Gesetz zum Verbot vom Tragen eines Messers in der Schule?
Existiert ein allgemein geltendes Gesetz im Bundesland Nordrhein Westfalen, welches das Verbot vom Tragen eines gefährlichen Gegenstandes, eines Messers beispielsweise, in Schulen vorsieht? Wenn es existiert hätte ich gerne einen exakten Verweis auf den Paragraphen.
Es geht in meinem Fall um ein Messer, das laut des Waffengesetzes frei in der Öffentlichkeit geführt werden kann. Die Schule um die es geht hat an keiner Stelle in seiner Hausordnung ein Verbot des Tragens beschrieben.
Ich möchte bitte nicht lesen was als Schüler ratsam wäre, bitte beantwortet lediglich die Frage. Hier nochmal:
Existiert ein allgemein geltendes Gesetz im Bundesland Nordrhein Westfalen, welches das Verbot vom Tragen eines gefährlichen Gegenstandes, eines Messers beispielsweise, in Schulen vorsieht? Wenn es existiert hätte ich gerne einen exakten Verweis auf den Paragraphen.
5 Antworten
In Deutschland gibt es dazu das Waffengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
Erläuternde Ausführungen findest du hier: https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/
In Schulen aller Bundesländer sind Waffen jeder Art, u. a. Messer mit feststehender Klinge, und überhaupt alle Gegenstände, die als gefährlich einzustufen sind, grundsätzlich verboten! Zumeist wird das auf der Grundlage einer Allgemeinen Schulordnung in der Hausordnung jeder Schule festgelegt. Dem Fragesteller ist zu empfehlen, sich ein Exemplar der Hausordnung im Schulsekretariat aushändigen zu lassen. Selbst wenn in dieser von Waffen usw. nichts drinstehen sollte, was sehr verwunderlich wäre, so gilt dennoch der Grundsatz, dass sich der Fragesteller eine Erlaubnis der Schule einholen müsste, um ein Messer mitzuführen - sie würde gewiss nicht erteilt. Holt er keine Erlaubnis ein, dann handelt er in jedem Falle ordnungswidrig. Fällt er auf, wird das Messer konfisziert, er muss mit einer weiteren erzieherischen Maßnahme rechnen. Sollte er das Messer in einem Streit gebrauchen, hat er eine spürbare Ordnungsmaßnahme zu erwarten!
MfG
Arnold
Es ist überflüssig ob es einen pargraphen gibt oder nicht.
Normalerweise steht etwas kn der Schulordnung. Ansonsten kann dein Lehrer und die Schulleitung aber auch das Hausrecht durchsetzen. Dafür braucht sie keine Paragraphen. Vorallem nicht, wenn es der allgemeinen Sicherheit auf dem Schulgelände dient
Das Schulgesetz, wenn du schon mal davon was gehört haben solltest. ^^
@CelinaMarieFrie Lies doch noch mal ganz genau die Frage durch :D. Wo zum Geier steht da, dass er eine Frage zu der Hausordnung hat?
"Wenn es existiert hätte ich gerne einen exakten Verweis auf den Paragraphen." -> Falls du die Frage NICHT gelesen haben solltest. ^^
Kannst du nicht lesen oder was? Anscheinend verstehst du den Sinn nicht.
Dann tut es mir echt leid für dich, wenn du es immer noch nicht begriffen hast.
Das steht doch in der Frage das da wohl nix steht?!
Dazu braucht es keine Hausordnung. Nach §53 SchulG NRW ist die Schule berechtigt, Ordnungsmaßnahmen durchzusetzen, die der Sicherheit von Personen und Sachen dienen.
Das Mitführen eines Messers fällt definitiv darunter.
Nicht nur in NRW. Ist geregelt in §14 (2a) ASchO, genauer gesagt in der Allgemeinen Schulordnung vom 10. November 1975, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24.06.2011. http://sl.juris.de/sl/SchulO_SL_P14.htm
Natürlich steht das in der Schulordnung. Man muss nur lesen können. Kinder...