Stunde ohne Unterbrechung durchspielen mussten...?
Das ist ja auch nicht das einzige, was mein Lehrer gemacht hat. Aber auf mehr möchte ich in dieser Frage nicht eingehen.
Jo beschwert euch mal kollektiv über den lehrer und wenn der rektor nichts tut gibts andere optionen^^
Ok, vielen dank :)
Hallo.
Warte doch einfach ab, Frau Heiligenstadt wird wohl kein Ministeramt bekommen. Ihr Familienclan ist ja gut versorgt.
Ob das 'Gesetz so bleit oder ob es noch einmal mehr umgepflügt wird.
Im Moment wird dir das keiner beantworten können.
Das vorweg.
Der Lehrer hat nicht falsches gemacht.
Mit Gruß
Bley 1914
Kollektivstrafen sind verboten, jetzt ist nur die Frage ob ihr alle rumgeblödelt habt, oder ob ihr brav auf der Bank saßt und nur die Wähler Unfug gemacht haben
Bis auf die Wähler saßen alle auf der Bank und haben keinerlei Unfug gemacht.
und die wähler haben inwiefern unfug gemacht? indem sie die mannschaft nach sympathie ausgewählt haben und die schlechten sportler nicht bis zum schluss auf dem bänkchen hocken mussten, oder was?
Nein, die haben in sofern Unfug gemacht, dass sie anfingen zu Streiten, weil die Wähler unfair gehandelt haben. Die auf der Bank wartenden waren komplett bis auf einer unbeteiligt daran.
wieso haben die wähler unfair gehandelt, wenn sie sich geweigert haben, die schlechten sportler vorzuführen.
ist ja eine art der zurücksetzung - so wie mit dem finger auf jemanden zeigen.
bei solchen aktionen von schülern sollte ein lehrer vielleicht einfach mal das denken anfangen...
Danke für deine Antwort.
Ja, ich habe nichts gegen die Wähler (ich kann nicht für die anderen sprechen. Das weiß ich nicht.) Ich bin allgemein kein Freund von fertig machen oder Beleidigungen.
Ich als Klassensprecher werde meiner Mutter, welche stellvertretende Elternrats vorsitzende ist in Kenntnis setzen und mich auch noch einmal mit der Klasse beim Direktor beschweren, da dies nicht das einzige ist, was der Lehrer nicht machen sollte.
Er verbietet z.B. oftmals den Toilettengang während des Unterrichts, was gegen einige Gesätze verstößt (u.A. dem Grundgesetz).